Archiv 2018
Betriebserlaubnis für die Brunnengalerie im Glockenblumenweg
Zum Ende des Jahres 2018 bedanken wir uns bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) für einen nachhaltigen Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg im letzten halben Jahr. Wir wünschen uns das auch für das Jahr 2019 und die folgenden Jahre ...
Gleichzeitig bitten wir den Berliner Senat, jetzt (!) die BWB mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb einer neuen Brunnengalerie für das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete zu beauftragen.
Am Ende des Jahres 2018 sind es noch ... 1096 Tage bis zur Abschaltung der Anlage im Glockenblumenweg am 31.12.2021...?!
1. Am 15.12.2017 teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit, dass der Weiterbetrieb der "Brunnenanlage im Rudower Blumenviertel" für das kommende Jahr 2018 gesichert ist, weil sich genügend Betroffene gefunden haben, die ein Interesse an einem dauerhaften Betrieb der "Anlage zur Grundwasserabsenkung" durch einen Verein oder Verband bekundet haben.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung der SenUVK und unsere Anmerkungen dazu:
http://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.658597.php
2. Mit DRS 18/15258 vom 15.06.2018 teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dem Abgeordneten Dr. Hausmann (CDU) inzwischen mit, dass die Betriebserlaubnis für die Brunnengalerie im Glockenblumenweg um vier Jahre - vom 31.12.2017 auf den 31.12.2021 - verlängert wurde. Siehe dazu: "Aktuelles" vom 15.07.2018 - Klammheimlich 1!
Anmerkungen zur Veranstaltung der Senatsverwaltung UVK vom 20.11.2018 - Thema: Vereinsgründung der Betroffenen und
Anmerkungen zur Sitzung des Ausschusses Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (UVK) im Berliner Abgeordnetenhaus am 22.11.2018 zum Thema Grundwasser
1. Zu der Veranstaltung am 20.11.2018 waren nur BürgerInnen eingeladen, die sich in einer Umfrage der Senatsverwaltung UVK vorab zum Beitritt zu einem von ihnen zu gründenden Verein bereit erklärt hatten.
Auf der Versammlung zeigte die Senatsverwaltung UVK deutlich, dass sie nicht gewillt ist, sich an die vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 geschaffenen gesetzlichen Vorgaben zur siedlungsverträglichen Grundwasserregulierung (Paragraf 37 a BWG) und die im Jahr 2001 daraus hervorgegangene Grundwassersteuerungsverordnung (GruWaSteuV) zu halten.
Unter Nutzung fragwürdiger Zahlenangaben (Fake News) wurden die BürgerInnen von der Sen UVK aufgefordert, diesen Verein zur Übernahme der dem Land Berlin gesetzlich vorgegebenen Grundwasserregulierung zu gründen. Die damit verbundenen Fragen - dem Land Berlin vorgegebene Gesetze und Verordnungen, die enormen Risiken, die Haftungsfragen, die verbliebenen Altlasten und die nicht kalkulierbaren Kosten und Lasten - blieben weitgehend unbeantwortet. Es bestehe angeblich "kein öffentliches Interesse" an einer Grundwasserregulierung im komplexen Grundwasserhaushalt in Berlin, auch nicht im von hohen Grundwasserständen flächendeckend bedrohten Buckower-Rudower Blumenviertel.
Eine Bereitschaft zu einer Vereinsgründung war auf Seiten der BürgerInnen nicht erkennbar.
Ende Januar 2019 und im Februar 2019 sind weitere Veranstaltungen zum Thema von der Sen UVK am Bat-Yam-Platz geplant.
2. Am 22.11.2018 fand die Sitzung des Fachausschusses UVK im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Grundwasser statt.
Auch an diesem Tag wurde klar, dass der vom Senat herbeigeführte rechts- und gesetzlose Zustand (Blockierung des § 37 a BWG und Außerkraftsetzung der GruWaSteuV) von den Abgeordneten der jetzigen Rot-Rot-Grünen Koalition grundsätzlich toleriert wird.
Dieser gesetzlose Zustand wird daher auch in den nächsten Jahren andauern.
Alle Anträge der Opposition (CDU, FDP) zugunsten der BürgerInnen wurden von den Koalitionsabgeordneten abgelehnt.
Für den Fall, dass die BürgerInnen nicht einer Vereins- oder Verbandslösung (mit Übernahme wesentlicher Teile des dem Land Berlin gesetzlich übertragenen Grundwassermanagements) zustimmen sollten, drohte der Senat sowohl am 20.11. durch den Staatssekretär (Grüne) als auch am 22.11. durch die Senatorin (für die Grünen) an, die Anlage zur Grundwasserregulierung im Glockenblumenweg abzuschalten.
Obwohl der Senat damit die Zerstörung eines ganzen Stadtviertels androhte, muss er dennoch kein Veto der Rot-Rot-Grünen Koalitionsabgeordneten befürchten.
Demokratie geht anders!
3. Verbliebene Altlasten - ob im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal oder im Einzugsgebiet der neu zu errichtenden Brunnengalerie im Blumenviertel - sollten grundsätzlich eine Vereins- oder Verbandsgründung der Betroffenen ausschließen.
Die komplexe Situation erfordert auf Seiten der BürgerInnen einen Rechtsbeistand!
4. Wie weiter?
Mit unseren "Anmerkungen..." und unserem Flyer "Bürgerbeteiligung zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage" beschreiben wir, wie der Senat zügig, kostengünstig und nachhaltig in Zusammenarbeit mit den BWB die Grundwassernotlage für die alteingesessene Bevölkerung im Buckower-Rudower Blumenviertel beheben kann.
Jetzt heißt es für Senat und BWB: Handeln!
5. Auch der VDGN informiert in seinem neuesten Journal "Das Grundstück" über die Veranstaltungen am 20. und 22.11.2018.
6. Die Vorträge der Senatsverwaltung UVK zu ihrer Veranstaltung vom 20.11.2018 am Bat-Yam-Platz sind auf deren Webseite aufrufbar:
7. Das Sitzungsprotokoll des Ausschusses UVK vom 22.11.2018 steht inzwischen online in der Parlamentsdokumentation zur Verfügung. Bilden Sie sich Ihr eigenes Bild mit welcher „Ernsthaftigkeit“ die von uns gewählten Politiker sich dieses Themas angenommen haben bzw. wie sie es zu Lasten tausender Betroffener vom Tisch bekommen.
8. Weitere Veranstaltungen plant die Senatsverwaltung am selben Ort für:
November 2018:
Geheimaktion zur Vereins- oder Verbandsgründung in Berlin-Rudow
Mit Schreiben vom 31.10.2018 lud die Senatsverwaltung UVK Betroffene, die ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einer Vereins- oder Verbandsgründung bekundeten (Anm.: mit Übernahme wesentlicher Teile des dem Land Berlin gesetzlich in Teilen Berlins übertragenen Grundwassermanagements), persönlich zur nicht-öffentlichen "Informationsveranstaltung zum Rudower Blumenviertel "Ergebnisse der Pilotprojekte - Wie weiter"? ein. Eingeladene können weitere Personen mitbringen. Datum: 20.11.2018; Uhrzeit: 16:00 bis 20:00 Uhr; Ort: Bat-Yam-Platz 1,12353 Berlin.
Wir empfehlen den Angeschriebenen die Teilnahme an der Veranstaltung - auch wenn die gegenwärtige Grundwassersituation durch den trockenen Sommer nur scheinbar keine Notlage darstellt.
22.11.2018:
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Umwelt, Verkehr, Klimaschutz
Unter TOP 3 der 28. Sitzung des ständigen Ausschusses UVK im Berliner Abgeordnetenhaus steht das Thema "Wasserversorgung, Grundwassermanagement und Altlastenvorsorge in Berlin" sowie u.a. der "Weiterbetrieb der Grundwasserregulierungsanlage im Rudower Blumenviertel" auf der Tagesordnung.
Für die Sitzung am 22.11.2018, um 10.30 Uhr im Raum 113 des Abgeordnetenhauses bedarf es einer namentlichen Anmeldung. Stand 15.11., 9.00 Uhr waren nur noch 18 Plätze frei !
Nachstehende Ausarbeitung sandten wir am 16.11.2018 an die Mitglieder des Ausschusses UVK.
01.11.2018: Am 30.10.2018 fand die monatliche Sitzung des Wassertisches Grundwasser des Eigenheim- und Grundbesitzervereins Rudow statt. Die Zeit drängt weiterhin, ohne dass die Senatsverwaltung UVK die BWB mit der Planung, dem Bau und dem Betreiben einer neuen Brunnengalerie im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten beauftragt hat. Die Senatsverwaltung treibt ein gefährliches "Spiel" mit den Betroffenen! Lesen Sie dazu die nachstehenden Anmerkungen.
Oktober 2018:
Grundwassernotlage - Betroffenheit
Kürzlich wurde von der BVV Neukölln ein Antrag der CDU-Fraktion für ein Berlin-weites Grundwassermanagement des Berliner Senats abgelehnt. Einer der Gründe dafür war anscheinend die Orientierung der Mehrheit der hiesigen Abgeordneten an dem fragwürdigen Zahlenwerk des Berliner Senats zur Anzahl der von hohen Grundwasserständen Betroffenen.
Allerdings wurde das jetzt von Teilen der BVV geforderte Berlin-weite Grundwassermanagement bereits im wesentlichen Umfang im Jahr 1999 dem Land Berlin vom Berliner Abgeordnetenhaus für die Siedlungen gesetzlich übertragen, die in den maximalen Einflussbereichen der im Berliner Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke errichtet wurden. Dazu gehört auch das Buckower-Rudower Blumenviertel, das während seiner hauptsächlichen Bebauungszeit im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal lag.
Lesen Sie dazu unsere Ausarbeitung "Grundwassernotlage - Betroffenheit".
15.09.2018: Wir veröffentlichen nachstehend die Zwischenantwort des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 13.09.2018 zu unserer Petition "Bürgerbeteiligung - Die Zeit drängt -..." - siehe Unterrubrik "Bürgerbeteiligung aktuell", dort unter dem 01.09.2018.
Dazu konnte anscheinend noch keine konkrete Stellungnahme abgegeben werden - obwohl die Zeit weiterhin drängt!
Vielmehr wird auf die Anfrage der Abgeordneten Platta (Die Linke) und die Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK) - DRS 18/15317 - hingewiesen:
Zur Zeit prüft Sen UVK anscheinend weiterhin "alle möglichen Lösungswege", um in einer Bürgerveranstaltung die Ergebnisse zu präsentieren und zu diskutieren. Es soll gemeinsam mit den Betroffenen die für sie sinnvollste, nachhaltigste und rechtssichere Lösung erarbeitet werden - siehe unten: 28.07.2018 - Grundhochwasser II: Problemlösungsversuch für das steigende Grundwasser im Neuköllner Blumenviertel (DRS 18/15317).
Bereits im Jahr 2017 ließ Sen UVK in der Sache zwei externe Rechtsgutachten (siehe unten: 28.02.2018) erstellen und kündigte danach mit Pressemitteilung vom 15.12.2017 (siehe Startseite) eine Diskussion mit den Betroffenen an.
Unser Vorschlag / Antrag zur nachhaltigen Behebung / Lösung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten liegt dem Berliner Abgeordnetenhaus vor - siehe Unterrubrik "Bürgerbeteiligung aktuell" unter dem 07. und 08.01.2018.
Zudem meinten wir am 27.08.2018: "Es ist Zeit zum Handeln!"
Sept. 2018: Im Septemberheft des VDGN wurde dem Thema Grundwasser breiter Raum eingeräumt.
September / Oktober 2018:
Nun möglich: Nachhaltige Behebung der hiesigen Grundwassernotlage!
Es liegen jetzt alle Fakten auf dem Tisch; so dass der Berliner Senat und die Berliner Wasserbetriebe mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten - unabhängig von einer Diskussion mit der betroffenen Bevölkerung über eine Kostenbeteiligung - beginnen können.
Eine den BürgerInnen am 28.04.2017 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellte Referenz-Brunnengalerie für das Buckower-Rudower Blumenviertel ist laut dem dabei vorgestellten externen Gutachten sehr kostengünstig - mit jährlichen Betriebskosten von 63.000,- € / jährlichen Gesamtkosten von 140.000,- € - zu betreiben.
29.08.2018: Vereinsziele: E-Mail an die Vorsitzende des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser Berlin e.V., Frau Schwarzer, zu den kurz-, mittel- und langfristig (letzteres mittels Rechtsgutachten) anzustrebenden Zielen bei der Lösung der Grundwassernotlage im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal.
27.08.2018: Worauf wartet der Senat noch? Es ist Zeit zum Handeln!
Zur nachhaltigen und kostengünstigen Lösung / Behebung der Grundwassernotlage im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal (WWJ) sollten jetzt die in den nachstehenden Dateien aufgeführten Maßnahmen für beide Teilbereiche des WWJ vom Senat und den BWB umgesetzt werden.
Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun!
Moliere (Franz. Autor 1622 - 1673)
23.08.2018: Am 21.08.2018 hatten wir ein Gespräch mit dem Umweltexperten der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus, Herrn Buchholz, in dessen Bürgerbüro. Lesen Sie dazu unten stehenden Bericht.
Im Laufe des Gespräches ergab sich sowohl Klärungs- als auch Umsetzungsbedarf.
Dafür besteht Klärungsbedarf:
Hauptsächlich wegen der anscheinend verbliebenen Altlasten ist eine ausreichende Fördermenge im WWJ, die auch die nach BauO Bln geprüfte und bescheinigte Standsicherheit der Gebäude im Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) sicherstellen könnte, anscheinend nicht mehr realisierbar. Daher müssen zum Schutz der Bebauung im BRB vor siedlungsunverträglichen Grundwasserständen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Zügige Planung, zügiger Bau und Betreiben einer neuen Brunnengalerie im BRB durch die BWB.
28.07.2018: Die Abgeordnete der Fraktion der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, Frau Marion Platta, stellte dem Senat eine Reihe von Fragen zur Grundwasserhochlage in Berlin. Der Staatssekretär der SenUVK, Herr Tidow, beantwortete am 25.06.2018 diese Fragen - siehe dazu die vier nachstehend aufgeführten Drucksachen.
Hier die Antworten der Sen UVK auf Fragen der Abgeordneten Platta (Die Linke)
Drainagen zur Ableitung von sich stauenden Niederschlagswasser
Grundhochwasser I: Anlagen und Kosten zur Grundwasserhöhenregulierung
Grundhochwasser II: Problemlösungsversuch für das steigende Grundwasser im Neuköllner Blumenviertel
Grundhochwasser III: Abdichtung der Keller bei steigendem Grundwasser
Zu einigen Antworten des Staatssekretärs nehmen wir nachstehend Stellung und machen eine Voraussicht auf die zur nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal erforderlichen Maßnahmen - siehe dazu auch in der Unterrubrik "Bürgerbeteiligung aktuell" zur Rubrik "Aktuelles" unsere Ausarbeitungen: "Bürgerbeteiligung: Vorlage des Antrags ..." und "Bürgerbeteiligung: Antrag zur nachhaltigen Lösung der ...", letztere mit Vorschlag zur Präzisierung des Paragrafen 37 a BWG!
15.07.2018 - Klammheimlich 1: Mit DRS 18/15258 vom 15.06.2018 teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) dem Abgeordneten Dr. Hausmann (CDU) auf seine Anfrage hin mit, dass in einem 2. Nachtrag - mit nicht genanntem Datum - die Betriebserlaubnis für die Brunnengalerie im Glockenblumenweg um vier Jahre (!) vom 31.12.2017 auf den 31.12.2021 verlängert wurde.
Klammheimlich 2: Gleichzeitig teilte SenUVK dem Abgeordneten Dr.Hausmann mit DRS 18/15258 vom 15.06.2018 mit, dass sie mit den BWB am 18.12.2015 einen ab dem 01.01.2016 geltenden Vertrag auf unbestimmte Zeit zur "Betreuung" der Brunnengalerie im Glockenblumenweg abgeschlossen habe.
Noch mit DRS 18/10692 hatte die SenUVK dem Abgeordneten Dr. Hausmann am 03.04.2017 mitgeteilt, dass die rechtliche Grundlage für eine Erlaubnis zum Weiterbetrieb der Anlage nach dem 31.12.2017 entfällt.
Klammheimlich 3: Im August 2017 setze SenUVK die nach Schutzparagraf 37 a Berliner Wassergesetz notwendige Grundwassersteuerungsverordnung - ohne stichhaltige Begründung - außer Kraft, obwohl der weiterhin geltende Schutzparagraf 37 a Berliner Wassergesetz diese Rechtsvorschrift vorschreibt - siehe dazu in der Unterrubrik "Bürgerbeteiligung aktuell" unsere dementsprechende Petition.
05.07.2018: Am 04.07.2018 fand das von der Fraktion der Linken einberufene Expertengespräch im Berliner Abgeordnetenhaus statt - siehe auch unten: 07.05.2018.
Wir begrüßen diese Initiative der Fraktion der Linken.
Informieren Sie sich ergänzend dazu auf der Web-Seite des "Vereins Siedlungverträgliches Grundwasser in Berlin". Denn auch im Rahmen einer Veranstaltung der BVV Neukölln mit den BWB wurde die Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks Johannisthal durch die BWB in weite Ferne gerückt. Seine bereits 26 Jahre währende Sanierung im Ökologischen Großprojekt Berlin (ÖGP) kann demnach noch weitere 10 bis 15 Jahre (im ÖGP ?) dauern ....
https://www.grundwasserinberlin.de/kopie-interessante-links
23.06.2018: Wir veröffentlichen das Ergebnis der Bürgerveranstaltung vom 21.06.2018 in Heiligensee (Bezirk Reinickendorf) aus Sicht der Veranstalter - siehe auch unten stehende Informationen vom 13.06.2018 und 14.06.2018.
Wir begrüßen darin die auch von uns gestellten Forderungen:
- Siedlungsverträgliche Steuerung des Grundwasserhaushalts der Stadt als Daseinsvorsorge und
- Ansiedlung des Grundwassermanagements in Berlin bei den BWB.
Dazu liegen dem Berliner Abgeordnetenhaus vor: Unsere Petition "Einbeziehung des § 37 a BWG in das Berliner Betriebegesetz" - siehe Rubrik "Bürgerbeteiligung aktuell" vom 14.04.2018 und der Vorschlag zur Aufnahme der siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung in die Berliner Verfassung - siehe Rubrik "Aufnahme in die Berliner Verfassung.
21.06.2018: "Vieles bleibt liegen" schreibt der Tagesspiegel am 21.06.2018. Die Euro-Milliarden im Nachhaltigkeitsfonds SIWANA können nicht ausgegeben werden.
Wir schlugen schon im Januar 2018 vor, die im Blumenviertel von den BWB zu planende, zu bauende und zu betreibende neue Brunnengalerie aus Mitteln des mit drei Milliarden Euro ausgestatteten Nachhaltigkeitsfonds SIWANA zu finanzieren. Der Senat stellte am 28.04.2017 eine neue Brunnengalerie für das Blumenviertel (140.000,- € / Jahr) vor. Die BWB könnten jetzt zügig eine neue Brunnengalerie für das Blumenviertel - analog zu dieser 2017 vorgestellten Brunnengalerie - planen und bauen und der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses dazu Finanzmittel aus dem Fonds bewilligen!
Siehe auch Rubrik "Bürgerbeteiligung aktuell" vom 07.01.2018, 08.01.2018 und 22.05.2018!
14.06.2018: Wir veröffentlichen unsere Stellungnahme zum Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung und zur Grundwassersteuerungsverordnung (GruWaSteuV). Darin weisen wir hin auf die von uns hier "erkämpften", bereits seit 1999 bzw. 2001 bestehenden gesetzlichen Grundlagen für ein Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung - insbesondere für das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete (BRB) im maximalen Einflussbereich des Wasserwerks Johannisthal. Wir beschreiben die gesetzwidrige Blockade des politisch gewollten Paragrafen 37 a BWG und die nicht stichhaltig begründete Außerkraftsetzung der GruWaSteuV durch den Berliner Senat.
Wir verweisen auf die Unterrubrik "Bürgerbeteiligung aktuell", in der wir am 14.04.2018 die Einbeziehung des Paragrafen 37 a BWG in das Berliner Betriebe Gesetz vorschlagen.
Wir veröffentlichen unsere Stellungnahme auch im Hinblick auf die vom Verein Siedlungsverträgliches Grundwasser (SVG) für den 21.06. - insbesondere wegen der prekären Grundwassersituation in Heiligensee (Reinickendorf) - gestellte Frage nach der Verantwortung des Landes Berlin für siedlungs- und umweltverträgliche Grundwasserstände in Berlin - siehe nachstehend: 13.06.2018!
Es sollte jetzt, auch politisch, gerungen werden (Daseinsvorsorge!) ...
1. sowohl um den noch ausstehenden gesetzlichen Schutz
für die Berliner Stadtgebiete, die nicht von
§ 37 a BWG erfasst / geschützt werden können (u. a. Heiligensee), als auch
2. um die Umsetzung / Anwendung des seinerzeit vom Berliner Abgeordnetenhaus gewollten, ggf. zu präzisierenden Schutzparagrafen 37 a
BWG und um die Wiedereinsetzung der im August 2017 ohne stichhaltige Begründung außer Kraft gesetzten GruWaSteuV durch den Berliner
Senat. Das Gesetz und die Verordnung gelten für die Gebiete, die in den maximalen Einflussbereichen der im Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken
fördernden Wasserwerke bebaut wurden (siehe oben: BRB).
13.06.2018: Der Verein Siedlungsverträgliches Grundwasser veranstaltet zusammen mit der CDU Reinickendorf am Donnerstag, den 21.06.2018 um 19.30 Uhr eine Diskussionsveranstaltung zum Thema "Vermehrte Starkregenfälle, vollgelaufene Keller, schlecht gepflegte Abwassersysteme und steigendes Grundwasser - was tut Berlin für seine Eigenheimbesitzer?".
Ort der Veranstaltung: Villa Felice, SchulzendorferStr. 3 in 13503 Berlin.
22.05.2018: Die Zeit drängt! Wenn Ende 2020 eine neue Brunnengalerie unser Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete vor siedlungsunverträglichen Grundwasserständen schützen soll, dann muss die Anlage jetzt geplant und gebaut werden.
Dazu verfassten wir die nachstehende Datei zum Herunterladen und sandten sie sowohl an den Petitionsausschuss als auch an den Ausschuss UVK des Berliner Abgeordnetenhauses.
Unsere Petition wird im Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses unter dem Geschäftszeichen 2431/18 bearbeitet.
Ihre Petition "Bürgerbeteiligung: Die Zeit drängt - ..." zum Herunterladen finden Sie unter der nachfolgenden Rubrik "Bürgerbeteiligung aktuell".
20.05.2018: Warum der Schutz- und Heilungsparagraf 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung nicht auf ganz Berlin anwendbar ist, zeigen wir in nachstehender Datei:
10.05.2018: Wir senden ein Schreiben an den Vorstand des Siedlungsverträgliches Grundwasser e.V. und regen darin an, sich auf der nächsten Vorstandssitzung des Vereins mit dem Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a Berliner Wassergesetz mit Begründung und Einzelbegründung zu befassen.
07.05.2018: Die Fraktion der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus hat sich bisher dem Antragsentwurf der Rot-Rot-Grünen Koalition vom 14.12.2017 angeschlossen, mit dem der Bevölkerung im Blumenviertel ein Anspruch auf ein staatliches Grundwassermanagement bestritten wird - siehe unten: Datei vom 23.01.2018: Antrag der Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus zur nachhaltigen Lösung ...
30.04.2018: Mit Datum 13.04.2018 erhielten wir ein Antwortschreiben des Petitionsausschusses u.a. zu den Eingaben bezüglich der - aus unserer Sicht - mangelhaften Instandhaltung (inkl. der vom Senat ausgeschlossenen, jedoch evtl. erforderlichen Instandsetzungen) und gedrosselten Fahrweise der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg, das wir hier zur Kenntnis geben.
Obwohl zu den beauftragten Wartungsarbeiten die "Herstellung eines stabilen Betriebszustandes" gehört, reichen diese Arbeiten / Maßnahmen anscheinend nicht aus, "um die Grundwasserabsenkung auf dem Niveau der Vorjahre zu halten".
Wir weisen noch einmal auf unsere Petition vom 01.02.2018 hin - veröffentlicht nachstehend am 11.02.2018. Darin berichten wir von der Ankündigung der Senatsumweltverwaltung vom August 2017, durch Weglassung der Finanzierung von Instandsetzungsarbeiten an der Anlage in den kommenden Jahren ihren häufigen Ausfall mit den damit verbundenen Grundwasseranstiegen in Kauf zu nehmen.
Seit ca. einem dreiviertel Jahr wird tatsächlich dieser massive Anstieg des Grundwassers im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) mit den damit verbundenen Schädigungen unserer Gesundheit und der Gebäudesubstanzen vom Berliner Senat praktiziert.
Das geschieht trotz des ihm im Jahr 1999 von den damaligen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses per Schutz- und Heilungsgesetz übertragenen Grundwassermanagements im BRB.
Leider wird das gesetzwidrige Handeln des Senats von den heutigen Abgeordneten der Rot-Rot-Grünen Koalition und auch vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses (siehe nachstehendes Antwortschreiben) gedeckt und sogar unterstützt.
25.04.2018: Das Journal 04/2018 des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) widmet sich in einem umfangreichen Artikel dem Vorsätzlichen Versagen des Landes Berlin bei der Eindämmung der Grundwasserschäden in Berlin:
https://www.vdgn.de/vdgn-journal/2018/vdgn-journal-4-2018/beitrag/vorsaetzliches-versagen/
17.04.2018: In der Nachrichtensendung RBB-Inforadio / Nahaufnahme gab es eine Reportage zur derzeitigen Grundwasser-Situation Berlins und besonders des Rudower Blumenviertels!
Unter nachfolgendem link kann die Sendung angehört werden:
https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/nahaufnahme/201804/218674.html
13.04.2018: Schreiben des Staatssekretärs Tidow auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Düsterhöft zu den gestiegenen GW-Pegeln in Johannisthal und im Rudower Blumenviertel
04.04.2018: Die BWB investieren bis 2023 2,3 Milliarden €. Ein neues Wasserwerk Johannisthal scheint dabei wieder keinerlei Rolle zu spielen. Ggf. ist die hierfür erforderliche Investitionssumme (20 - 25 Mio €) aber auch zu geríng, um hierbei Erwähnung zu finden.
31.03.2018 / 05.04.2018: Im unseligen Zusammenwirken mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB) und ungehindert von unseren "Volksvertretern" setzt der Rot-Rot-Grüne Senat sein mit Drucksache 18/0491 am 17.08.2017 angekündigtes Zerstörungswerk an Leben, Gesundheit der BürgerInnen und Bausubstanzen im Buckower-Rudower Blumenviertel um - siehe dazu unsere unten herunterladbare Petition vom 11.02.2018.
Entgegen den Zusicherungen der Vertreter der BWB am 19.03.2018 an der Zentrale der Brunnengalerie im Glockenblumenweg - "Die Anlage wird, nachdem der Fehler behoben wurde, die Grundwasserstände spürbar senken" - steigen die Pegel weiter massiv an. Inzwischen ist dies auch in Johannisthal spürbar. Nach Reparatur an der dortigen Rohwasserleitung blieb der erwartete und erhoffte Rückgang des GW aus. In Gärten an der "Alten Königsheide" steht das GW wieder oberflächig an.
Im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal findet eine angekündigte, vorsätzlich von staatlicher Stelle betriebene massive Gefährdung von Leben und Gesundheit der alteingesessenen Bevölkerung - mit Duldung der Rot-Rot-Grünen Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus - statt!
30.03.2018: In der Parlamentssitzung am 08.03.2018 brachte der Abgeordnete Christian Gräff (CDU) den Antrag seiner Fraktion "Zuweisung eines
Grundwassermanagements in den Aufgabenbereich der Berliner Wasserbetriebe" als Änderung des Berliner Betriebegesetzes ein.
Wir sandten dazu die nachstehende E-Mail an Herrn Gräff und eine Kopie davon an den Verein Siedlungsverträgliches Grundwasser in Berlin zusammen mit unserer Ausarbeitung "Es bietet sich eine
vernünftige Teillösung ... an" - siehe auch unten am 14.03.2018 und 23.01.2018.
27.03.2018: Herr Martin
Hikel (SPD) wurde zum Nachfolger von Frau Dr. Giffey in das Amt des Bürgermeisters des Bezirks Neukölln gewählt. Wir wünschen ihm guten Erfolg in seinem neuen Amt.
Seine Aussagen / Erklärungen im Wahlkampf 2016 und 2017 zur Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel zeigen wir in der beigefügten Datei.
25.03.2018: Anmerkung zur Mitgliederversammlung des e. V. Siedlungsverträgliches Grundwasser Berlin am 22.03.2018 in der Rudower Gaststätte Steckenpferd:
Das im Jahr 1999 dem Land Berlin mit § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und
Einzelbegründung vom Berliner Abgeordnetenhaus eröffnete und übertragene Grundwassermanagement in den maximalen Einflussbereichen der im Berliner Urstromtal das
Grundwasser zu Trinkwasserzwecken
fördernden Berliner Wasserwerke wird nicht nur vom Berliner Senat ignoriert, negiert und blockiert, sondern wird leider auch vom Vorstand des Vereins noch weitgehend
ausgeblendet.
Das Buckower-Rudower Blumenviertel liegt im maximalen Einflussbereich des im Urstromtal fördernden
Wasserwerkes Johannisthal und fällt damit in den Schutzbereich des § 37 a BWG!
Auch der Verein sollte im Abgeordnetenhaus und im Senat darauf drängen, dass dieses dem Land
Berlin vorgegebene Schutzgesetz vom Berliner Senat im Zusammenwirken mit den Berliner
Wasserbetrieben angewandt und umgesetzt wird.
Folgende Dateien können nachstehend unter jeweiligem Datum geöffnet werden:
10.10.2017: Dokumentation zu den gesetzlichen Vorgaben …
23.09.2017: Petition zum Erhalt der Grundwassersteuerungsverordnung
Unsere Ausarbeitungen in den nachstehend genannten Dateien halten sich strikt an die gesetzlichen
Vorgaben des § 37 a BWG:
14.03.2018: "Hier bietet sich eine vernünftige Teillösung .... an"
23.01.2018: "Bürgerbeteiligung: Antrag zur nachhaltigen Lösung ..." (zwei Dateien) inkl. Vorschlag zur Präzisierung des § 37 a BWG auf der Rückseite unseres
Antrages
23.01.2018: Dem Antragsentwurf der Koalition (Rot-Rot-Grün) vom Dezember 2017 kann man entnehmen,
dass die Koalition der Bevölkerung ein Recht auf ein staatliches Grundwassermanagement, wie es mit
§ 37 a BWG dem Land Berlin gesetzlich übertragen wurde, bestreitet.
21.03.2018: Am 19.03.2018 fand um 14:00 Uhr ein Treffen von ca. 30 betroffenen Bürgern mit Vertretern der Berliner Wasserbetriebe an der Zentrale der Brunnengalerie am Glockenblumenweg E. Arnikaweg statt.
Thema: Wie geht es weiter mit der Brunnengalerie aktuell und in den nächsten drei bis vier
Jahren?
Lesen Sie dazu unsere nachstehenden Ausführungen.
14.03.2018: Inzwischen liegt das Plenarprotokoll zur Drucksache 18/0865 - Antrag der CDU "Zuweisung eines Grundwassermanagements in den Aufgabenbereich der Berliner Wasserbetriebe" vor - siehe auch unsere Ausführungen vom 04.03.2018.
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0865.pdf
Dieser Antrag wurde vom Abgeordneten Christian Gräff (CDU) ausführlich begründet.
Auf den Seiten 2636 - 2641 äußerten sich hierzu Abgeordnete der sechs Fraktionen:
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/protokoll/plen18-023-pp.pdf
Hier bietet sich eine vernünftige Teillösung unter Einbeziehung des § 37 a BWG an:
Erschreckend! waren die Äußerungen der Abgeordneten Jörg Stroedter (SPD), Christian Buchholz (AfD), Harald Gindra (Linke) und Georg Kössler (Grüne). Sie erwähnten zwar Faust II*; sie kannten jedoch anscheinend nicht das bereits durch § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung dem Land Berlin und damit auch den BWB gesetzlich eröffnete und übertragene "Instrument des Grundwassermanagements" mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung in den maximalen Einflussbereichen der im Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke.
Sie wussten anscheinend nicht, dass hier eine siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung bereits heute zum "Nulltarif" machbar ist.
Sie bauschten - ähnlich wie die SenUVK - unverantwortlich die
Abhilfe aus der Grundwassernotlage zu Ewigkeitskosten in Milliardenhöhe auf.
* J. W. von Goethe: Faust erkennt anscheinend letztlich, nachdem er sich als alter Mann vom Teufel (Mephistopheles) lossagte, seine Aufgabe und verpflichtet sich mit der Erschließung des Wattlandes (Sümpfe trockenlegen) dem Gemeinschaftsdienst und dem Wohl seiner Mitmenschen!
Diese Abgeordneten zeigten leider kein erkennbares Interessse an einer schnellen und nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage im Interesse tausender vom anhaltenden Zerstörungswerk des Senats
betroffener BürgerInnen Berlins.
Der gut gemeinte Antrag der CDU wurde von diesen Abgeordneten zerfleddert, weil sie sich anscheinend nicht eingehend mit dieser komplexen Materie befasst haben oder befassen
konnten!
Einzig der Abgeordnete Henner Schmidt (FDP) erwähnte den § 37 a BWG und wies auch auf die aus § 37 a BWG hervorgegangene,
vom Berliner Senat im August 2017 klammheimlich aufgehobene Grundwassersteuerungsverordnung hin.
Wir weisen deshalb noch einmal darauf
hin:
Nutzen Sie im Rahmen der Bürgerbeteiligung unsere beiden nachstehend am 23.01.2018 veröffentlichten
Dateien "Maßnahmen zur nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten gemäß §
37 a BWG" sowie unsere unter dem 23.09.2017 und 11.02.2018 veröffentlichten Petitionen und senden Sie diese an das Berliner Abgeordnetenhaus bzw. an die erwähnten
Abgeordneten.
10.03.2018: Es steht anscheinend fest: Frau Dr. Franziska Giffey (SPD) verlässt ihr bisheriges Amt als Bürgermeisterin von Berlin-Neukölln um als Ministerin
in die Bundesregierung einzutreten.
Mit ihr verlieren wir BürgerInnen in Buckow-Ost und Rudow eine wertvolle Unterstützerin unserer Belange im langjährigen Bemühen um ein siedlungsverträgliches Grundwassermanagement des Landes
Berlin für unser Stadtgebiet.
Wir danken Frau Dr. Giffey für ihr Engagement und wünschen ihr alles Gute für ihr neues Amt.
Wir hoffen, dass auch eine Nachfolgerin / ein Nachfolger im Amt des Bürgermeisters von Neukölln mit gleicher Vehemenz, wie Frau Dr. Giffey, unsere Belange vertreten wird.
04.03.2018: Die Fraktion der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus bringt in der Parlamentssitzung am Donnerstag, den 08.03.2018, den Antrag zur Änderung des Berliner Betriebe Gesetzes ein mit dem Ziel, ein Grundwassermanagement in Berlin durchzuführen und diese Aufgabe den Berliner Wasserbetrieben (BWB) zu übertragen. Diese Aufgabe entspricht § 3 Abs. 6 Berliner Betriebe Gesetz, wonach die BWB mit den Betriebszwecken zusammenhängende Aufgaben wahrnehmen können.
Wir begrüßen diesen Antrag der Fraktion der CDU.
Er entspricht unserem Vorschlag zur Präzisierung des § 37 a BWG, Punkt 7 - siehe dazu in dieser Rubrik: 19.12.2017 - Vorschlag zur Präzisierung des § 37 a BWG und 23.01.2018 - Rückseite unseres Antrags zur nachhaltigen Lösung ... und
er entspricht unseren Feststellungen vom 28.02.2018 zu den Gutachten der SenUVK.
Er entspricht auch der Aussage der Senatorin, Frau Günther, in Ihrem Schreiben vom 04.08.2017 an Herrn Klaus Langer: Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben angeboten die neu zu bauende Anlage im Auftrag des zu gründenden Vereins oder Verbandes zu planen, zu bauen und zu betreiben.
Anmerkung dazu: Wobei diese Aufgabe auch dann von den BWB durchführbar wäre, wenn das Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung gesetzestreu vom Berliner Senat durchgeführt wird. Denn Adressat dieses dem Land Berlin übertragenen Grundwassermanagements sind ausschließlich die Berliner Wasserbetriebe (BWB) - nicht die betroffene Bevölkerung!
Es mangelt jedoch an der Umsetzung des Gesetzes durch den Berliner Senat - siehe in dieser Rubrik: 10.10.2017 - Dokumentation ... .
28.02.2018: Der Senat veröffentlichte jetzt ein Rechtsgutachten zur Prüfung der Grundwasserproble-matik
im Buckower-Rudower Blumenviertel vom 19.09.2017 und ein zweites Rechtsgutachten zur Prüfung einer Vereins- oder Verbandsgründung im
Buckower-Rudower Blumenviertel vom 15.12.2017:
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/rechtliche_pruefung_grundwasserproblematik_blumenviertel_zenk.pdf
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/rechtliche_pruefung_vereins_verbandsgruendung_blumenviertel_zenk.pdf
Feststellungen dazu: In Fortsetzung seiner gegen die alteingesessene Bevölkerung gerichteten
Grundwasserpolitik versucht der Senat nun mit tatkräftiger Unterstützung externer Gutachter, das ihm mit § 37 a Berliner Wassergesetz im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus eröffnete und
übertragene Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung zu eliminieren und
die siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung auf die
betroffene Berliner Bevölkerung abzuwälzen.
Dabei "vergaßen" die Gutachter, dass das Buckower-Rudower Blumenviertel und die Stadtteile Johannisthal, Baumschulenweg und Späthsfelde seit über einem Jahrhundert
im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal liegen und seit dem Jahr 1999 dem Schutz des § 37 a BWG und seiner daraus im Jahr 2001 hervorgegangen Grundwassersteuerungsverordnung
unterliegen.
Denn mit § 37 a BWG wurde den BWB im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgabenstellung (§ 3 Abs. 6 Berliner Betriebe Gesetz - BerlBG ), der Grundwasserförderung zu Trinkwasserzwecken, die mit diesen Betriebszwecken zusammenhängende Aufgabe des Grundwassermanagements mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung in den maximalen Einflussbereichen der im Berliner Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke übertragen (§ 3 Abs. 6, 1. BerlBG).
Die klammheimliche, noch vor der Erstellung dieser "Gutachten" vorgenommene Außerkraftsetzung der Grundwassersteuerungsverordnung durch den Berliner Senat mit Wirkung vom 06.08.2017 nahmen die externen Gutachter unkommentiert als anscheinend von Gott gegeben hin - siehe auch 23.09.2017: Unsere herunterladbare Petition zur Beibehaltung der Grundwassersteuerungsverordnung.
Hinzu kommt: Anscheinend wollen der
Senat und die Gutachter die im maximalen Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal in den Böden verbliebenen Altlasten - aus zwei
Weltkriegen und der Zeit danach - von der hiesigen Bevölkerung beseitigen lassen. Die verbliebenen Altlasten werden in dem Gutachten erst gar nicht erwähnt.
Eine Übernahme der dem Land Berlin
mit § 37 a BWG auch übertragenen siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung durch die Bevölkerung (mit Vereins- oder Verbandsgründung) im
Buckower-Rudower Blumenviertel ist gesetzwidrig.
Eine erste Stellungnahme zu den Gutachten liegt vom VDGN vor:
https://www.vdgn.de/news-single/article/allein-es-fehlt-der-wille/
Wir erarbeiteten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aus dem Jahr 1999 unser SOS! Nov. 2017 und die daraus resultierende Tabelle der zur Lösung der Grundwassernotlage tatsächlich erforderlichen Maßnahmen
- siehe auch unsere am 23.01.2018 in dieser Rubrik veröffentlichten beiden Dateien mit Bürgerbeteiligung:
21.02.2018: Wir veröffentlichen hier die Antworten des Petitionsausschusses zum Sachstand unserer Eingaben.
20.02.2018: Die Pegelstände im Blumenviertel befinden sich nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Dies wurde auch der Bezirksbürgermeisterin, Frau Dr. Giffey, auf Nachfrage bei der zuständigen Senatsverwaltung durch den Staatssekretär Herrn Tidow bestätigt. Dessen Begründung - neben hohen Niederschlägen (bis zu 300 % höher) - kurzfristige Ausfälle der Hebebrunnenanlage.
Schaut man hinter die Kulissen und vergleicht die Regenmengen mit den Durchschnittswerten, treffen diese 300 % auf keinen der angeführten Monate zu. Im Juni 2017 war, als höchste Abweichung, ein Wert von 200 % zu verzeichnen. Hier der link zu der Statistik:
http://www.wetter-berlin-online.de/Statistik-Daten.htm
Obwohl im Februar bisher lediglich 3,6 l/m² Niederschlag fielen - langjähriges Mittel 44,8 l/m² - gab es keinen Rückgang der extremen Grundwasserpegel.
Welche "Spielchen" werden hier durch die zuständige Senatsverwaltung auf dem Rücken der betroffenen Bürger gespielt ? Will man den Leidensdruck hoch halten, um möglichst viele Bürger - möglichst fraglos - zu einem Beitritt in den, auf der noch einzuberufenden Bürgerversammlung der "Vereinswilligen", zu gründenden Verein zu bewegen ?
Die Handlungsweisen des Senats unter der Leitung des Regierenden
Bürgermeisters, Herrn Müller (SPD), sind jedoch:
Ignorierung / Negierung / Blockierung der dem Land Berlin vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 vorgegebenen
gesetzlichen Grundlage, § 37 a BWG (siehe 23.01.2018), die heimliche Außerkraftsetzung der Grundwassersteuerungsverordnung aus dem Jahr 2001 durch den Bürgermeister, Herrn Lederer (Die Linke) und
die Senatorin, Frau Günther (für die Grünen) (siehe 23.09.2017) und die mangelhafte Pflege der Brunnengalerie im Glockenblumenweg
(siehe: 11.02.2018).
Folge: Zerstörung eines Stadtteils durch staatliche Organe, den Senat von Berlin!
11.02.2018: Hier können Sie Ihre Petition zum ordnungsgemäßen Betreiben
der Brunnengalerie im Glockenblumenweg herunterladen, um sie zusammen mit den Diagrammen der vier Funkmessstellen (siehe 10.02.2018) an den Petitionsauschuss und den Ausschuss für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz im Berliner Abgeordnetenhaus per Briefpost oder per E-Mail zu senden.
10.02.2018: Obwohl es in den letzten Tagen/ Wochen deutlich geringere Niederschläge gab, hatte dies keine Auswirkungen auf die Grundwasserpegel, die auf einem extrem hohen Niveau verharrten (teilweise weiter stiegen). Die Senatsverwaltung veränderte hier lediglich die Darstellung der Messstelle 3215 (Fenchelweg 65/ Petunienweg 40), da die Messwerte an das obere Ende des Diagramms stießen. Der damit flachere Verlauf der Kurve der Messwerte sollte hier nicht täuschen !
04.02.2018: Die Berliner Morgenpost widmete sich in einem Artikel erneut dem Problem der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg:
https://www.morgenpost.de/berlin/article213314631/Das-Problem-mit-den-Pumpen.html
23.01.2018: Wir veröffentlichen den Antragsentwurf der Rot-Rot-Grünen Koalition zur nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel. Der Entwurf wurde anscheinend von dem Abgeordneten der Grünen, Herrn Kössler, in enger Absprache mit der mittleren Ebene der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgefasst; er soll dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Antrag wird unterstützt vom Abgeordneten D. Buchholz (SPD) und der Abgeordneten M. Platta (Die Linke).
Darin wird gesetzwidrig ein Anspruch auf ein staatliches Grundwassermanagement, das dem Land Berlin bekanntlich im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus mit § 37 a BWG eröffnet und übertragen wurde, bestritten. Das Zerstörungs- und Vernichtungswerk des Senats an unserem Stadtteil soll vom Abgeordnetenhaus gebilligt und beschlossen werden!!!
04.07.2018: Anscheinend hat sich die Fraktion der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, lt. Herrn Fuhs, Referent der Fraktion, dem Antrag der Koalition nicht angeschlossen.
Appell im Januar 2018 an die heutigen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses
Gebieten Sie dem laufenden - gegen die alteingesessene Bevölkerung gerichteten - Zerstörungs- und Vernichtungswerk des Senats im Grundwassergeschehen Berlins in den maximalen Einflussbereichen der im Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Berliner Wasserwerke - insbesondere in den Stadtteilen Buckow-Ost und Rudow im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal - endlich Einhalt!
Verschaffen Sie dem dazu von Ihren Vorgängern im Berliner Abgeordnetenhauses im Jahr 1999 beschlossenen Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung die ihm zustehende Geltung und ggf. Präzisierung!
Dazu liegt Ihnen unser Antrag zur nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel ... (BRB) gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Berliner Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 1999 vor. - siehe Rubrik "Aktuelles" / Unterrubrik "Bürgerbeteiligung aktuell" (Dateien 2018-01-07 und 2018-01-08).
23.01.2018: Wir veröffentlichen den Antragsentwurf der Rot-Rot-Grünen Koalition zur nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel. Der Entwurf wurde anscheinend von dem Abgeordneten der Grünen, Herrn Kössler, in enger Absprache mit der mittleren Ebene der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgefasst; er soll dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Antrag wird unterstützt vom Abgeordneten D. Buchholz (SPD) und der Abgeordneten M. Platta (Die Linke).
Darin wird gesetzwidrig ein Anspruch auf ein staatliches Grundwassermanagement, das dem Land Berlin bekanntlich im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus mit § 37 a BWG eröffnet und übertragen wurde, bestritten. Das Zerstörungs- und Vernichtungswerk des Senats an unserem Stadtteil soll vom Abgeordnetenhaus gebilligt und beschlossen werden!!!
04.07.2018: Anscheinend hat sich die Fraktion der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, lt. Herrn Fuhs, Referent der Fraktion, dem Antrag der Koalition nicht angeschlossen.
23.01.2018: Wir veröffentlichen dem gegenüber unsere an den gesetzlichen Grundlagen orientierte Vorlage und unseren dazugehörigen Antrag zur nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten. Laden Sie sich die beiden Dateien runter und senden Sie diese, versehen mit Ihrer Adresse und Unterschrift an die angegebenen Adressen - Dateien vom 08.01.2018 und 07.01.2018.