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Die hier aufgeführten Themen (idR des letzten halben Jahres) sind nach Aktualität geordnet und werden in der Regel nach ca. einem halben Jahr unter Aktuelles / Archiv hinterlegt.

 

Grüne Grundwasserpolitik zerstört unser Zuhause, unser Leben und unsere Gesundheit !

 

                                         Heilen statt zerstören!

 

Dubios oder doch noch zielführend? 

Nachstehende Datei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeigt die im Rahmen der noch laufenden Altlastensanierung im Ökologischen Großprojekt Berlin (ÖGP) anscheinend auch im Februar 2018 gültige Zielsetzung für das Wasserwerk Johannisthal:

Bis zur Inbetriebnahme des Wasserwerksneubaus (2022 ?) erfolgt die Grundwasserförderung im alten Wasserwerk Johannisthal unter der Zielsetzung der Altlastensanierung  und der Gewährleistung eines umwelt- und siedlungsverträglichen Grundwasserstandes. 

Ignorierung / Negierung / Blockierung der dem Land Berlin vorgegebenen gesetzlichen Grundlage, § 37 a BWG, (siehe: 23.01.2018), die heimliche Außerkraftsetzung der Grundwassersteuerungsverordnung (siehe: 13.09.2017 und 23.09.2017) und die vorzeitige Zerstörung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg (siehe: 01.02.2018).

Folge: Zerstörung eines Stadtteils durch staatliche Organe, den Senat von Berlin!

Die Handlungsweisen des Senats unter der Leitung des Regierenden Bürgermeisters sind jedoch:
Ignorierung / Negierung / Blockierung der dem Land Berlin vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 vorgegebenen gesetzlichen Grundlage, § 37 a BWG, (siehe 23.01.2018), die heimliche Außerkraftsetzung der Grundwassersteuerungsverordnung aus dem Jahr 2001 (siehe 13.09.2017 und 23.09.2017) und die mangelhafte Pflege der Brunnengalerie im Glockenblumenweg (siehe: 01.02.2018).

Folge: Zerstörung eines Stadtteils durch staatliche Organe, den Senat von Berlin!


Petition zum ordnungsgemäßen Betrieb der Heberbrunnenanlage im Glockenblumenweg
2018-02-01 - Petition zum ordnunggemäßen
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Funkmessstellen der Senatsverwaltung im BRB
2018-02-01 Funkmessstellen der Senatsver
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Zum Nachdenken am Anfang des Jahres
2018-01-02 - Zum Nachdenken am Anfang de
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27.12.2017: Ärger und aufgestaute Wut sind groß im Buckower-Rudower Blumenviertel über eine staatliche Umwelt-Verwaltung, die unsere Gebäude, unsere Gesundheit und unser Leben massiv und vorsätzlich trotz gesetzlicher Vorgaben gefährdet und bedroht. 

Ärger und Wut sind genau so groß über Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses der derzeitigen Generation, die die Nöte der Betroffenen und die gesetzlichen Vorgaben ihrer Vorgänger im Abgeordnetenhaus ignorieren und das Zerstörungswerk des Senats an einem Berliner Stadtteil sogar unterstützen.
Uns erreichte heute die E-Mail eines seit ca. einem Vierteljahrhundert von der Grundwassernotlage im Blumenviertel Betroffenen, die wir mit dessen Genehmigung veröffentlichen können:
Mail eines langjährig, durch hohes Grundwasser Geschädigten
2017-12-27 - Brief eines langjährig von
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21.12.2017 / 22.12.2017: Uns wurde bekannt, dass sich Mitte Dezember Abgeordnete der Grünen in der Koalition einen Antrag zur "Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel" von der grün regierten Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) quasi diktieren ließen. Dieser Antrag lässt die dem Land Berlin vom Berliner Abgeordnetenhaus vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen völlig unberücksichtigt und sieht - entgegen den gesetzlichen Vorgaben - die Übertragung der siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung auf einen von Bürger/innen in Buckow-Ost und Rudow dafür zu gründenden Verein/Verband vor. Siehe auch 10.12.2017: Ein Berliner Stadtteil als Geisel der SenUVK.

 

Als Vertreter am Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 für die von der Grundwassernotlage betroffenen Bürger/innen - im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal, zu dem auch das Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen anschließenden Gebieten (BRB) gehört - legten wir Vertretern der sechs im Berliner Abgeordnetenhaus und dort im Ausschuss UVK vertretenen Parteien unseren Antragsentwuf zur Lösung der Grundwasserproblematik in unserem Stadtteil zur Beratung und möglichen Beschlussfassung vor. 


Unser Antrag orientiert sich an dem im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a Berliner Wassergesetz (BWG); diesem Paragrafen obliegt auch die Lösung der Grundwasserproblematik im BRB.


Unser Antrag steht im Einklang mit unserem SOS! Nov. 2017 und der "Dokumentation Gesetzliche Vorgaben ..."; beide Dateien wurden hier am 10.12.2017 veröffentlicht.

Unabhängig davon legten wir auch unseren Vorschlag zur Präzisierung des Paragrafen 37 a BWG den Abgeordneten vor.
Bürgerbeteiligung: - Vorschlag der Bürger zur Lösung der Grundwassernotlage
2017-12-19 Bürgerbeteiligung.pdf
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Vorschlag zur Präzisierung des § 27 a des BWG
2017-12-19 Vorschlag zur Präzisierung de
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15.12.2017: Das Grundwasser fließt immer noch unverändert durch die Keller hunderter Gebäude im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten und setzt dort das Zerstörungswerk der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) fort. Denn sie betreibt die Brunnengalerie im Glockenblumenweg - im Vorgriff auf die von ihr angekündigte Verweigerung von in den kommenden drei bis vier Jahren sicher auch notwendigen Instandsetzungsarbeiten - bereits heute im Minimalbetrieb.


Unberührt davon teilte die SenUVK heute mit, dass die Brunnengalerie im Glockenblumenweg auch im Jahr 2018 betrieben wird. Sie schrieb ferner: 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird nun gemeinsam mit den Betroffenen, die sich zu einer Vereins- oder Verbandsgründung bereit erklärt haben, die weiteren Schritte für eine langfristige und nachhaltige Lösung im Sinne der Betroffenen diskutieren.

 

Die gesetzliche Vorgabe - § 37 a Berliner Wassergesetz mit Begründung und Einzelbegründung - und verbliebene Altlasten im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal gestatten nicht die Übertragung der dem Land Berlin übertragenen siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung auf die Bürger/innen, geschweige denn auf von ihnen zu gründende Vereine oder Verbände.

10.12.2017: 

Das Zerstörungswerk der SenUVK läuft und läuft und ... ! 

Die Daten der 4 von der Senatsverwaltung betriebenen Funkmessstellen im Rudower Blumenviertel sind inzwischen auf seit Jahren nicht annähernd erreichten Höchstmarken !! Selbst bei den Starkregenereignissen im Sommer dieses Jahres wurden niedrigere Grundwasserstände gemessen. 

Ganglinien der 4 Funkmessstellen der Senatsverwaltung im Rudower Blumenviertel
2017-12-05 Grundwassermessstellen der Se
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Ein Berliner Stadtteil als Geisel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Dem Land Berlin wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 mit § 37 a BWG das Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung - auch für den maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal, in dem sich das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete (BRB) befinden - übertragen. Dennoch strömt seit Mitte 2017 das Grundwasser durch hunderte Keller im BRB. Um ihr gesetzwidriges Vorhaben, die siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung auf die Bevölkerung Berlins abzuwälzen, durchzubringen, vollzieht die mittlere Ebene der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) bereits heute - ungehindert und anscheinend unterstützt von ihrer politischen Führung, der Frau Senatorin Günther (für die Grünen), und leider geduldet ! von den Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses - ihr Zerstörungswerk. Damit können wir unsere am 03.09.2017 gestellte Frage eindeutig mit "Ja" beantworten!

 

Die Grüne Senatorin beflügelt die Z e r s t ö r u n g unseres Stadtteils BRB zusätzlich, indem sie u. a. die Grundwassersteuerungsverordnung Anfang August 2017 außer Kraft setzte.

 

Lesen Sie nachstehend:

- Ein Berliner Stadtteil als Geisel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit den

  Drohungen des Bürgermeisters und der Senatorin zur Zerstörung unseres Stadtteiles. Die darin

  auszugsweise erwähnte Drucksache (DRS) 18/0491 wurde hier vollständig am 03.09.2017 veröffentlicht.

- Mit der Dokumentation Gesetzliche Vorgaben und ihre fehlende Umsetzung zeigen wir, wie es zur

  Grundwassernotlage im BRB kam, und wie sie im Zusammenhang mit unserem SOS! Nov. 2017 geheilt

  werden muss.

- In unserem SOS! Nov. 2017 zeigen wir den Weg aus der Grundwassernotlage für das BRB.

- Das Gangliniendiagramm zeigt die Grundwasserstände von Juli 2017 bis heute im Arnikaweg 5 b.

- Am 29.11.2017 sandten wir unseren Hilferuf an den Ausschuss UVK des Berliner Abgeordnetenhauses.

     

            Das Heilen ist akut die wesentlichste Aufgabe der SenUVK im BRB -

           nicht seine weitere Zerstörung!               

Ein Berliner Stadtteil als Geisel der Sen UVK
2017-12-10 - Ein Berliner Stadtteil ais
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Dokumentation der gesetzlichen Vorgaben und ihrer fehlenden Umsetzung
2017-10-10 - Dokumentation - Gesetzliche
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SOS Nov. 2017 Notwendige Maßnahmen
2017-11-07 - SOS! Notwendige Maßnahmen z
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Ganglinie der Grundwasserstände am Gebäude Arnikaweg 5 b, Juli 2017 - 2.12.2017
2017-12-02 - Gangliniendiagramm der Grun
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29.11.2017: Wir wenden uns wegen der seit Wochen anhaltenden Grundwassernotlage, bei der das Grundwasser wieder durch zahlreiche Keller im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten strömt, an den Fachausschuss Umwelt, Verkehr, Klimaschutz des Berliner Abgeordnetenhauses.

Schreiben an den Ausschuss Umwelt/Verkehr/Klimaschutz (UVK)
2017-11-27 - Schreiben an den Ausschuss
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Grundwasserpegel der Funkmessstelle 3212 mit Bezug zu dem benachbarten Gebäude im Arnikaweg 5 b - derzeit über 10 cm Wasser im Keller
2017-11-27 - Messstelle 3212 Gangliniend
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27.11.2017: Wir zeigen noch einmal zusammenfassend, mit welch unlauteren Mitteln die mittlere Ebene der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) - ungehindert von den politisch Verantwortlichen der SenUVK und den Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses, insbesondere des Fachausschusses UVK - versucht, mit der siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung einen wesentlichen Teil der dem Berliner Senat gesetzlich mit Paragraf 37 a BWG übertragenen Aufgabe der siedlungs- und umweltverträglichen Grundwasserstandssteuerung in den maximalen Einflussbereichen der im Berliner Urstromtal das Grundwasser fördernden Wasserwerke auf die Bürger/innen zu übertragen.

Aus Mangel an Fachwissen und aufgrund der Komplexität des Themas müssen anscheinend sowohl die politisch Verantwortlichen der SenUVK als auch die Abgeordneten als Marionetten bei diesem gesetzwidrigen und unlauteren Handeln der mittleren Ebene der SenUVK mitspielen.
Kontrolle der SenUVK durch das Berliner Abgeordnetenhaus mit Konsequenzen für die SenUVK?   
Gesetzliche Vorgaben und ihre fehlende Umsetzung
2017-11-28 - Gesetzliche Vorgaben und ih
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Wir zeigen mit unserem SOS! Nov. 2017 den Weg zur Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten: 

SOS November 2017
2017-11-09 -SOS! November 2017 .pdf
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Unseren Vorschlag zur Präzisierung des Paragrafen 37 a BWG: siehe 29.09.2017, 

Petitionen: siehe 29.09.2017, 

Antrag zur Fortführung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg: siehe 12.08.2017.

 

24.11.2017: Extreme Grundwasserstände: Wehe, wenn sie losgelassen: Mitarbeiter der mittleren Ebene der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) können ungebremst seit Wochen ihr Vernichtungswerk im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) durchziehen: Sie lassen die seit fast 20 Jahren in Betrieb befindliche, technisch hochwertige Brunnengalerie im Glockenblumenweg - anscheinend schon im Vorgriff auf ihre Ablehnung jeglicher ggf. erforderlicher Instandsetzungsarbeiten - "gegen die Wand fahren", obwohl die Anlage auch in den nächsten drei bis vier Jahren ihre Aufgabe, siedlungsverträgliche Grundwasserstände im BRB sicherzustellen, erfüllen muss! 

--> Siehe dazu unsere Veröffentlichung der DRS 18/0491 am 03.09.17 und unsere Petition vom 29.09.17.

 

Es sind leider die heutigen Abgeordneten und die politisch Verantwortlichen der SenUVK, die sich von den Mitarbeitern der mittleren Ebene der SenUVK wie Marionetten behandeln und in die falsche Richtung lenken lassen. Sie alle scheinen keinen Einfluss auf die fatalen Handlungen dieser Mitarbeiter nehmen zu können oder zu wollen!

Das Berliner Abgeordnetenhaus muss jedoch seine Kontrollaufgaben gegenüber dem Senat - Parteien übergreifend - in dieser durch die SenUVK verursachten Grundwassernotlage zur Abwendung weiterer Schäden endlich wahrnehmen.

Die offiziellen Aufzeichnungen der vier Funkmessstellen im BRB stehen für dieses nachhaltige Vernichtungswerk! Jeder kann die ihm nächst gelegene Messstelle als Hinweis für die Gefährdung seines Zuhauses nehmen.

Daten der 4 von der Senatsverwaltung betriebenen Funkmessstellen im Rudower Blumenviertel
2017-11-22 Funkmessstellen der Senatsver
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14.11.2017: Vereinsgründung am 10.11.2017

Das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete (BRB) liegen im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal (WJ). Als nach der politischen Wende die Grundwasserförderung im WJ halbiert wurde, stiegen die Grundwasserstände bis in die Keller unserer Häuser --> Grundwassernotlage! 

Seit gut 23 Jahren setzen wir uns, Klaus Langer, Bernt Dehmel und Wolfgang Widder, als Bürgerinitiative für die siedlungs- und umweltverträgliche Grundwassstandssteuerung im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) ein.

Wir erreichten, dass zur Abhilfe aus der Grundwassernotlage

- in den Jahren 1996 bis 1998 die Brunnengalerie im Glockenblumenweg errichtet und in Betrieb genommen wurde,

- im Jahr 1999 mit § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung dem Land Berlin die siedlungs- und umweltverträgliche Grundwasserstandssteuerung gesetzlich übertragen wurde und

- im Jahr 2001 die Grundwassersteuerungsverordnung als Ausführungsverordnung zu § 37 a BWG

erlassen wurde. 

Über neue Entwicklungen zur Behebung der Grundwassernotlage unterrichten wir die Bürger/innen weiterhin mittels SOS! oder hier unter www.grundwassernotlage-berlin.de.

 

Wir begrüßen es, dass jetzt - neben unserer Bürgerinitiative - auch weitere Bürger/innen bereit sind, sich in einem Verein "Siedlungsverträgliche Grundwasserstände Berlin" der komplexen Aufgabe Behebung der Grundwassernotlage in Berlin und speziell im BRB aktiv zu widmen.

 

Wir weisen darauf hin, dass dieser Verein nichts mit der vom Berliner Senat geplanten Übertragung seiner ihm gesetzlich vorgegebenen siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung auf von den Bürger/innen zu gründende Vereine / Verbände zu tun hat.

13.11.2017: Aufgrund der aktuellen Grundwassernotlage hatten wir einen Schriftwechsel mit dem Abgeordneten Georg Kössler, Mitglied der Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und Mitglied im dortigen Umweltausschuss. Heute sandten wir nachstehendes Schreiben vom 11.11.2017 mit Anlagen (u. a. SOS! und Funkmessstellen) an den Abgeordneten. 

Die Funkmessstelle 3212 zeigt den rasanten Grundwasseranstieg des Grundwassers in den letzten Wochen. Diese Werte liegen der Senatsverwaltung für Umwelt täglich vor. Sie kennt auch die Tiefenlagen der umliegenden Gebäude. Daher hätte die Umweltverwaltung bereits auf die aktuelle Grundwassernotlage reagieren müssen!

Schriftwechsel mit Herrn Kössler (Die Grünen)
2017-11-15 - Schriftwechsel mit Herrn Kö
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Schreiben an den Abgeordneten Herrn Kössler (Die Grünen)
2017-11-11 - Antwort an den Abgeordneten
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09.11.2017: Mit unserem SOS! Nov. 2017 zeigen wir die zur Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) erforderlichen Maßnahmen der beteiligten Akteure. 

Nach Beendigung der Altlastensanierung auf dem Gelände des Wasserwerks Johannisthal (WJ) selbst und in seinem Einflussbereich ist vorrangig  im Rahmen
- der noch ausstehenden Überarbeitung des Wasserversorgungskonzepts Berlin 2040 und 
- der Wiederaufnahme des im Jahr 2001 abgebrochenen Bewilligungsverfahrens für das neu zu 
  errichtende WJ 
zu untersuchen, ob und ggf. in wieweit das Wasserwerk wieder seinen Einfluss auf das BRB ausüben kann.
Erst diese Ermittlungen gestatten es,  ggf. eine neue Brunnengalerie, die das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete erfassen muss, zu planen, ...
SOS ! November 2017
2017-11-09 SOS November.pdf
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02.11.2017: Leserbrief im Rudower Magazin 11/2017:

Leserbrief im Rudower Magazin 11/2017 "Bewußt falsche Kosten eingerechnet"
2017-11-02 - Leserbrief im Rudower Magaz
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30.10.2017: Wir veröffentlichen hier die Drucksache 18/12397- eine Groteske.

Einerseits will der Senat die Bürger/innen zwingen, einen Verein/Verband zu gründen und ihm beizutreten, um mit der siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung wesentliche Teile seines ihm gesetzlich übertragenen Grundwassermanagements mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung auf die Bürger/innen abwälzen zu können; andererseits weiß der Senat anscheinend selbst nicht, ob und wie ein derartiges Konstrukt zu gründen und zu betreiben ist. 

 

Denn die realen Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Hausmann zur Vereins-/Verbandsgründung konnte der Staatssekretär der Senatsumweltverwaltung, Herr Tidow, am 25.10.2017 gar nicht beantworten.

Dazu bedarf es erst eines externen Gutachtens!

Das ist grotesk und chaotisch zugleich: Denn seine Verwaltung verlangte von den Bürger/innen schon per Fragebogen vom  07.08.2017 mit Wiederholung am 27.09.2017 ultimativ und erpresserisch (Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg zum 31.12.2017) deren Zustimmung zu seinem Vorhaben der Vereins-/Verbandsgründung durch die Bürger/innen.

Was sind die Antworten der Betroffenen zu der Umfrage des Senats zu einer Vereins-/Verbandsgründung der Bürger/innen und einem Beitritt zu ihnen heute noch wert?

 

Kritisch ist bei der Beauftragung des Senats eines externen Gutachtens zur Vereins-/Verbandsgründung durch die Bürger/innen die Frage zu sehen, ob das dem Land Berlin mit § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 gesetzlich übertragene Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung wesentlicher Betrachtungs- und Untersuchungsgegenstand der beauftragten Expertise ist. Denn Ziel des Senats ist es ja gerade, entgegen § 37 a BWG, die siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung auf einen von den Bürger/innen zu gründenden Verein/Verband zu übertragen.

 

Grundwasserpolitik in Berlin gemäß § 37 a BWG = Daseinsvorsorge = keine Vereins-/Verbandsgründung    Koordination von Siedlungs-, Gesundheits- und Umweltbelangen in den maximalen Einflussbereichen der im Berliner Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Berliner Wasserwerke in einer Hand!

Anfrage: Senatsmitglied im Vorstand eines Zweckverbandes Brunnenanlage Rudow ?
S18-12397.pdf
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29.10.2017: Wir bitten den Abgeordneten Georg Kössler (Bündnis 90/Die Grünen), im Benehmen mit seiner Parteikollegin, Frau Senatorin Günther, für ein ordnungsgemäßes Betreiben der Brunnengalerie im Glockenblumenweg zu sorgen.

Grüne Grundwasserpoltik:

Das Grundwasser steht aktuell in zahlreichen Kellern und setzt dort sein Zerstörungswerk fort!!

                                                      Heilen statt zerstören!

Schreiben an den Abgeordneten Georg Kössler (Bündnis 90/ Die Grünen)
2017-10-29 - Schreiben an den Abgeordnet
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Oktober 2017: In einem umfassenden Artikel im Journal "Das Grundstück", Ausgabe 10-2017, des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) wird die "Zwangsabgabe für trockene Keller?" aufgegriffen und die Verweigerungshaltung des Berliner Senats offengelegt.

https://www.vdgn.de/vdgn-journal/2017/vdgn-journal-10-2017/beitrag/zwangsabgabe-fuer-trockene-keller/

25.10.2017: Wir veröffentlichen unser Schreiben an die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Antwort auf die Postwurfsendungen vom 07.08.2017 und 27.09.2017.

Schreiben der Fam. Langer an die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Frau Günther
2017-10-24 - Schreiben an Frau Senatorin
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Gesetzliche Vorgaben und ihre fehlende Umsetzung- Vorschlag zur Behebung der Grundwassernotlage im BRB
2017-10-10 - Gesetzliche Vorgaben und ih
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Tabelle -Maßnahmen zur Behebung der Grundwassernotlage im BRB
2017-10-02 - Tabelle - Maßnahmen zur Beh
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16.10.2017: Nachstehend heben wir unseren Vorschlag zur Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) noch einmal besonders in Schrift- und Tabellenform hervor.

Unter dem 12.10.2017 zeigten wir die Blockadehaltung des Senats gegenüber dem ihm mit Paragraf 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung übertragenen Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung. 
Die Bürger/innen der Stadt und insbesondere im BRB haben die Grundwassernotlage weder verursacht noch herbeigeführt, geschweige denn ihre Behebung zu finanzieren.
Um dennoch die Grundwassernotlage im 24. Jahr ihres Bestehens, mit schlimmen Folgen für die Bausubstanzen der Gebäude, nun endgültig zu beenden, machen wir den Vorschlag der finanziellen Beteiligung in jährlich zweistelliger Eurohöhe an einer Abhilfemaßnahme aus dieser Notlage.
Die Bürger/innen sind jedoch anscheinend mehrheitlich nicht bereit, dazu einen Verein/Verband zu gründen und ihm beizutreten.
Wir machen damit keine rechtlichen Zugeständnisse, sondern sind weiterhin der Auffassung, dass das vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 beschlossene Schutzgesetz § 37 a BWG und die daraus abgeleitete Grundwassersteuerungsverordnung ihre Gültigkeit haben, solange sie nicht vom Berliner Abgeordnetenhaus verändert wurden. Das Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandsteuerung im dicht bebauten Stadtgebiet wurde mit § 37 a BWG dem Land Berlin eröffnet und übertragen.
Vorschlag zur Behebung der Grundwassernotlage
2017-10-12 - Vorschlag zur Behebung der
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Tabelle - Maßnahmen zur Behebung der Grundwassernotlage im BRB
2017-10-02 - Tabelle - Maßnahmen zur Beh
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14.10.2017: unsere Stellungnahme zu der erneuten Umfrage der Senatsverwaltung geben wir in unserem Flyer zum Ausdruck

 

Info-Flyer Oktober 2017
2017-10-13 - Flyer Oktober 2017.pdf
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12.10.2017: Wir haben keinen Gesetzesmangel - wir haben ein Umsetzungsproblem.

Einen Verein/Verband gründen und ihm beitreten? Wesentliche Teile des Grundwassermanagements des Landes Berlin im dicht bebauten Stadtgebiet übernehmen?

Unser Vorschlag zur Behebung der Grundwassernotlage ist in unserer Ausarbeitung enthalten; eine Tabelle gibt das in übersichtlicher Form wieder.

Gesetzliche Vorgaben und ihre fehlende Umsetzung - Vorschlag zur Behebung der Grundwassernotlage im BRB
2017-10-10 - Gesetzliche Vorgaben und ih
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Tabelle - Maßnahmen zur Behebung der Grundwassernotlage im BRB
2017-10-02 - Tabelle - Maßnahmen zur Beh
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Aussagen der Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses zur Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten
2017-10-02 - Tabelle 1 .pdf
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Präzisierung des § 37 a des BWG
2017-07-20 - Präzisierung des § 37 a BWG
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09.10.2017: Eine neue Umfrage der Senatsumweltverwaltung liegt vor. Wesentliche Fakten, wie z. B. die Prüfung der Standsicherheiten der von einer neuen Brunnengalerie tangierten Gebäude, werden nur unzureichend mit "es wird schon nichts passieren", beantwortet und "Altlasten sind nicht bekannt", obwohl Staatssekretär Tidow noch im Juni d. J. erklärte, dass hohe Fördermengen im Wasserwerk Johannisthal wegen "verbliebener Altlasten" nicht möglich seien. Wir nehmen in den nächsten Tagen Stellung.

erneute Bürgerbefragung durch die Senatsverwaltung - wichtige Fragen sind nach wie vor offen
2017-10-11 Bürgerbrief_Blumenviertel_Zwi
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07.10.2017: Treffend stellte die Journalistin der Berliner Morgenpost, Frau Schmiemann, die derzeitige Situation um die Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten dar.

Die Senatsumweltverwaltung isoliert sich mit ihrem Bestreben, die Betroffenen in einen Verein oder Verband zu zwingen, der mit der siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung einen wesentlichen Teil des dem Land Berlin gesetzlich übertragenen Grundwassermanagements mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung zu übernehmen hätte, vollends.
Diese Aufgabe wurde dem Land Berlin im Jahr 1999 gesetzlich mit § 37a BWG  und der im Jahr 2001 erlassenen Grundwassersteuerungsverordnung übertragen. 
Artikel der Berliner Morgenpost vpm 07.10.2017
2017-10-07 Morgenpost.pdf
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30.09.2017/05.10.2017: Wir erarbeiten z. Z. unseren Vorschlag zur möglichst zielführenden und endgültigen Behebung der Grundwassernotlage auf Basis der Redebeiträge der Abgeordneten in der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 14.09.2017 zum Antrag der CDU in dieser Sache (siehe 14.09.2017) in Verbindung mit den in unserem gelben Flyer angesprochenen rechtlichen Problemen, unkalkulierbaren Risiken, unbekannten Kosten und verbliebenen Altlasten.

05.10.2017: Zunächst erwarten wir jedoch anscheinend eine Verlängerung der in der Postwurfsendung des Senats vom 07.08.2017 genannten Frist (13.10.2017) und dazu wahrscheinlich auch eine neue Postwurfsendung in der kommenden Woche.

 

29.09.2017: Petition - Kein Fahren auf Verschleiß - die Brunnengalerie im Glockenblumenweg muss auch in den nächsten Jahren instandgehalten werden.

Petition - kein Fahren auf Verschleiß
2017-09-28 - Petition - Kein Fahren auf
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23.09.2017: Petition zur Beibehaltung der Grundwassersteuerungsverordnung - siehe auch: 14.09.2017 

Petition zur Beibehaltung der Grundwassersteuerungsverordnung
2017-09-23 - Petition zur Beibehaltung d
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Auszug aus dem Wasserversorgungskonzept 2040 - mit Bezug auf die Grundwassersteuerungsverordnung
2017-09-24 - Auszug aus dem Wasserversor
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Vorschlag zur Präzisierung des § 37 a BWG
2017-07-20 - Präzisierung des § 37 a BWG
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20.09.2017: Berliner Morgenpost heute - Unsere Argumentationen zeigen Wirkungen. Abgeordnete der SPD aus dem Bundestag und dem Berliner Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksbürgermeisterin von Neukölln nahmen unsere Argumente auf und setzten sich beim Regierenden Bürgermeister für die Belange der Betroffenen ein. Zumindest die Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg zum 31.12.2017 scheint nun vom Tisch zu sein.

 

https://www.morgenpost.de/berlin/article211981905/Michael-Mueller-verspricht-Loesung-im-Wasser-Streit.html

Eine abschließende Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) ist damit leider noch nicht erreicht. 

Offen bleibt aufgrund des rechtlichen Klärungsbedarfs (Grundwassersteuerungsverordnung, Paragraf 37a BWG), der unkalkulierbaren Risiken, der unbekannten Kosten, der verbliebenen Altlasten (siehe unseren gelben Flyer) und des offenen Bewilligungsverfahrens für das Wasserwerk Johannisthal, ob ein Verein, ein Verband oder eine "rechtssichere Gebührensatzung", finanziell jeweils getragen von den Bürger/innen, die endgültige Lösung der Grundwassernotlage im BRB sind.

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14.09.2017: Das Abgeordnetenhaus debattiert über einen CDU-Antrag. Darin wird der Senat aufgefordert, die Brunnenanlage im Rudower Blumenviertel über 2017 hinaus weiter zu betreiben. Der Senat lasse die Hauseigentümer im steigenden Grundwasser einfach "absaufen". Die Koalitionsfraktionen (SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linken) sprechen sich für eine zügige Lösung des Problems in Form eines umlagefinanzierten Zweckverbandes aus. Der Antrag wird in die Ausschüsse überwiesen.

Nicht gewürdigt wurde in der Debatte von den Koallitionsfraktionen der § 37 a Berliner Wassergesetz, mit dem dem Land Berlin im Jahr 1999 die siedlungs- und umweltverträgliche Grundwasserstandssteuerung eröffnet und übertragen wurde. 

 

https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2017/14--september-2017/14-september-2017---14--Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses-13.html

 

Im Plenarprotokoll kann die Diskussion um die Hebebrunnenanlage im Rudower Blumenviertel auf den Seiten 1465 - 1470 nachgelesen werden:

https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/protokoll/plen18-014-pp.pdfhttps://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/protokoll/plen18-014-pp.pdf

14.09.2017:Antrag der Fraktion der CDU zum Weiterbetrieb der Brunnenanlage
d18-0512.pdf
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14.09.2017: Zuvor hatten die Abgeordneten anscheinend, trotz unseres warnenden Schreibens - siehe unter 13.09.2017 - an die sechs Fraktionsvorsitzenden, bereits die Drucksache 18/0499 "durchgewunken", mit der nach dem Willen des Senats die aus § 37 a BWG hervorgegangene Grundwassersteuerungsverordnung abgeschafft wird. Der Abgeordnete Henner Schmidt (FDP) nannte es am 14.09.2017 eine "Kapitulation vor dem Problem." Ein unverzeihlicher Schritt in Richtung Abschaffung des Schutzparagrafen 37 a BWG!

 

13.09.2017: Zu der von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgesehenen Aufhebung der Grundwassersteuerungsverordnung legten wir gestern und heute den Fraktionsvorsitzenden der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien die Aufforderung vor, dem Vorhaben der Senatsverwaltung einen Riegel vorzuschieben.

Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden wegen Aufhebung der Grundwassersteuerungsverordnung
2017-09-13 - Schreiben an die Fraktionsv
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08.09.2017: Es zeichnet sich folgender Zwischenstand ab:

 

1. SPD und Senatsumweltverwaltung (Die Grünen) haben anscheinend erkannt, dass sie die Brunnengalerie im Glockenblumenweg zum 31.12.2017 nicht ersatzlos abschalten können.

2. Bisher wurden von der Senatsumweltverwaltung keine Finanzmittel für die dabei auch dringend notwendige Instandhaltung (Wartung und ggf. Instandsetzung) dieser Anlage in die Haushalte der kommenden Jahre eingesetzt. Schon jetzt wird die hochwertige technische Anlage anscheinend nicht im gebotenen / erforderlichen Umfang betrieben.   
 
3. Weiterhin strebt die Senatsumweltverwaltung - und die Bezirksbürgermeisterin, Frau Dr. Giffey (SPD), ist auch noch auf dieser Linie - an, aus dem dem Land Berlin übertragenen Grundwassermanagement mit umwelt- und siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung die siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung             (§ 37 a BWG) herauszunehmen und sie auf die Betroffenen abzuwälzen. Dazu ist immer noch die Gründung eines Vereins oder eines Verbandes vorgesehen.
Der Abgeordnete Herr Dr. Felgentreu (SPD) trug, nach Angaben seines Mitarbeiters, Herrn King, dem Regierenden Bürgermeister vor, dass er die von der Senatsverwaltung vorgesehene private Verbandsgründung für eine unrealistische und nicht praktikable Lösung hält.
 
4. Die mit einer Übernahme verbundenen unkalkulierbaren Risiken, unbekannten Kosten, zu übernehmenden verbliebenen Altlasten und der sich ergebende rechtlose Zustand werden leider weiterhin von der Senatsumweltverwaltung verschwiegen - siehe gelben Flyer.
 
5. Weiterhin sehen die Abgeordnete Frau Schwarzer (CDU) und auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) das Land Berlin in der Pflicht, im Rahmen seiner Daseinsvorsorge entsprechend § 37 a BWG für siedlungs- und umweltverträgliche Grundwasserstände ohne Zwischenschaltung der Bürger/innen zu sorgen.
 
 
 

04.09.2017: Zu der am 03.09.2017 beschriebenen DRS 18/0491 sandten wir nachstehendes Schreiben mit 3 Anlagen an die Fraktionsvorsitzenden der sechs im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien und die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

 

Klaus Langer       Wolfgang Widder         www.grundwassernotlage-berlin.de
Tel.: 662 5444     Tel.: 631 9818
Vertreter der Betroffenen am Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 für die Ortsteile Buckow-Ost, Rudow, Johannisthal, Baumschulenweg und Späthsfelde

 

An die / den 
Fraktionsvorsitzende(n) der SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD 
im Berliner Abgeordnetenhaus

Sehr geehrte(r) Frau ...,  Herr ...,

Ihnen liegt die DRS 18/0491 vom 17.08.2017 über Weiterbetrieb der Grundwasserregulierungsanlage im Rudower Blumenviertel zur Kenntnisnahme und Besprechung vor.

https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0491.pdf

Hinter dem harmlos erscheinenden Titel verbirgt sich ein brisantes Vorhaben des Berliner Senats.
Der Senat versucht, einen wesentlichen Teil des dem Land Berlin mit § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus eröffneten und übertragenen Grundwassermanagements mit umwelt- und siedlungsverträglicher  Grundwasserstandssteuerung auf die Betroffenen zu übertragen. Der Senat plant, die siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung auf die Betroffenen abzuwälzen. Die Betroffenen sollen dazu einen Verein oder Verband gründen. 
Die so geplante Zerstückelung der siedlungs- und umweltverträglichen Steuerung des Grundwasserhaushalts in Berlin setzt enorme Interessenskonflikte in Gang. 
Vom Berliner Abgeordnetenhaus muss dazu die rechtliche Situation in Bezug auf § 37 a BWG geklärt werden. 
Denn bereits mit Wirkung vom 06.08.2017 setzte die verantwortliche Senatorin die aus § 37 a BWG hervorgegangene Grundwassersteuerungsverordnung vom 10.10.2001 außer Kraft. 
Soll der Senat mit seiner Maxime "Wir nähern uns dem höchsten Grundwasserstand aller Zeiten und das ist positiv" Erfolg haben und damit gewaltige Schäden an der gewachsenen Stadt und ihrer Infrastruktur anrichten können, in der dann nur noch die Gesetze der Wasserbewirtschaftung gelten und die bauliche Nutzung in der Stadt rechtlos wird?
Soll die alteingesessene Bevölkerung aus Berlin vertrieben werden?
Hier sind vom Berliner Abgeordnetenhaus dringend Stoppzeichen zu setzen. 

Wir bitten Sie, kritisch mit dem Ansinnen des Senats umzugehen, wesentliche Teile der komplexen Grundwasserregulierung in Berlin auf die Bevölkerung übertragen zu wollen.
Informieren Sie bitte die Mitglieder Ihrer Fraktion, insbesondere auch die in den Fachausschüssen tätigen, von diesem Schreiben und den dazugehörenden Anlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Langer   Wolfgang Widder


Wir fügen hier
- unser Schreiben zur Besprechung der DRS 18/0491, 
- unseren Vorschlag zur Präzisierung des § 37 a BWG und  
- das Schreiben der Betroffenen an die Senatorin, Frau Günther, bei. 

Zur Besprechung der DRS 18/0491
2017-08-31 - Zur Besprechung der DRS 18-
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unser Vorschlag zur Präzisierung des § 37 a BWG
2017-07-20 - Präzisierung des § 37 a BWG
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Schreiben der Betroffenen an die Senatorin, Frau Günther
2017-08-19 - Schreiben der Betroffenen a
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03.09.2017: Unter dem harmlos klingenden Titel "Weiterbetrieb der Grundwasserregulierungsanlage im Rudower Blumenviertel" legt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dem Berliner Abgeordnetenhaus mit Drucksache (DRS) 18/0491 ein Schreiben zur Kenntnisnahme und Besprechung vor. Hinter dem Titel verbirgt sich der in dem Schreiben ultimativ mit Zeitplan vorgetragene Versuch der Verwaltung, wesentliche Teile des ihr im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus übertragenen Grundwassermanagements mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung auf die Bevölkerung zu übertragen. Sollte die Bevölkerung nicht bereit sein, dazu einen Verein oder Verband zu gründen, dann werde der Senat die Brunnengalerie im Glockenblumenweg zum 31.12.2017 abschalten. Hier droht eine staatliche Verwaltung den Bürger/innen schwere Schäden an ihren Gebäuden bis hin zu deren Einsturz an; sie gefährdet vorsätzlich Leben und Gesundheit hunderter Menschen. 

Lassen die Mitglieder der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen sechs Parteien - SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, FDP und AfP - das zu?

https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0491.pdf

 

02.09.2017:  Das Rudower Magazin 09/2017 veröffentlichte einen Leserbrief des Neuköllner SPD-Abgeordneten Peter Scharmberg - siehe unten stehende Datei.

 

Dazu bemerken wir Folgendes:
Die Bürger wurden mit Postwurfsendung eines Mitarbeiters der Senatsumweltverwaltung aufgefordert, einen Verein oder Verband zu gründen und ihm beizutreten, um eine neue Brunnengalerie im Blumenviertel zu betreiben. 
Bevor der Bürger einer Sache zustimmen kann, muss er jedoch über Risiken, Kosten usw. ehrlich und umfassend aufgeklärt werden.
Die Aufklärung über unkalkulierbare Risiken, verdeckte Kosten oder ggf. in den Böden verbliebene Altlasten sowie die rechtlichen Folgen des Ansinnens der Umweltverwaltung erfolgte jedoch weder in der den Haushalten im Blumenviertel zugesandten Postwurfsendung noch durch den Abgeordneten der SPD in der Neuköllner BVV, Herrn Scharmberg.
Herr Scharmberg verschwieg, dass 
- dem Land Berlin im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus mit § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung das Grundwassermanagement in Berlin mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandsregulierung eröffnet und übertragen wurde,
- der Senat mit seinem Vorhaben den § 37 a BWG außer Kraft setzt und wesentliche Teile seines   Grundwassermanagements auf die Bürger abwälzt, die dann in einem rechtsfreien Raum stünden,
- die verantwortliche Senatorin bereits zum 06.08.2017 die aus Paragraf 37 a BWG hervorgegangene Grundwassersteuerungsverordnung außer Kraft setzte,
Herr Scharmberg verschwieg auch, dass
unkalkulierbare Risiken, verdeckte Kosten und verbliebene Altlasten dem Vorhaben des Senats innewohnen,
die Bürger einen Verein oder Verband gründen sollen, der das alles zu übernehmen hätte,
- der Senat ein Ultimatum stellte: Der Senat droht, die Brunnengalerie im Glockenblumenweg zum 31.12.2017 abzuschalten, wenn die Bürger nicht bereit sind, einem derartigen Verein / Verband beizutreten. Manche nennen das Erpressung!
- der Senat zwar im Falle der Zustimmung die Brunnengalerie 2 bis 3 Jahre weiter betreiben würde, jedoch keine Instandhaltung und Instandsetzung durchführen werde, so dass die Anlage in Kürze heruntergewirtschaftet und verkommen sein würde. Der Willkür des Senats wären Tür und Tor geöffnet. Absurd.
 
Wir entwickelten unseren gelben Flyer und verteilten ihn in mehreren tausend Exemplaren im Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten, damit jeder Bürger die Möglichkeit hat, Aufklärung über das Vorhaben der Senatsverwaltung von dieser zu verlangen und zu bekommen.
Es ist zu begrüßen, dass die BWB bereit sind, eine Brunnenanlage, die unser gesamtes Gebiet schützt, zu planen, zu bauen und zu betreiben. Nur darf nicht zwischen die Verantwortlichkeiten des Senats und die Zuständigkeiten der BWB der Bürger geschaltet werden. Dadurch werden unklare Zuständigkeiten geschaffen, zumal dann in Berlin ein Dutzend Vereine oder Verbände bestünde. Alleiniger Adressat des Grundwassermanagements des Senats sind die BWB! Die Grundwasserstandssteuerung muss als Daseinsvorsorge als Ganzes in staatlicher Regie bleiben und ernsthaft durchgeführt werden. Dazu ist eine Präzisierung des § 37 a BWG, wie von uns vorgeschlagen, sinnvoll und praktikabel.
Es steht Herrn Scharmberg frei, den von der Umweltverwaltung gewünschten Verein oder Verband zu gründen, dort den Vorsitz zu übernehmen und Mitglieder anzuwerben!
Leserbrief des BVV-Verordneten Herrn Peter Scharmberg an das Rudower Magazin
2017-09-01 -Leserbrief des Herrn Scharmb
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31.08.2017: Zu einem Gespräch bei uns: Vertreter der SPD Neukölln

 

Gespräch mit Vertretern der SPD Neukölln
2017-09-01 - Gespräch mit Vertretern der
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31.08.2017 aktuelle Grundwasserstandswerte von 3 Funkmessstellen im BRB
2017-08-31 Aktuelle Grundwasserstandswe
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30.08.2017: Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) hat sich mit Schreiben vom 24.08.17 an die Neuköllner Kandidaten für den Deutschen Bundestag, sowie mit Schreiben vom 28.08.17 an die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien im Abgeordnetenhaus gewandt. Hierin gibt der VDGN seiner Enttäuschung über die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Ausdruck. Er rät jedem Betroffenen, sich nicht erpressen zu lassen. Dies wird auch in der Stellungnahme des VDGN-Präsidenten, Herrn Peter Ohm, deutlich:

https://www.vdgn.de/news-single/article/an-unverschaemtheit-nicht-zu-ueberbieten/

Schreiben des VDGN an die Neuköllner Kandidaten zum Deutschen Bundestag
2017_0824_Anschreiben Kanditaten Bundest
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Schreiben des VDGN an alle Fraktionsvorsitzende des Abgeordnetenhauses von Berlin
2017_0828_Anschreiben Fraktiosvorsitzend
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... ohne Worte....
2017-08-25 - Auszug aus demTagesspiegel
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27.08.2017: Nachstehendes Schreiben sandte Herr M. an die Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus.

Es steht Jedermann frei, die Datei herunterzuladen und unter Verwendung des Textes die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses anzuschreiben.
Schreiben des Herrn M. an die Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus
2017-08-27 - Schreiben des Herrn M..pdf
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24.08.2017: Uns liegt das Magazin Rudow live Ausgabe August 2017 vor. Darin veröffentlicht ein Herr Parmann einen Artikel mit der Überschrift Senat kommt den Bürgern im Blumenviertel bei der Wasserfrage entgegen. Er trägt dort Kennzahlen vor, die der hiesigen Bevölkerung einen Verein oder Verband vorgaukeln, der Kosten- oder Mitgliedsbeiträge fast zum Nulltarif anbietet.

Hierzu sollten wir wissen: Rudow live ist ein Presseorgan der S P D ! 

 

Was in dem Artikel des Herrn P. nicht angesprochen wird: Mit der Zustimmung zur Gründung eines derartigen Vereins oder Verbandes übernehmen die Bürgerinnen und Bürger einen wesentlichen Teil des dem Land Berlin gesetzlich vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 übertragenen Grundwassermanagements mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung. Der Senat zerstückelt das Grundwassermanagement. Er überträgt die siedlungsverträgliche Regulierung des Grundwassers auf die Betroffenen und sorgt als Senat im dicht bebauten Stadtgebiet nur noch für eine umweltverträgliche Regulierung des Grundwassers. Diese Zerstückelung des Grundwassermanagements ist absurd und dürfte ohne Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses nicht gehen. Die Betroffenen würden mit der Vereins- oder Verbandsgründung auch alle unkalkulierbaren Risiken, Kosten und in den Böden verbliebenen Altlasten mit übernehmen --> siehe nachstehenden Gelben Flyer.

Es ist ein Artikel, der die Handschrift des Rot-Rot-Grünen Senats trägt. 

 

 

24.08.2017: In den nächsten Tagen werden wir flächendeckend Gelbe Flyer an die Haushalte im BRB verteilen und darauf verweisen, dass die realen Kosten, unkalkulierbaren Risiken und verbliebenen Altlasten von der zuständigen Senatorin Frau Günther offengelegt werden müssen, bevor die betroffenen Bürger über einen Beitritt zu einem Verein/ Verband entscheiden können. Außerdem kann entsprechend geltender Rechtslage die Grundwasserstandssteuerung nur mit Beschluss des Abgeordnetenhauses auf die Bürger übergehen. Noch ist dies eine Aufgabe der Stadt! Bitte geben Sie dies durch Sendung des folgenden Schreibens (Gelber Flyer) auch der Senatorin, Frau Günther, bekannt.

Gelber Flyer - Schreiben der Betroffenen an die zuständige Senatorin Frau Günther
2017-08-24 - Schreiben der Betroffenen a
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22.08.2017: aktuelle, hohe Grundwasserstände für ein Gebäude im Arnikaweg. Die 3 aktiven Funkmessstellen, die von der Senatsverwaltung betrieben werden, sind derzeit nicht erreichbar.

 

Grundwasserstände 1.Juli - 22.August 2017 für ein Gebäude im Arnikaweg
2017-08-22 - Gangliniendiagramm der Grun
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18.08.2017: In der Umfrage der Senatsumweltverwaltung vom 07.08.2017 (Postwurfsendung) werden leider die unkalkulierbaren Risiken, Kosten und verbliebenen Altlasten nicht erwähnt.  

Wir werden als Reaktion auf die Umfrage der Senatsumweltverwaltung eine Information zu diesen nicht erwähnten Fakten verfassen und flächendeckend im Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (auch jenseits von Stubenrauchstraße und Johannisthaler Chaussee) verteilen. 

Helfer zum Austragen sind willkommen!

Lassen Sie sich Zeit mit der Beantwortung der Umfrage des Senats, bis Sie diese Informationen erhalten haben. Über folgenden link können Sie den Bürgerbrief der Senatsverwaltung runterladen:

16.08.2017: In der heutigen Ausgabe der Berliner Morgenpost nimmt Herr Peter Ohm, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Stellung zu der derzeit laufenden Fragebogenaktion der Senatsverwaltung: "Damit setzt die Senatsumweltverwaltung die betroffenen Bürger unter Druck, sich um das Problem zu kümmern, für das die öffentliche Hand zuständig ist. Es ist Aufgabe des Staates für siedlungsverträgliche Grundwasserstände zu sorgen. Das ist Daseinsvorsorge, und es ist auch staatliche Aufgabe, das Eigentum des einzelnen zu schützen."  .... "Der VDGN rate schon deshalb ab, sich auf den Vorschlag der Senatsverwaltung einzulassen, weil die Risiken unkalkulierbar seien, sollte ein privatrechtlicher Verein zuständig sein. Zudem werde mit "höchst widersprüchlichem Zahlenmaterial" agiert."

 

15.08.2017: Von den 4 eingerichteten Funkmessstellen sind noch 3 aktiv (Männertreuweg seit 10/16 keine neuen Daten). Den Ganglinien haben wir auch die ausgewiesene Karte des Flurabstandes (Abstand zur Geländehöhe) beigefügt. Hierbei sollte aber berücksichtigt werden, dass sich diese Daten auf die Geländehöhe der Messstelle - idR Strassenniveau- beziehen. Viele anliegende Grundstücke liegen deutlich niedriger. Dadurch liegt der Flurabstand schon heute wesentlich unter 2,50 Metern. 

 

Beispiel: Der Abstand des Grundwassers zur Grundstücksoberfläche (Flurabstand) betrug für das Gebäude Arnikaweg 5b am 14.08.2017 nur ca. 1,30 Meter (Zerstörung der Gebäudesubstanz!), während die nahe gelegene Funkmessstelle, die sich auf aufgeschüttetem Straßenniveau am Spielplatz Petunienweg 88 befindet, einen Abstand von über 3 Metern zur Straßenoberfläche anzeigte -- und dem Senat damit einen vermeintlich ausreichenden Flurabstand vorgaukelt. Daher müsste bei der Planung einer neuen Brunnenanlage genau hingeschaut werden, um nicht Gauklern und Scharlatanen aufzusitzen!

 

Wo liegen die tatsächlichen Flurabstände des Grundwassers auf unseren Grundstücken heute?

Wo liegen die tatsächlichen Flurabstände des Grundwassers auf unseren Grundstücken, wenn die Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 31.12.2017 abgeschaltet wird? 

Welche Grundwassermengen muss eine neue Brunnengalerie fördern, um generell im Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten einen Flurabstand des Grundwassers zu den Grundstücksoberflächen von mindestens 2,50 Metern einzuhalten und um damit die öffentlich-rechtlich geprüfte und bescheinigte Standsicherheit unserer Gebäude sicherzustellen? Die Umfrage des Senats lässt das unbeantwortet.

 

15.08.2017: Die Umfrage (siehe 14.08.2017) beschränkt sich anscheinend nur auf das Blumenviertel zwischen Johannisthaler Chaussee und Stubenrauchstraße. Im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal liegen jedoch auch jenseits dieser Straßen Gebiete , die von der Grundwassernotlage betroffen sind; auch sie liegen im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal.

Die Umfrage muss diese Gebiete mit erfassen. Verantwortlich für die Umfrage: Senatsumweltverwaltung, Herr Hecht, zu erreichen unter der Rufnummer: 9025 2007.

Auf der nachstehenden Karte sind das die Gebiete 1, 2 und 8.

 

Karte der betroffenen Gebiete, die von der Senatsverwaltung bisher nicht in die Umfrage eingebunden wurden
2017-08-15 - Karte von den jenseits von
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14.08.2017: Die "Umfrage zur grundsätzlichen Bereitschaft einen Verein oder Verband zu gründen, welcher die Planung, den Neubau und den Eigenbetrieb einer Grundwasserregulierungsanlage für das Blumenviertel in Berlin Rudow-Buckow durchführt" liegt seit dem 14.08.2017 tausenden Haushalten im genannten Gebiet vor.

Der Berliner Senat droht, hunderte Häuser ab dem 1. Januar 2018 unter Wasser (Grundwasser) zu setzen, wenn sich deren Bewohner nicht bis zum 13.Oktober 2017 bereit erklären, einem von den Betroffenen zu gründenden Verein oder Verband beizutreten. Dieser Verband oder Verein hätte die Aufgabe, eine neue Brunnengalerie im Blumenviertel zu planen, neu zu bauen und zu betreiben. Der Verein / Verband übernähme damit wesentliche Anteile des dem Land Berlin mit § 37 a Berliner Wassergesetz mit Begründung und Einzelbegründung im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus übertragenen Grundwassermanagements mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandsteuerung.

Eine Übertragung dieser komplexen staatlichen Aufgabe, bei der im dicht bebauten Stadtgebiet sowohl die Belange der baulichen Nutzungen als auch die der Umwelt aufeinander abzustimmen sind, auf dutzende Dorf- oder Ortsvereine in Berlin, müsste vom Berliner Abgeordnetenhaus gesetzlich festgelegt und beschlossen werden.

Wir legten dem Berliner Abgeordnetenhaus unseren Vorschlag zur Präzisierung des § 37 a BWG vor - siehe unten download vom 08.08.2017. 

 

12.08.2017: Auf unseren Antrag vom 23.06.2017 zur Fortführung bzw. Neuerteilung der wasserbehördlichen Bewilligung zum Betreiben der Brunnengalerie am Glockenblumenweg durch den Berliner Senat haben wir ein Antwortschreiben der zuständigen Senatorin Frau Günther erhalten.

 

Antrag zur Fortführung oder Neuerteilung der wasserbehördlichen Bewilligung
2017-06-22 - Antrag zur Fortführung oder
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Antwortschreiben der Zuständigen Senatorin Frau Günther
2017-08-13 - Antwortschreiben der Senats
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11.08.2017: Eine Zwischenbilanz - keine Satire

Eine Zwischenbilanz
2017-08-11 - Eine Zwischenbilanz - keine
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10.08.2017: Ca. 500 Betroffene aus dem Buckower-Rudower Blumenviertel und seinen angrenzenden Gebieten besuchten am 09.08.2017 eine Bürgerversammlung, die der Eigenheim und Grundbesitzer Rudow e.V. auf seinem Freigelände in der Neuköllner Str. zum Thema Grundwasser in Rudow veranstaltete.

Wir bedanken uns bei dem Verein für die Durchführung einer Veranstaltung dieser Größenordnung mit einem für die hiesige Bevölkerung so wesentlichen und alle bedrückenden Thema!
Das Kurzprotokoll zu der Veranstaltung finden Sie in nachstehender Datei.
Notiz über die Bürgerversammlung am 09.08.2017
2017-08-10 Notiz über Bürgerversammlung
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Auf obiger Bürgerversammlung wurde der von CDU und Eigenheim- und Grundbesitzer Rudow e.V. erarbeitete Flyer verteilt. Bei den Kosten wurde - in Bezug auf die Gutachten, die durch das Land Berlin veranlasst wurden - Kosten pro Monat statt pro Jahr eingesetzt. Wir wiesen aber bereits mehrfach auf die Unkalkulierbarkeit der Kosten hin, da u.a. Kosten für Bewertung/Regulierung von Gebäudeschäden, Zahlungen der Grundwasserentnahmegebühr (im Miliionenbereich/ Jahr) und Altlastenbeseitigung in keiner Weise berücksichtigt wurden, so dass dadurch die monatlichen Kosten, die im Flyer aufgeführt wurden, dennoch oder sogar noch wesentlich höher eintreten können.

 

Flyer mit den Forderungen der Bürgerversammlung
2017-08-10 Bürgerversammlung -Forderunge
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08.08.2017: Unmittelbar nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus fragten wir (siehe unten!): Erleben wir unter rot-rot-grün unser 'Blaues Wunder'?

Mit der Aufhebung (Eliminierung) der aus Paragraf 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung hervorgegangenen Grundwassersteuerungsverordnung mit Wirkung vom 06.08.2017 verlässt der rot-rot-grüne Berliner Senat unter der Leitung des Regierenden Bürgermeisters die gesetzlichen Grundlagen des ihm mit Paragraf 37 a BWG übertragenen Grundwassermanagements mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung. In der "Verordnung zur Aufhebung von wasserrechtlichen Verordnungen" wurde durch die Senatorin Frau Günther am 17.07.2017 die Grundwassersteuerungsverordnung ersatzlos aufgehoben. Die aufgeführten Gründe hierfür sind nicht nachvollziehbar.

Der Senat strebt damit offensiv für die von hohen Grundwasserständen im dicht besiedelten Berliner Stadtgebiet bedrohten Menschen einen gesetz- und rechtlosen Zustand an.
In der "Weltstadt Berlin" haben aber noch die Gelbbauchunke, die Zauneidechse und die Fledermaus ein vom rot-rot-grünen Senat rechtlich und finanziell garantiertes sicheres Zuhause.
Der Akt der Eliminierung der Grundwassersteuerungsverordnung erfolgt in Fortsetzung des Versuchs des Staatssekretärs Tidow (Die Grünen) aus der Umweltverwaltung des Senats, die das Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete vor siedlungsunverträglichen Grundwasserständen schützende Brunnengalerie im Glockenblumenweg (HeGl) zum 31.12.2017 stillzulegen, wenn wir uns als Betroffene nicht bis zum 30.09.2017 (neu: 13.10.2017) bereit erklären, das Grundwassermanagement des Senats für unser Gebiet zu übernehmen. 
Ist sich der Senat nicht im Klaren darüber, welche Schäden (bis hin zur Gebäudezerstörung) er wissentlich und vorsätzlich mit der Stilllegung der Brunnengalerie anrichten wird?

Es ist höchste Zeit für die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aller Fraktionen, diesem gesetzlosen Handeln ein Ende zu bereiten. Dazu dient unser Vorschlag zur Präzisierung des Paragrafen 37 a BWG.
Verantwortlich für das Grundwassermanagement in ganz Berlin ist das Land Berlin, ist der Berliner Senat; sein ausschließlicher Adressat ist und bleibt die öffentliche Wasserversorgung, also die BWB!
Präzisierung des § 37 a BWG
2017-07-20 - Präzisierung des § 37 a BWG
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05.08.2017: Auswirkungen der massiven Niederschläge auf den Grundwasserpegel am Beispiel von zwei Funkmessstellen im BRB. Die aktuellen Werte der Messstellen können auf den Seiten der Senatsverwaltung eingesehen werden:

http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=kganglinien@senstadt&bbox=13000,21000,18000,25000

Hier der Stand vom 04.08.2017:

 

02.08.2017: Der Senat beschloss am 01.08.2017 auf Vorlage der zuständigen Senatorin, Frau Günther (für Die Grünen), das ihm mit Paragraf 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) eröffnete und übertragene Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung auf die von hohen Grundwasserständen Betroffenen im Buckower-Rudower Blumenviertel und angrenzenden Gebieten(BRB) zu übertragen. Dazu sollen die Betroffenen einen Verein oder Verband gründen. Ihre Bereitschaft dazu wird über eine schriftliche Umfrage erkundet und soll zum 30.09.2017 dem Senat vorliegen. Die Heberbrunnengalerie im Glockenblumenweg wird über den 31.12.2017 hinaus für 3 bis 4 Jahre weiterhin vom Land Berlin betrieben, wenn sich die Betroffenen zur Übernahme des dem Land Berlin gesetzlich übertragenen Grundwassermanagements im BRB - inkl. aller Risiken - bereit erklären.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.617684.php

 

30.07.2017: Grundwassernotlage in einer Siedlung in Berlin Tegel - so könnte es auch in Teilen des BRB bei zeHGW und massiven Regenfällen aussehen:

https://1drv..ms/v/s!AgfbsSzhBMRtpUaVGHh6WuT2UJmB

 

28.07.2017Senat bekräftigt auf Anfrage seine Position Neubau und Betreiben einer Heberbrunnenanlage im Blumenviertel sowie sämtliche Risiken auf einen zu gründenden Zweckverband der betroffenen Bürger abzuwälzen

2017-07-28 S18-11690.pdf
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25.07.2017: In unserer Ausarbeitung zeigen wir u. a., dass es unmöglich ist, das dem Land Berlin gesetzlich mit § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung übertragene Berlin-weite Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung auf die von hohen Grundwasserständen in Berlin Betroffenen zu übertragen.

§ 37 a BWG sieht u. a. eine intelligente Steuerung der gesamten Grundwasserfördermengen aller zehn Berliner Wasserwerke untereinander zugunsten der im Berliner Urstromtal fördernden Wasserwerke, wozu unter ihnen auch das Wasserwerk Johannisthal gehört, vor. Dieser komplexe Abstimmungsprozess im Grundwasser ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Senats, der dort verbleiben muss und der nicht auf die Betroffenen in einzelnen Ortsteilen übertragbar ist.

Risiken und nicht abschätzbare Kosten einer Übernahme einer neuen Brunnengalerie durch die betroffenen Anwohner
2017-07-25 - Gesetzliche Vorgaben, Risik
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überarbeiteter Vorschlag zur Präzisierung des § 37 a des Berliner Wassergesetzes (BWG)
2017-07-15 - Überarbeiteter Vorschlag zu
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25.07.2017: Wir veröffentlichen hier Beiträge von SPD-Abgeordneten aus der Ortsteilzeitung  Rudower Panorama vom Juli 2017. Sie zeigen, dass sich auch die SPD von dem Ansinnen der politischen Führung (Senatorin Günther und Staatssekretär Tidow, beide von "Die Grünen") der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz leiten lässt, das dem Land Berlin gesetzlich mit Paragraf 37 a BWG eröffnete und übertragene Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung gesetzwidrig mit allen Risiken, verbliebenen Altlasten, komplexen Abstimmungsprozessen zwischen den zehn Berliner Wasserwerken und nicht abschätzbaren Kosten auf die von hohen Grundwasserständen Betroffenen abzuwälzen. Von diesen Fakten ist in keinem Beitrag der Politiker die Rede! Sie wissen anscheinend nicht, was sie tun.

Beitrag aus der Ortsteilzeitung "Rudower Panorama"
2017-07-25 - Beitrag aus dem Rudower Pan
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Beitrag der Bezirksbürgermeisterin Dr.Franziska Giffey im "Rudower Panorama" zur Grundwasserproblematik
2017-07-25 - Beitrag der Bezirksbürgerme
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01.07.2017: Quo vadis, Berliner Senat? Wir stellen die unterschiedlichen Aussagen der für die Grundwasserpolitik in Berlin Verantwortlichen dar. 

Der Senat sollte endlich zur Besinnung kommen. Er sollte den Versuch unterlassen, sein ihm gesetzlich mit Paragraf 37 a Berliner Wassergesetz eröffnetes und übertragenes Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung, inkl. der damit verbundenen Risiken, auf die Berliner Bevölkerung abzuwälzen. 
Dazu sollten sich sowohl die Senatorin als auch der für die Wasserwirtschaft zuständige Staatssekretär nicht weiterhin als bloße Sprachrohre ihrer Verwaltungsebene, ohne eigenen Gestaltungswillen, missbrauchen lassen. 
Sie sollten zurückkehren zu der vernünftigen Politik, die auf "Ultimaten" und "Erpressung" verzichtet und sich an den Aussagen der damaligen Senatorin Junge-Reyer und des Staatssekretärs Dr. Hoff orientiert; ausführlicher nachzulesen in nachstehender Datei "4 Szenarien ...".
Die Siedlungsverträglichkeit im Blumenviertel kann wieder allein durch die Trinkwasserförderung des Wasserwerkes Johannisthal hergestellt werden. Adressat des Grundwassermanagements des Senats ist ausschließlich die öffentliche Wasserversorgung, also die BWB (Berliner Wasserbetriebe).
4 Szenarien zum Wasserwerk Johannisthal
2017-06-25 - Vier Szenarien zum Wasserwe
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29.06.2017 / 01.07.2017: Der RBB kam in unser Viertel, um über

- die hier fast ein Vierteljahrhundert währende Grundwassernotlage,
- das Ansinnen des Senats, das ihm gesetzlich mit Schutzparagraf 37 a Berliner Wassergesetz vom
  Berliner Abgeordnetenhaus übertragene Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher
  Grundwasserstandssteuerung auf die von hohen Grundwasserständen betroffene Bevölkerung
  abzuwälzen und 
- die Absicht des Senats, die ihm vom Berliner Abgeordnetenhaus zum Schutz der hiesigen Bevölkerung 
  vor hohen Grundwasserständen genehmigte Brunnengalerie im Glockenblumenweg ersatzlos zum 
  31.12.2017 abzuschalten, 
zu berichten.
Reporter vor Ort war der bekannte Reporter des RBB, Ulli Zelle. Herr Zelle wurde von gut 100 Betroffenen, die trotz des "Sauwetters" in den Orchideenweg kamen, erwartet. Ein Dutzend von den Betroffenen hoch gehaltene rote Plakate mit der Aufschrift "Wer hier abschaltet, zerstört Wohnraum" zeigten deutlich, um was es hier geht.
Die Sendung wurde am 01.07. in der Berliner Abendschau ausgestrahlt. Ihr  Inhalt war sachlich und informativ; Wasser in Kellern und auf den Grundstücken wurde gezeigt, ein technisches Schaubild verdeutlichte anschaulich die Zusammenhänge, die die hiesige Situation so brisant machen. Zahlreiche Betroffene kamen zu Wort und konnten ihrem Unmut über den Senat zum Teil lautstark Ausdruck geben. Angenehm war, dass auf "Beiträge" des Verwaltungsbeamten ..., der heute weitgehend die gegen die Bürger Berlins gerichtete Grundwasserpolitik (!) des Senats bestimmt, in der Sendung verzichtet wurde. 

27.06.2017: Kurzbericht über einen Runden Tisch mit Vertretern des Bezirksamtes Neukölln, des Senats, der BWB, Abgeordneten, Vertretern von Verbänden und Vereinen sowie Betroffenen zur Behebung der Grundwassernotlage im BRB

Kurzbericht über "Runden Tisch" zur Grundwassernotlage im BRB
2017-06-26 - Kurzbericht zum Runden Tisc
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2017-06-12 - Aktuelle Informationen zur
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10. Juni 2017: Wir zeigen dem Senat die Rote Karte.
Dieser Flyer ist unsere Rote Karte an den Berliner Senat
2017-06-10 - 1Dieser Flyer ist unsere Ro
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28.05.2017: Daseinsvorsorge?! - Gefahr im Verzuge! - Erpressung?

Daseinsvorsorge - Gefahr im Verzuge -Erpressung
2017-05-29 - Daseinsvorsoge - Gefahr im
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Siedlungsverträgliche Grundwasserstände vom Senat nicht gewollt?
S18-11157.pdf
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28.05.2017  Auszug aus dem Rudower Mittelstands-Journal

2017-05-28 - Auszug aus dem Rudower Pris
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19.05.2017  Schreiben an Abgeordnete zu fehlender Unterstützung alteingesessener Bevölkerung:

2017-05-18 - SOS an Abgeordnete in Rudow
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2017-05-18 - Auszug aus dem Tagesspiegel
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2017-05-05 - SOS zur Veranstaltung der S
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22.05.2017 Schreiben an die Bezirksbürgermeisterin Fr. Dr. Giffey in Bezug auf ihre Stellungnahme in der BVV Neukölln, sowie Bauschild aus der Zeit der Errichtung der HGL mit offizieller Begründung der Baumaßnahme durch die Senatsverwaltung

Schreiben an Frau Dr. Giffey zu Ihrer Stellungnahme in der BVV Neukölln
2017-05-22 - Schreiben an Frau Dr. Giffe
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Bauschild mit Begründung der Baumaßnahme der HGL durch Senatsverwaltung aus 1997
2017-05-22 - Bauschild der Heberbrunnena
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19.05.2017 Antwort der Bezirksbürgermeisterin auf eine mündliche Anfrage in der BVV Berlin-Neukölln zur Brunnengalerie im Glockenblumenweg. Unsere Stellungnahme (Schreiben an Frau Dr. Giffey vom 22.05.2017) zu den Äußerungen der Bürgermeisterin finden Sie oben.

18.05.2017 In der ZIBB- Sendung des RBB gab es einen kurzen Beitrag zur Situation im Rudower Blumenviertel

https://www.rbb-online.de/zibb/archiv/20170518_1830/hochwasser-grundwasser-pumpwerk-rudow.html

2017-05-10 Antwort auf Anfrage in BVV.pd
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06.05.2017: Wir senden die anliegende Petition mit zwei Anlagen aus den Jahren 1995 und 1996 an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.

2017-05-06 - Petition.pdf
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2017-05-03 - Pressemitteilung vom August
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2017-05-03 - Antrag zum Bau und zur Fina
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05.05.2017: Wir verfassen unser SOS! zu den Ergebnissen und Konsequenzen, die sich aus der Veranstaltung der Senatsverwaltung am 28.04.2017 im Rathaus Neukölln ergeben:

2017-05-05 - Fazit zur Veranstaltung der
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04.05.2017: Wir nehmen eine erste Wertung zu Ergebnissen und Konsequenzen vor, die sich aus der Veranstaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im BVV-Saal des Rathauses Neukölln zum Thema "Schäden an Kellerräumen durch wieder  ansteigendes Grundwasser - Möglichkeiten der Grundwasserhaltung und baulichen Sanierung" ergeben.

2017-05-04 - Erste Wertung der Veranstal
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Das Protokoll der Veranstaltung vom 28.04.2017 und die dort gehaltenen Vorträge bzw. Gutachten sind auf den Seiten der Senatsverwaltung aufrufbar:

http://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/gutachten.shtml

 

Am Freitag, den 28.04. findet im BVV-Saal des Rathauses Neukölln, Karl-Marx-Str.83-85, eine Veranstaltung unter dem Titel: "Schäden an Kellerräumen durch wiederansteigendes Grundwasser - Möglichkeiten der Grundwasserhaltung und baulichen Sanierung" statt.

Eine Anmeldung ist nur als  Online-Anmeldung über das Internet möglich.

Weitere Informationen auf der Seite der Senatsverwaltung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/blumenviertel.shtml

 

Als Vertreter der Betroffenen legen wir am 28.04. im Rathaus Neukölln Informationen aus, um den Anwesenden die komplexen Sachverhalte zu dem dem Land Berlin gesetzlich übertragenen Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung in Berlin darzulegen. Vorab stellen wir diese Informationen auch hier ein:

SOS! Teile 1 und 2 sowie die Übersicht über Paragraf 37 a Berliner Wassergesetz mit Begründung und Einzelbegründung.

05.04.2017 erneutes (3.) Schreiben an die Senatorin mit der Bitte um persönliche Kenntnisnahme des bestehenden Grundwasserproblems

28-04-2017 SOS 04-17.pdf
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2017-03-30 - Drittes Schreiben an die Se
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2017-04-03 - Gesetzliche Grundlagen und
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03.04.2017: In Beantwortung einer Anfrage von Herrn Dr. Hausmann hat der Senat seine Absicht erneuert, den Betrieb der Grundwasserregulierungsanlage im Glockenblumenweg -nach 20 Jahren Betrieb- zum 31.12.2017 einzustellen !

Hierzu sollen Ende April mögliche Varianten einer individuellen oder flächendeckenden Grundwasserhaltung / Grundwasserabsenkung vorgestellt werden - wir werden auf diesen Termin und Veranstaltungsort gesondert hinweisen.

Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage zur Grundwassersituation im Blumenviertel Rudow/Buckow
S18-10692.pdf
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2017-02-08 - Schreiben an Senatorin.pdf
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08.02.2017: Das nachfolgend aufgeführte Schreiben mit drei Anlagen sandten wir am 09.02.2017 an die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, HerrSaleh, erhielt Kenntnis davon, zumal er ein Gespräch zur Grundwassersituation im Buckower-Rudower Blumenviertel mit der Senatorin suchen wollte.

 

Aktuelle Notiz am 02.02.2017:
Am 09.09.2014 gaben wir ca. 650 von Betroffenen unterschriebene SOS! im Büro des damaligen Senators Müller ab.
Bis heute: keine Resonanz!
Im Mai 2016 forderten wir den Senator Geisel auf, die radikale Grundwasserpolitik seiner Verwaltung zu entschärfen.
Bis heute: keine Resonanz!
Am 14.12.2016 sagte uns der Fraktionsvorsitzende der SPD im Berliner Abgeordentenhaus zu, bis Ende Januar mit Senatorin Günther u. a. über den notwendigen Weiterbetrieb der Heberbrunnenanlage am Glockenblumenweg über den 31.12.2017 hinaus zu verhandeln.
Bis heute: keine Resonanz!
Am 27.12.2016 baten wir auch die neue Senatorin Günther die Grundwasserpolitik ihrer Verwaltung endlich den gesetzlichen Grundlagen gemäß (Paragraf 37 a BWG) auszuüben.
Bis heute: keine Resonanz!
2017-01-17 - Abhilfe aus der Grundwasser
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Mit dem neuesten SOS! vom Januar 2017 weisen wir auf die prekäre Lage der Betroffenen im RBB hin: