Bürgerbeteiligung
Wir veröffentlichen hier unsere an den gesetzlichen Vorgaben orientierten Petitionen und Anträge zur nachhaltigen und kostengünstigen Lösung der Grundwassernotlage in Berlin und insbesondere im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten - im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal.
Die im Berliner Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus in der laufenden 18. Legislaturperiode in der Sache Grundwassermanagement tätigen Vertreter der Rot-Rot-Grünen Koalition versuchen jedoch - leider gesetzwidrig - das dem Land Berlin / den BWB mit dem Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus eröffnete und übertragene komplexe Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung in den dicht bebauten maximalen Einflussbereichen der im Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke auf die Berliner Bevölkerung abzuwälzen.
Paragraf 37 a BWG bildet die Grundlage für ein nachhaltiges und kostengünstiges Grundwassermanagement des Berliner Senats / der BWB; allerdings nur in den oben beschriebenen maximalen Einflussbereichen dieser Wasserwerke.
Bürgerbeteiligung - Ihre Petitionen und Anträge an das Berliner Abgeordnetenhaus:
01.09. 2018: Bürgerbeteiligung: Die Zeit drängt! Wenn Ende 2021 eine neue Brunnengalerie unser Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete vor siedlungsunverträglichen Grundwasserständen schützen soll, dann muss die Anlage jetzt geplant und gebaut werden.
Dazu verfassten wir die nachstehende Datei zum Herunterladen und sandten sie sowohl an den Petitionsausschuss als auch an den Ausschuss UVK des Berliner Abgeordnetenhauses.
Unsere Petition wird im Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses unter dem Geschäftszeichen 2431/18 bearbeitet. Sie können die Datei sofort nutzen und absenden!
14.04.2018: Bürgerbeteiligung: Einbeziehung des § 37 a BWG in das Berliner Betriebegesetz
07. und 08.01.2018: Bürgerbeteiligung: Antrag zur nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik / Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten gemäß den für dieses Gebiet geltenden gesetzlichen Grundlagen, den § 37 Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung.
Der Antrag zur nachhaltigen Lösung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel enthält auch den Vorschlag zur Präzisierung des Paragrafen 37 a BWG.
23.09.2017: Wesentlicher Bestandteil des Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a BWG von 1999 ist die aus ihm im Jahr 2001 hervorgegangene Grundwassersteuerungsverordnung. Sie wurde im August 2017 klammheimlich gemeinsam vom Berliner Bürgermeister, Herrn Lederer (Die Linke), und von der Senatorin, Frau Günther (für Bündnis 90/Die Grünen), außer Kraft gesetzt.