Aktuell: Handlungsweisen des Senats zur Behebung der Grundwassernotlage in Berlin / im Buckower-Rudower Blumenviertel / im Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal (1)
Heilen statt Zerstören!
Nicht trennen lässt sich der Abschlussbericht der Senatsumweltverwaltung (SenUm) zum "Runden Tisch Grundwassermanagement 2012" von den daraus folgenden Entwicklungen. So ist das Pilotprojekt Buckower-Rudower Blumenviertel und seine Ausgestaltung eine unmittelbare Folge von dem im Abschlussbericht vorgenommenen offenkundigen Versuch der SenUm, das ihm vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 gesetzlich mit § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung eröffnete und übertragene Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung einschließlich seiner Finanzierung auf die Betroffenen abzuwälzen.
1. Der Abschlussbericht der Senatsumweltverwaltung zum "Runden Tisch Grundwassermanagement 2012"
Ausführlich gehen wir auf den Verlauf der drei Sitzungen des Runden Tisches Grundwassermanagement 2012" in der Namens gleichen Rubrik ein.
Vorwort zum "Runden Tisch Grundwassermanagement"
Die Senatsumweltverwaltung (SenUm) brauchte Zeit bis zum Juli 2014, um dem Berliner Abgeordnetenhaus den Abschlussbericht zum Runden Tisch
Grundwassermanagement 2012 vorzulegen.
Geschuldet war der lange Zeitraum u. a. der Mitzeichnung des Berichtes durch zahlreiche Senatsressorts und die BWB.
Die dabei erwartungsgemäß abgelieferten Bestätigungen der Aussagen im Abschlussbericht sollten der SenUm als Rechtfertigung dienen
- zum Verriss der von den Betroffenen am Runden Tisch Grundwassermanagement erarbeiteten
kostengünstigen Abhilfemaßnahmen aus der Grundwassernotlage,
- um das ihr vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 mit der Einfügung des § 37 a mit
Begründung und Einzelbegründung in das Berliner Wassergesetz (BWG) eröffnete und
übertragene Berlin-weite Grundwassermanagement inkl. seiner Finanzierung (Schutzgesetz)
negieren, ignorieren und blockieren zu können,
- um letztlich das ungeliebte Schutzgesetz damit aushebeln zu können und
- um die Finanzierung der Abhilfemaßnahmen auf tausende betroffene BürgerInnen abwälzen zu
können.
Um ihren oben genannten Zielen nachzukommen, arbeitete SenUm in ihrem Abschlussbericht zum Runden Tisch Grundwassermanagement mit zahlreichen unlauteren und falschen Annahmen und Aussagen.
Die dabei angewandten Methoden, wozu das Negieren des Schutzgesetzes (§ 37 a BWG), das Aufbauschen der Kosten für ein Berlin-weites Grundwassermanagement (eventuelle Ergänzungsfördermengen) zu "Ewigkeitskosten" in Milliardenhöhe und das Verniedlichen der Anzahl der Betroffenen gehören, stellen wir ausführlich in unseren vier Petitionen an das Berliner Abgeordnetenhaus dar.
Trotz seiner falschen Aussagen wurde der Bericht vom Berliner Senat anscheinend einstimmig verabschiedet. Er wurde der Presseerklärung der Senatskanzlei vom 12.08.2014 zugrunde gelegt, womit also die Öffentlichkeit bewusst getäuscht wurde.
Warum die Senatorin und die Senatoren der CDU im Berliner Senat, die bis dahin weitgehend die Belange der Betroffenen vertraten, dieser Beschlussfassung nicht widersprachen, bleibt deren Geheimnis. Auf unsere diesbezüglichen Fragen an Senator Henkel (CDU) erhielten wir keine Antwort. Einzig der Abgeordnete A. J. Herrmann (CDU) widersprach dem in seiner fast zeitgleich mit der obigen Presseerklärung des Senats nun für die CDU veröffentlichten Presseerklärung: "
„Die Schaffung siedlungsverträglicher Grundwasserstände ist für die CDU-Fraktion angesichts
tausender betroffener privater und öffentlicher Gebäude auch nach der heutigen Vorlage des Stadtentwicklungssenators weiterhin eine gesamtstädtische Aufgabe. Diese lässt sich nicht mit Hilfe zur Selbsthilfe für die Betroffenen lösen. Zur Lösung des Problems bedarf es
vielmehr eines professionellen und lückenlosen Grundwassermanagements für ganz Berlin
unter Einbeziehung der Einnahmen aus dem Grundwasserentnahmeentgelt. Wir halten daher für Berlin weiter konsequent an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel,
siedlungsverträgliche Grundwasserstände für Gebäude zu erreichen, fest."
(siehe dazu auch Seite 88 der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD)
Weitere Details können den Schriftsätzen in der Unterrubrik (5) entnommen werden.
Dort hinterlegten wir auch unseren umfangreichen Schriftwechsel mit den Abgeordneten, aus dem die ebenfalls dort zum Teil enthaltenen zahlreichen Anfragen der Abgeordneten an die für die Grundwassernotlage in Berlin verantwortliche SenUm resultierten.
Unser Schriftwechsel mit den Abgeordneten dient u. a. dazu, sie über die Hintergründe und komplexen Zusammenhänge der vom Berliner Senat zu verantwortenden Berlin-weiten Grundwassernotlage aufzuklären / zu informieren.
Das führte auch dazu, dass der "Abschlussbericht zum Runden Tisch Grundwassermanagement 2012" der SenUm in der 59. Sitzung des zuständigen Parlamentsausschusses am 25.05.2015 nicht einfach "durchgewunken" wurde, sondern weitere Beratungen zu diesem Thema erforderlich macht.
2. Das Pilotprojekt Buckower-Rudower Blumenviertel
2. 1. Drei Pilotprojekte
Um einen dauerhaften Stillstand bei der Umsetzung des dem Land Berlin mit § 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung eröffneten und übertragenen Berlin-weiten Grundwassermanagements mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung zu umgehen, regten Mitglieder der Fraktion der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus im Frühjahr 2014 an, in einigen besonders von der Grundwassernotlage betroffenen Berliner Stadtteilen Abhilfemaßnahmen aus der Grundwassernotlage einzuleiten.
Dazu sollten drei Pilotprojekte ausgewählt werden für je
- ein Einfamilienhausgebiet,
- ein Gewerbegebiet und
- ein geschlossenes innerstädtisches Wohngebiet.
Ausgewählt wurden
- als Einfamilienhausgebiet: Das Buckower-Rudower Blumenviertel im Einzugs- und
Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal,
- als Gewerbegebiet: noch offen und
- als geschlossenes innerstädtisches Wohngebiet: Das Gebiet um den Boxhagener Platz im Bezirk
Friedrichshain.
2. 2. Erforderlich: Einbeziehung des Wasserwerkes Johannisthal (WJ) - sonst wird es teuer für die Betroffenen
Wir hatten als Vertreter der Betroffenen bereits am Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 unsere kostengünstigen Vorschläge für den Einzugs- und Einflussbereich des WJ erarbeitet.
Das WJ sorgte seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 1901 dafür, dass in seinem Einzugs- und Einflussbereich - Buckow-Ost, Rudow, Johannisthal, Baumschulenweg, Späthsfelde - aus Sumpf- und Überschwemmungsgebiet nach und nach Bauland gewonnen werden konnte. Heute ist es ein dicht besiedeltes innerstädtisches Wohngebiet. Eine dauerhafte Stilllegung des WJ würde das wieder rückgängig machen und zu teuren Schutzmaßnahmen zu Lasten tausender Betroffener führen:
- Innnentrogabdichtung der Gebäude mit Kosten von ca. 150.000 € / EFH und / oder
- Bau und Unterhaltung zahlreicher Grundwasserregulierungsanlagen in Buckow-Ost / Rudow und
Johannisthal / Baumschulenweg / Späthsfelde, deren Finanzierung anscheinend die lokal
Betroffenen tragen müssten.
Wegen des kontaminierten Grundwassers wurde das WJ im Jahr 2001 vorübergehend (!) vom Versorgungsnetz der BWB abgetrennt. Es sollte nach seiner Sanierung im Rahmen des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP - siehe gleichnamige Rubrik), der Altlastensanierung im Südosten Berlins, wieder der Trinkwasserversorgung der Berliner Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Anscheinend sind sich jedoch die SenUm und die BWB einig, die vorgesehene Wiederinbetriebnahme des WJ als Neubau auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.
In der 59. Sitzung des Umweltausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses am 27.05.2015 äußerte sich der Herr Jens Feddern von den BWB - anscheinend in Fortsetzung der unlauteren Methoden der SenUm (siehe oben unter 1.) - wie folgt:
Eines muss man wissen, das möchte ich allgemein sagen: Das Blumenviertel und das Wasserwerk Johannisthal haben erst mal nichts miteinander zu tun, ...
und weiter:
Zum Wasserwerk Johannisthal noch Folgendes: Das Wasserwerk ist schon dagewesen, da haben Sie recht. Das ist lange Zeit betrieben worden. Das hat aber mit dem Baugrund und dem, was im Blumenviertel an Einfamilienhäusern entstanden ist, nie etwas zu tun gehabt, ...
Die SenUm griff denn auch nicht unsere kostengünstigen Abhilfevorschläge aus der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten auf.
2. 3. Versuch: Abwälzen des Berlin-weiten Grundwassermanagements und seiner Finanzierung auf die Betroffenen
Die SenUm nahm stattdessen freudig die Vorschläge der CDU-Fraktion für Pilotprojekte auf; konnte sie doch nun unverhohlen versuchen, mittels möglichst kleinteiliger lokaler Maßnahmen für das BRB das ihr gesetzlich eröffnete und übertragene Berlin-weite Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwaserstandssteuerung und seine Finanzierung auf die Betroffenen abzuwälzen und das lästige WJ im Einvernehmen mit den BWB "ad acta" zu legen - siehe Aussagen des Herrn Feddern (BWB) oben unter 2. 2.
In seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr.Hans-Christian Hausmann (CDU) zu "Art und Gegenstand der Pilotprojekte zum lokalen Grundwassermanagement" äußerte sich der zuständige Staatssekretär der SenUm, Herr Gaebler, wie folgt:
- Die Pilotprojekte sollen den Betroffenen aufzeigen, wie die Maßnahmen ... mit den Behörden
abgestimmt durchgeführt werden können.
- Bei den Pilotprojekten werden die (am Runden Tisch) vorgeschlagenen Maßnahmen betrachtet.
- Für die Durchführung der Projekte ist der Zeitraum 2014 / 2015 geplant.
- Mit den Pilotprojekten soll den Betroffenen Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden.
2. 4. Was sieht das Pilotprojekt für das Buckower-Rudower Blumenviertel BRB) vor? Die Postwurfsendung der SenUm mit Erfassungsbogen
Im Rahmen des Pilotprojekts Buckower-Rudower Blumenviertel sucht der Senat laut seiner Postwurfsendung vom Juli 2014 an alle Haushalte nach Lösungsmöglichkeiten zu den "zahlreichen Kellervernässungen durch ansteigendes Grundwasser". Kein Wort findet sich darin zum WJ! Stattdessen will er den Betroffenen Wege zur Selbsthilfe aufzeigen. Für die Planung einer Grundwasserregulierungsanlage werden Lage und Tiefe der von den Kellerwasserschäden betroffenen Gebäudekeller anhand eines beigefügten Fragebogens / Erfassungsbogens abgefragt.
Parallel dazu wurden von uns zwei SOS! entwickelt und zusammen in ca. 5.500 Exemplaren flächendeckend im BRB bzw.Johannisthal, Baumschulenweg und Späthsfelde verteilt.
Wir schildern darin die Hintergründe, die zur Aktion der SenUm führten. Die BürgerInnen der betroffenen Gebiete fordern mit den SOS! an den Senat die Wiederinbetriebnahme des WJ nach seiner Sanierung!
Wir stellen in den SOS! die "Gefährdung der Standsicherheit" der Gebäude anstelle des von SenUm gebrauchten Begriffes der "Kellervernässungen" in den Vordergrund. Denn dieser Gebrauch durch den Senat entspricht nicht einer lauteren Darstellung der Gefährdungssituation für die Gebäude und widerspricht den DIN-Normen in dem von der SenUm bereits im Jahr 1994 wegen der besonderen Notlagen in Rudow und Kaulsdorf in Auftrag gegebenen "Gutachtlichen Stellungnahme zu Schäden an Kellern von Einfamilienhäusern durch ansteigendes Grundwasser - Möglichkeiten einer nachträglichen Sanierung", dort auf den Seiten 16, 17 und 18.
In der Unterrubrik (2) geben wir Hinweise zu den Pilotprojekten (Juli 2014) und der Postwurfsendung des Senats (August 2014), gehen auf den Begriff "Kellervernässungen" ein, schildern die Auswertung der uns von den Betroffenen übermittelten SOS!-Bogen für das BRB und die Übergabe der SOS!-Bogen am 09.09.2014 an den zuständigen Senator.
2. 5. Blockade der gesetzlichen Grundlagen;
Präzisierung des § 37 a BWG, um ein Abwälzen des Berlin-weiten Grundwassermanagements und seiner Finanzierung auf die Betroffenen zu verhindern
Dem Land Berlin / dem Berliner Senat wurde im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus "das ihm aus historischen Gründen fehlende" Berlin-weite Grundwassermanagement mit siedlungs-, gesundheits- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung einschließlich seiner Finanzierung eröffnet und übertragen.
Dazu stehen ihm zur Verfügung:
- § 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und
- die EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Der Berliner Senat blockiert, negiert und ignoriert weitgehend das ihm gesetzlich übertragene Grundwassermanagement inklusive seiner Finanzierung. Er wendet im Wesentlichen nur das WHG und die EU-Wasserrahmenrichtlinie zur umweltverträglichen Grundwasserstandssteuerung an.
Beide Gesetze stehen jedoch einer Anwendung des Schutzparagrafen 37 a BWG nicht entgegen.
Dem Versuch des Berliner Senats, das ihm im Jahr 1999 mit Schutzparagraf 37 a BWG übertragene Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung einschließlich seiner Finanzierung auf die Betroffenen abzuwälzen, begegneten wir mit einem Schreiben / Vorschlag / einer Bitte an alle Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses, die seit 1999 bestehende gesetzliche Grundlage zu präzisieren. Hierzu der eingebrachte Vorschlag zur Präzisierung des § 37 a des Berliner Wassergesetzes.
Einen weiteren Rechtfertigungsversuch ihres gegen die gesetzliche Vorgabe verstoßenden Handelns unternimmt die SenUm .
Dazu nahmen wir am 03.09.2015 Stellung.
2. 6. Verstrickt sich der Senat in seinen von ihm selbst ausgelegten Schlingen?
Im Nachgang zu der Fragebogenaktion vom Sommer 2014 besichtigten im Frühjahr 2015 Vertreter der SenUm ca. 30 Keller im BRB, um sich ein aktuelles Schadensbild vor Ort machen zu können.
Das hörte sich am 27.05.2015 bei der Beratung des Abschlussberichtes der SenUm wie folgt an, nachzulesen im Wortprotokoll StadtUm 17/59 vom 27. Mai 2015 auf Seite 32 (siehe auch oben unter 1.: "Wortprotokoll zur 59. Sitzung des Ausschusses für ..."):
Gerade im Blumenviertel hat jetzt eine Befragung stattgefunden, um einfach die Datengrundlage zu haben, auf der man dann weiterarbeiten kann. Es wird jetzt ein Gutachten geben, das anhand dessen, was jetzt ganz konkret dort vor Ort festgestellt worden ist, noch mal guckt: Sind Einzel- oder Gesamtlösungen zielführender? Auch da noch mal der Hinweis: Das Blumenviertel ist insofern immer ein gutes Beispiel, weil im Blumenviertel eben nicht alle Keller diese Vernässungsprobleme haben. Es ist, glaube ich, sogar die geringere Zahlder Häuser, die dort vertreten sind.
Mit ihrem Schreiben VIII E 30 vom 17.07.2015 kündigt die SenUm den ca. 30 Eigentümern der besichtigten Gebäude jeweils ein "Gutachten zu nachträglicher Abdichtung von Kellerräumen" durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige an.
Abschließend soll den Betroffenen eine Einschätzung und Empfehlung zur Instandsetzung ihrer Keller gegeben werden.
Während in der Postwurfsendung vom Juli 2014 (siehe oben 2. 4.) noch von der Nutzung der erbetenen Daten zur Projektierung einer Grundwasserregulierungsanlage ausgegangen wurde, sollen die Betroffenen ihre Keller anscheinend auf eigene Kosten "abdichten".
Achtung! Die Angaben der Eigentümer in den eingereichten Fragebogen sind keine Grundlage für eine den Anforderungen an eine den Baunormen entsprechende Datengrundlage, auf der der Staatssekretär glaubt, weiterarbeiten zu können. Auch die Kellerbesichtigungen können keinen Aufschluss über die Gefährdung der Standsicherheit geben.
Die tatsächliche Betroffenheit = Gefährdung der Standsicherheit unserer Gebäude kann gutachterlich nur anhand der tatsächlichen Parameter (Kenngrößen) - für den zu erwartenden Höchstgrundwasserstand (zeHGW), für die Höhenlagen (+ m NHN) der Grundstücke und für die Höhenlagen (+ m NHN) der darauf errichteten Gebäude - genau für jedes einzelne Gebäude im BRB im Benehmen mit dem Archiv des Bauaufsichtsamtes Neukölln, das die Bau- und Lagepläne der Gebäude im BRB aufbewahrt, ermittelt werden.
Mit unserem Schreiben vom 03.08.2015 an die SenUm nehmen wir Stellung zum Schreiben der SenUm vom 17.07.2015:
-Skizze zur Grundwassersituation
2. 7. Eine Wiederinbetriebnahme des WJ macht das Pilotprojekt Buckower-Rudower Blumenviertel überflüssig
Im Einzugs- und Einflussbereich des WJ liegen die Berliner Ortsteile Buckow-Ost, Rudow, Johannisthal, Baumschulenweg und Späthsfelde.
Der Berliner Senat plant, wie oben beschrieben, im Rahmen seines Pilotprojekts für das Buckower-Rudower Blumenviertel (BRB) das ihm mit Schutzparagraf 37 a BWG vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 übertragene Berlin-weite Grundwassermanagement mit siedlungs-, gesundheits- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung einschließlich seiner Finanzierung auf die BürgerInnen im BRB abzuwälzen.
Vorgesehen ist zu Lasten (auf Kosten) der Betroffenen:
- Bau und Betreiben einer Grundwasserregulierungsanlage im Blumenviertel und / oder
- Sanierung unserer Gebäude mit Kosten, die durchaus 150.000,- € / EFH betragen können.
Am 24.09.2015 veranstalteten in der Clay-Oberschule im Bildhauer Weg in Rudow die Vorstände der Haus- und Grundbesitzervereine Rudow und Buckow-Ost, die Bürgerinitiative WJ (WJ = Einzugs- und Einflussbereich des Wasswerkes Johannisthal) und der Abgeordnete Dr. Christian Hausmann (CDU) eine Bürgerversammlung zur Grundwassernotlage im Einzugs- und Einflussbereich des WJ.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde zur Information das SOS III.Qartal 2015 verteilt.
Nachstehende Resolution wurde vom Auditorium einstimmig verabschiedet !
Die BVV Neukölln beschloss am 23.09.2015, sich für die BürgerInnen im Buckower-Rudower Blumenviertel gegenüber der Senatsverwaltung einzusetzen.
2. 8. Ergebnisse und Folgerungen aus den von SenUm in Auftrag gegebenen Gutachten zu nachträglicher Abdichtung von Kellerräumen
Am 25.02.2016 stellte die Senatsumweltverwaltung die von ihr im Rahmen des Pilotprojektes Buckower-Rudower Blumenviertel in Auftrag gegebenen Gutachten für vier Einfamilienhäuser vor. Die Ergebnisse, Folgerungen und Forderungen daraus haben wir im SOS! I. / II. Quartal 2016 festgehalten. SOS ! I./II.Quartal 2016
Mit den Gutachten hat der Senat es jetzt "Schwarz auf Weiß": Wenn sowohl das WJ als auch die HeGl kein Grundwasser mehr fördern, stellt sich im Buckower-Rudower Blumenviertel flächendeckend der höchste zu erwartende Grundwasserstand (zeHGW) ein: Grundwasserstände um die Geländeoberflächen! Land unter!
Nachstehenden Antrag zur Weiterbetreibung der Grundwasserregulierungsanlage im Glockenblumenweg über das Jahr 2017 hinaus hat der VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer) für unser Siedlungsgebiet bei der Wasserbehörde gestellt.