1. Im Einzugs- und Einflussgebiet des Wasserwerkes Johannisthal liegen das Buckower/ Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) und der Ortsteil Johannisthal.
2. Das Wasserwerk Johannisthal ist seit dem Jahr 1993 wesentlicher Aufgabenbereich in dem von der Senatsumweltverwaltung federführend betriebenen Ökologischen Großprojekt Berlin
(ÖGP), der Altlastensanierung im Südosten Berlins. Das Wasserwerk Johannisthal wurde im Jahr 2001 wegen des kontaminierten Grundwassers vom Versorgungsnetz der BWB abgetrennt.
Seitdem wird gereinigtes Grundwasser in die anliegenden Kanäle "abgeschlagen". Das sollte im Jahr 2009 beendet sein und das Wasserwerk als Neubau wieder in Betrieb gehen. Zwischenzeitlich
wurde dies auf die Jahre 2014/2015 verschoben und am "Runden Tisch Grundwassermanagement" anscheinend auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben.
3. Zur Abhilfe aus der bereits seit über 20 Jahren in diesen Gebieten bestehenden Grundwassernotlage wurden am "Runden Tisch Grundwassermanagement" jedoch auch die erforderlichen Maßnahmen für
unser Gebiet, in Abhängigkeit vom weiteren Werdegang um das Wasserwerk Johannisthal, entwickelt.
4. Um den Neubau umsetzen zu können, muss der Berliner Senat Auskunft über den weiteren Werdegang (Neubau?) um das Wasserwerk Johannisthal geben.
5. Es ist höchste Zeit zum Handeln!
Heilen statt Zerstören!
25.05.2014 - Weitere Details siehe Unterrubrik 4
Schriftwechsel mit dem Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Michael Müller (SPD) wegen der Gefährdung einer als Kulturdenkmal ausgewiesenen Siedlung durch hoch anstehendes Grundwasser
in Berlin- Johanniathal im Einzugs- und Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal (WJ).
In seinem 1. Antwortschreiben auf unseren Hinweis zur Gefährdung / Zerstörung einer als Kulturdenkmal ausgewiesenen EFH-Siedlung in Johannisthal bei Schließung der Galerie Alte Königsheide (AKH)
des WJ wiederholte der Senator seine Behauptung, dass die von hohen Grundwasserständen Betroffenen selbst Schuld an der Gefährdung und der damit einhergehenden Zerstörung ihrer Gesundheit und
ihrer Gebäude seien. Dabei ignorieren, negieren und blockieren der Senator und seine Verwaltung eklatant weiterhin die vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahre 1999 zum Schutz der Bevölkerung dazu
geschaffenen gesetzlichen Grundlagen: Paragraf 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit der dazugehörigen Einzelbegründung.
25.05.2014 - Weitere Details siehe Unterrubrik 4 und Unterrubrik 5
Diese bewusst und willentlich vorgesehenen Zerstörungshandlungen dokumentiert der Senator auch in seinem 2. Schreiben an uns: Mit der Installation von 3 Pilotprojekten für Berlin kündigt er
an, dass die Grundwassernotlage wider die gesetzlichen Grundlagen von den Betroffenen, die diese Notlage weder verursacht noch zu und verantworten haben, selbst "bewältigt"
werden soll.
Wir schrieben deshalb am 16.05.2014 den Abgeordneten Herrn Dr. Hausmann, Obmann der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus für die Grundwassernotlage in Buckow-Ost, Rudow und in den angrenzenden
Gebieten (BRB) an (siehe Unterrubrik 5).
Juli 2014: Pilotprojekte
Am Runden Tisch Grundwassermanagement wurden bereits im Jahr 2012 für das Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden
Gebieten (BRB) die erforderlichen Abhilfemaßnahmen aus der Grundwassernotlage entwickelt sowie deren Kosten ermittelt - siehe Rubriken "Runder Tisch Grundwassermanagement 2012 und "Finanzierung
und Kosten". Diese Ausarbeitungen basieren auf den vom Berliner Abgeordnetenhaus 1999 beschlossenen gesetzlichen Grundlagen; so dass die Abhilfemaßnahmen sowohl sofort als auch nach Abschluss des
bereits über 21 Jahre währenden ÖGP als Projekt unter Einbeziehung des Wasserwerkes Johannisthal durchführbar sind.
August 2014: Das Buckower / Rudower Blumenviertel soll
Pilotprojekt der Senatsumweltverwaltung werden
Die Senatsumweltverwaltung wählte unser Blumenviertel in Rudow als Pilotprojekt zur "Suche nach
Lösungsmöglichkeiten für Kellervernässungen durch ansteigendes Grundwasser" aus. Siehe Datei "Postwurfsendung ..." in der Rubrik "Neues zur Grundwassernotlage .... - Übersichtsseite
...".
Dazu merken wir folgendes an:
1) "Kellervernässungen":
Dieses Schlagwort verharmlost die Dimension der Gebäudeschädigungen.
Tatsächlich wird hier die Standsicherheit unserer Gebäude und
unser Leben sowie unsere Gesundheit vorsätzlich und massiv gefährdet und bedroht.
Eine ausreichende Standsicherheit wurde unseren Gebäuden im Zuge der Baugenehmigunggsverfahren nach
öffentlich-rechtlicher Prüfung der vorgelegten Standsicherheitsnachweise vom zuständigen
Bauaufsichtsamt Neukölln gem. BauO Bln und BauPrüfVO bescheingt. Die zu prüfende Standsicherheit
umfasste auch die dem Amt nachweislich bekannte Grundwassergefährdung durch die Abhängigkeit unseres Gebietes von der Grundwasserförderleistung des Wasserwerkes Johannisthal
(WJ).
Dennoch wurden in den Jahren von 1959 bis 1994 ca. 4.000 Neubauten in unserem Viertel vom Bauaufsichtsamt Neukölln geprüft, von deren überwiegender Mehrheit wir heute wissen, dass sie nicht
für hoch anstehendes Grundwasser (z. B. Reduzierung der Förderleistung im WJ oder Stilllegung des WJ) ausreichend bemessen waren.
Diese mangelhaften Verwaltungsakte hatte die nachfolgend im Grundwassergeschehen des Einzugs- und Einflussbereich des WJ tätige Senatsumweltverwaltung im Rahmen ihres
gesetzlichen Auftrages zum Berlin-weiten Grundwassermanagement auszugleichen / zu heilen!
2) Betroffenes Gebiet:
Wir wissen heute, dass sich das Einzugs- und Einflussgebiet des WJ auf folgende Gebiete erstreckt:
- Rudower / Buckower Blumenviertel mit ca. 2.500 überwiegend Einfamilienhäusern (EFH),
- das angrenzende Gebiet um den Ortolanweg bis zum Möwenweg mit ca. 850 EFH,
- das angrenzende Gebiet zwischen dem Ehrenpreisweg und der Kanalstraße mit ca. 650
EFH und
- den Ortsteil Johannisthal mit ca. 1.500 überwiegend EFH sowie Industrie- und
Gewerbebetrieben.
Das Herauspicken eines einzelnen Gefährdungsgebietes hintertreibt die notwendige ganzheitliche Betrachtung des Gesamtgefährdungsgebietes und die Rolle, die das neu zu
errichtende WJ nach Beendigung der Altlastensanierung in seinem Umfeld zu spielen hat.
3) Strömungsmodelle:
Die vorgesehenen Strömungsmodelle dürfen nicht nur die ökologische Seite der notwendigen Grundwasserabsenkungen betrachten. Sie müssen den wesentlichen Zweck verfolgen, im dicht bebauten
Stadtgebiet siedlungsverträgliche Grundwasserstände im Einzugs- und Einflussbereich des WJ sicherzustellen - 2,50 Meter Flurabstand des Grundwassers zu den
Grundstücksoberflächen!
Dazu muss
- die Tiefenlage der Fundamentunterkante des einzelnen Gebäudes in ...,... Metern über Normal Null
(+ m NN),
- die Höhe der Grundstücksoberfläche in + m NN und
- der höchste zu erwartende Grundwasserstand, ebenfalls in + m NN, bekannt sein.
Es ist Aufgabe der Senatsverwaltung, diese Daten bereit zu stellen bzw. bei den Bauämtern der Bezirke zu ermitteln oder ermitteln zu lassen. Letzteres kann in statistisch relevanter Auswahl
geschehen.
4) Zum
Fragebogen:
- Traten in der Vergangenheit Vernässungsschäden an unseren Gebäuden
durch
ansteigendes Grundwasser auf? Ist der Keller gegen Grundwasser durch
eine dichte Wanne geschützt?
Wir stellten oben unter 1) die Rolle des Bauaufsichtsamtes bei der Prüfung der
Standsicherheitsnachweise dar. Danach spielte die Gefährdung der zu genehmigenden
Gebäude im Einzugs- und Einflussbereich des WJ bei seiner etwaigen Stilllegung oder
Reduzierung der Förderleistungen überhaupt keine Rolle. Das Bauaufsichtsamt
Neukölln strich
über 30 Jahre lang den Passus "Erkundigen nach dem höchsten Grundwasserstand" als
nicht erforderliche Nebenbestimmung. Das Bauaufsichtsamt Neukölln zwang die Bauherren,
ihre Keller möglichst tief ins Erdreich einzubauen, obwohl die BauO Bln weitaus
geringere
Einbautiefen ermöglicht
hätte. Daher sind auch Gebäude gefährdet, die zwar durch
eine "schwarze oder weiße Wanne" gegen Vernässungen geschützt sind,
aber dennoch
statisch nicht gegen hohe Drücke durch hoch anstehendes Grundwasser dimensioniert sind, so
dass auch die "Wannen" zerbrechen können. Die Auswertung der Erfassungsbögen unter 6)
zeigt das deutlich!
Viele Hauseigentümer sind sich der Grundwassergefährdung ihrer Gebäude durch hoch
anstehendes Grundwasser nicht bewusst, zumal der Senat Wasserwerke (z. B. das WJ)
jederzeit stilllegen lassen kann und damit an "einer unangepassten Bebauung große
Schäden anrichten
kann" - Originalton des Vorgesetzten des Verfassers der
Postwurfsendung; einer "unangepassten Bebauung", der das Bauaufsichtsamt
Neukölln
ohne Bedenken sein OK gegeben hatte.
- Tiefenlage der "Kellersohle"
Vorstehend haben wir unter 3. die Voraussetzungen genannt, unter denen ein Strömungsmodell
entwickelt werden kann, um siedlungsverträgliche Grundwasserstände zu
ermitteln und
festzulegen. Das Gleiche gilt für die Tiefenlage der "Kellersohle".
Aus statischen Gründen ist die
Kenntnis der Tiefenlage der Fundamentunterkante relevant. Um jedoch
siedlungsverträgliche
Grundwasserstände in "+ m NN" zu ermitteln, muss auch die Tiefenlage der Fundamente in
"+ m NN"
bekannt sein. Diese zu ermitteln ist nicht Aufgabe der Betroffenen,
sondern der Fachbehörden des
Landes Berlin.
Die im Fragebogen der Senatsverwaltung gestellte Frage nach dem Abstand der Kellersohle
zur
Grundstücksoberfläche ist für ein Strömungsmodell kaum nutzbar, wenn die vorab genannten
Daten nicht durch die Fachbehörden ermittelt wurden!
5) "Hilfe zur Selbsthilfe":
Die Grundwassernotlage in Berlin wurde nicht durch die Betroffenen verursacht. Sie wurde im Wesentlichen von den Behörden des Landes Berlin im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Grundwassergeschehen
(siehe oben unter 1.) herbeigeführt und bereits seit mehr als 20 Jahren geduldet. Die gesetzliche Grundlage zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandsteuerung in Berlin einschl. deren
Ermächtigung zu ihrer Finanzierung wurde dem Land Berlin bereits im Jahr 1999 mit der Einfügung des §
37 a Berliner Wassergesetz mit Einzelbegründung durch das Berliner Abgeordnetenhaus vorgeschrieben.
Mit der "Hilfe zur Selbsthilfe" versucht die Senatsumweltverwaltung die Ergebnisse des Runden Tisches und die genannte gesetzliche Grundlage zu umgehen / zu negieren / zu ignorieren und die
Verantwortung auf die betroffene Berliner Bevölkerung abzuwälzen.
"Hilfe zur Sebsthilfe" bedeutet, dass die unverschuldet in die Grundwassernotlage versetzten Betroffenen alle
zukünftigen Abhilfemaßnahmen, die der Senat jetzt plant, dauerhaft aus eigener Tasche finanzieren sollen.
Der zu Hängende liefert das Seil, an dem er aufgehängt wird, auch noch dem Henker!?
6) August 2014 SOS!-Erfassungsbögen:
Parallel zu den Erfassungs-Fragebögen klärten wir die Betroffenen im Buckower / Rudower Blumenviertel und in den angrenzenden Gebieten über die Hintergründe der
Fragebogen- und Erfassungsaktion der Senatsumweltverwaltung auf.
Nachstehend geben wir die Auswertungen der SOS!-Bögen bekannt:
06.09.2014 - Schlussauswertung von 322 SOS!-Erfassungsbögen:
"Vernässung": 64,60 %
Keine "Vernässung": 35,40 %
Lediglich 14,3 % der Gebäude waren mit einer "Wanne" ausgestattet, wovon 63 % trotzdem "Vernässungsschäden" aufwiesen -
trotz öffentlich-rechtlicher Prüfung ihrer Standsicherheit!
Abstand Fundament-Unterkante zur jeweiligen Grundstücksoberfläche (nicht zum meist höher liegenden aufgeschütteten Straßenland):
bis 1,50 m: 31,23 %
1,51 m - 2,00 m: 31,56 %
2.01 m - 2,50 m: 24,92 %
2,51 m - 3,00 m: 8,97 %
3,01 m - 3,50 m: 2,66 %
3,51 m - 4,00 m: 0,66 %
7) 26.08.2014 - Schreiben an alle Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses:
In der Unterrubrik "Korrespondenz mit Parteien und Abgeordneten (5)" veröffentlichen wir unsere aktuelle
Stellungnahme zur Vorlage des Berichtes des Senats an das Abgeordnetenhaus und zum Pilotprojekt für das Blumenviertel.
8) 09.09.2014 - 10:30 Uhr: Übergabe der SOS!-Erfassungsbögen an Herrn Schwager, Leiter des Büros des
Herrn Müller, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt.
In der Unterrubrik "Korrespondenz mit Senat / Bezirksämtern (4)" (PDF-Datei 09.09.2014)
veröffentlichen wir die Übergabe mit Anschreiben und Anlagen an den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt.
9) 12.09.2014 - Aufforderung an alle Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses, Gesetzes-Initiative
zu § 37a BWG mit Einzelbegründung zu
ergreifen.
In der Unterrubrik "Korrespondenz mit Parteien und Abgeordneten (5)" veröffentlichen wir unsere Aufforderung
zur Gesetzes-Initiative (2014-09-10) und unseren Vorschlag zur Änderung des Berliner Wassergesetzes (2014-09-29).
10) 29.01.2015 / 11.02.2015: Die Veröffentlichung von 2 Petitionen zur
"Behebung der Grundwassernotlage im Einzugs- und Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal" aus Anlass der Vorlage des "Abschlussberichtes" des Berliner Senats im Berliner
Abgeordnetenhaus zum "Ergebnis" des Runden Tisches Grundwassermanagement 2012 erfolgte in der Rubrik Petitionen.
11) 31.05.2015: Eine weitere Petition vervollständigt jetzt die Eingaben an
das Berliner Abgeordnetenhaus in der Rubrik Petitionen.
12) September 2015: Auf unser
Drängen hin veröffentlicht die Senatsumweltverwaltung die "Gutachtliche Stellungnahme zu Schäden an Kellern von Einfamilienhäusern durch ansteigendes Grundwasser - Möglichkeiten einer
nachträglichen Sanierung" aus dem Jahr 1994, die wegen der besonders prekären Grundwassersituation in Rudow und Kaulsdorf von dieser Verwaltung in Auftrag gegeben wurde - siehe Link
dazu in der Rubrik "Nachträgliche Sanierung eines Einfamilienhauses".
13) 24.09.2015: Am 24.09.2015
fand in der Clay-Oberschule in Rudow eine Bürgerversammlung mit den Vorständen der Haus- und Grundbesitzervereine Rudow und Buckow-Ost, sowie Herrn Dr. Hausmann (Abgeordneter der CDU
im Berliner Abgeordnetenhaus) statt, bei der vom Auditorium die nachstehend veröffentlichte Resolution mit Forderungen für eine siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung im
Einzugs- und Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal verabschiedet wurde.
Heilen statt
Zerstören!