Das Pilotprojekt Buckower-Rudower Blumenviertel
Wir engagieren uns für eine siedlungs-, gesundheits- und umweltverträgliche
Grundwasserpolitik des Landes Berlin / des Berliner Senats
Berlin, im Dezember 2016:
Dem Land Berlin / dem Berliner Senat wurde im Jahr 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus das "ihm aus historischen Gründen fehlende" Berlin-weite Grundwassermanagement mit siedlungs-, gesundheits- und umweltverträglicher Grundwasserstandssteuerung und dessen Finanzierung eröffnet und übertragen.
Dazu stehen ihm zur Verfügung:
- § 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Begründung und Einzelbegründung,
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und
- die EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Das Land Berlin blockiert, negiert und ignoriert weitgehend das ihm als Aufgabe mit § 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung übertragene Grundwassermanagement inklusive seiner Finanzierung. Es wendet im Wesentlichen nur das WHG und die EU-Wasserrahmenrichtlinie zur umweltverträglichen Grundwasserstandssteuerung an.
Dieses Gesetz bzw. diese Richtlinie stehen einer Anwendung des § 37 a BWG jedoch nicht entgegen.
Dennoch versucht das Land Berlin / der Berliner Senat im Rahmen der vom Berliner Abgeordnetenhaus angeregten Pilotprojekte unter der Devise "Hilfe zur Selbsthilfe" das Grundwassermanagement und seine Finanzierung auf die "lokal" Betroffenen abzuwälzen. Dazu will der Senat jetzt auch anscheinend das Pilotprojekt Buckower-Rudower Blumenviertel nutzen.
Dazu setzte der Senat die sog. "Ewigkeitskosten" in Euro-Milliardenhöhe in die Welt und verband damit sein Bekunden, das ihm mit § 37 a BWG gesetzlich übertragene Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandsteuerung nicht ausüben zu können / zu wollen. Diese Ewigkeitskosten wurden von der Senatskanzlei veröffentlicht!
Dazu:
- ließ sich der Senat von den Berliner Wasserbetrieben Kosten von 1,04 €* für jeden zusätzlich über die Trinkwasserversorgung hinaus zu fördernden Kubikmeter Grundwasser (Ergänzungsfördermenge) errechnen und
- legte seinen Berechnungen eine Stadt von 2,6 Mio. Einwohnern zugrunde, obwohl die Bevölkerungszahl Berlins erkennbar gegen 4 Mio. Einwohner steigt und damit die Ergänzungsfördermengen gegen "Null" gehen.
* Mit Drucksache 17 / 17666 legte der Senat am 12.01.2016 dem Berliner Abgeordnetenhaus die tatsächlich zwischen 2001 und 2015 zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung aufgekommenen Abschlagsmengen und deren Kosten für das Wasserwerk Johannisthal (WJ) und die Heberbrunnenanlage im Glockenblumenweg (HeGl) vor:
WJ: 125.963.392 m³ mit 8.000.000 €
HeGl: 25.885.081 m³ mit 3.200.000 €
Daraus lassen sich leicht die tatsächlichen Kosten für die zusätzliche Förderung eines Kubikmeters Grundwasser errechnen:
WJ: 8.000.000 € : 125.963.392 m³ = 0,07376 € / m³ statt 1,04 € / m³
HeGl: 3.200.000 € : 22.885.081 m³ = 0,1236 € / m³ statt 1,04 € / m³
Mit diesen von ihm publizierten Zahlen, die aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl ohnehin gegen "Null" gehen, scheitern die
Verweigerungsargumente des Senats vollends und damit auch der Versuch, im Rahmen von Pilotprojekten das ihm übertragene Grundwassermanagement und dessen Kosten auf die Betroffenen abzuwälzen.
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Die Betroffenen haben die Grundwassernotlage weder verursacht noch zu verantworten, geschweige denn ihre Behebung zu finanzieren!