- Unsere Stellungnahmen 2019 -

 

22.12.2019: Nein zur Privatisierung des Grundwassermanagements des Berliner Senats / der Berliner Wasserbetriebe

Wir hatten es bereits beschrieben: Im Frühjahr 2019 bewilligte das Berliner Abgeordnetenhaus 1,5 Mio. Euro zur Trockenlegung der von Überschwemmungen bedrohten Mäckeritzwiesen in Reinickendorf aus dem Nachhaltigkeitsfonds SIWANA des Senats. In Anlehnung an dieses Vorhaben erreichten die Abgeordneten der SPD, Frau Caglar (Blumenviertel Nord)  und Herr Düsterhöft (Johannisthal), auf unseren Anstoß hin auch für das Blumenviertel eine Mittelzuweisung von 2,3 Mio. Euro für den Haushalt 2020/2021. Damit sollte im Buckower-Rudower Blumenviertel die dringend notwendige neue Brunnengalerie vom Land Berlin gebaut und betrieben werden. Dabei wäre eine Beteiligung aller von der Anlage profitierenden Grundeigentümer an den Betriebskosten eine wesentliche Option.

 

Nun jedoch unternimmt die Senatsumweltverwaltung erneut - mit Unterstützung der Grünen - den Versuch, das dem Land Berlin gesetzlich obliegende Grundwassermanagement auf die Betroffenen abzuwälzen - zu privatisieren: Die Grundeigentümer sollen die Grundwasserabsenkung auf ihren Grundstücken selbst vornehmen und finanzieren - obwohl die Senatsverwaltung durch das von ihr initiierte und am 28.04.2017 öffentlich vorgestellte Gutachten weiß, dass dieses Ansinnen weder technisch noch zeitlich noch finanziell (für die Betroffenen) umsetzbar ist!!!

 

Anhaltendes Fehlverhalten der Verwaltung: Dummheit oder Absicht?!

Das Opfer ist die Bevölkerung im Blumenviertel!

 

Wir appellieren an die Abgeordneten aller Parteien: 

Unterbinden Sie zügig das gefährliche „Spiel“ dieser Senatsverwaltung mit dem Leben und der Gesundheit der Bevölkerung und der öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheit tausender Gebäude im Blumenviertel!

 

Lesen Sie dazu unser nachstehendes SOS! 

Nein zur Privatisierung des Grandwassermanagements
2019-12-22 - SOS! Nein zur Privatisierun
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Kopie des Artikels der Berliner Morgenpost vom 12.12.2019
2019-12-12 Morgenpostartikel Anwohner so
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Schreiben an die Abgeordnete D. Caglar
2019-12-12 - Schreiben an die Abgeordnet
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Kosten einer individuellen Grundwasserabsenkung - laut Gutachten, dass im Auftrag der Senatsverwaltung UVK erstellt wurde
2019-12-13 - Kosten einer individuellen
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07.12.2019: Den Kompromiss jetzt schließen ... und zügig umsetzen!

Nachdem eine Finanzierung der Behebung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel durch den Tagesspiegel publiziert wurde, übermittelten wir einem maßgeblichen Abgeordneten der „Grünen“ im Umweltausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses unser SOS! vom 28.11.2019. Mit diesem SOS! (siehe Datei unter dem 28.11.2019) zeigen wir, wie eine Mehrheit der von einer Grundwasserregulierung im Blumenviertel profitierenden Grundeigentümer an den Kosten dieser Regulierungsmaßnahmen beteiligt werden kann - Schutz vor den höchsten gemessenen bzw. höchsten zu erwartenden Grundwasserständen. 

 

Der Abgeordnete meinte dazu u. a.: Eine komplette Staatsfinanzierung ist rechtlich nicht machbar.

Er bemühe sich um einen "Kompromiss". Die nun vereinbarten Mittel sind ein erster Schritt ... um weitere zu gehen, brauchen wir alle mehr Informationen.

 

Wir sagen: „Mit unserem SOS! vom 28.11.2019 liegt der gewünschte Kompromiss vor.

Der Kompromiss sieht eine Beteiligung der Betroffenen an der Finanzierung vor!

--> Siehe auch unsere Ausführungen unter dem 20.11.2019!

Die Abgeordneten sollten nun den Berliner Senat auffordern, im Benehmen mit den Berliner Wasserbetrieben umgehend die für das Blumenviertel bereit stehenden Finanzmittel zur Planung, zum Bau und zum Betrieb der neuen Grundwasserregulierungsanlage einzusetzen und, wie von uns im SOS! vorgeschlagen, eine finanzielle Beteiligung der Betroffenen einzuleiten! 

Diese Lösung ist zukunftsfähig und nachhaltig und kann auch in anderen Problemgebieten angewandt werden; man braucht nicht nach 20 Jahren nach neuen Lösungen oder Gesetzen zu suchen.“

 

28.11.2019: Etappenerfolg

Durch intensive Kontakte zu Mitgliedern des Abgeordnetenhauses von Berlin konnten wir dazu beitragen, dass Mittel in Höhe von 2,3 Mio. Euro aus dem Haushalt für die Jahre 2020/2021 anscheinend zum Beheben der Grundwasserproblematik - Schutz vor hohen Grundwasserständen, dem HGW bzw. dem zeHGW - im Buckower-Rudower Blumenviertel bereitgestellt werden - siehe auch den Bericht im Newsletter des Tagesspiegels vom 27.11.2019. 

Diese Mittel sollten nun tatsächlich ohne weitere Verzögerung im Jahr 2020 zum Bau einer neuen Grundwasserregulierungsanlage im Blumenviertel eingesetzt werden.

Wir schlugen in unseren SOS! eine Beteiligung aller von der neuen Anlage profitierenden Grundeigentümer in max. zweistelliger Eurohöhe je Eigentümer und Jahr vor: Im Rahmen des Wasserverbandsgesetzes gründet die Senatsverwaltung UVK von Amts wegen den Zweckverband "Nachhaltige Grundwasserregulierung im Buckower-Rudower Blumenviertel". Sie kann auf diese Weise die überwiegende Mehrheit der Grundeigentümer an den Betriebskosten der neuen Anlage beteiligen. 

Die hier vorgeschlagene rechtliche Lösung lässt sich in allen Problemgebieten in Berlin umsetzen. 

Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sind gefordert.

 

SOS ! November 2019: Etappenerfolg
2019-11-28 - SOS! vom 28.11.2019 - Etapp
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Information zum § 37 a BWG mit Einzelbegründung
2014-05-29 - Drucksache Gesetz § 37 a BW
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20.11.2019: Der Verein Siedlungsverträgliches Grundwasser e. V. (SVG) bereitet Klage gegen das Land Berlin vor - Wir empfehlen: Kompromiss anstreben!

Nachdem der Regierende Bürgermeister, Herr Müller, nicht auf das von Professor Dr. Müggenborg im Auftrag des SVG verfasste Schreiben - Fortsetzung der Grundwasserregulierung im Rudower Blumenviertel - geantwortet hat, empfahl der Vereinsvorstand am 13.11.2019 den im Rudower Lokal Steckenpferd zusammengekommenen ca. 70 Vereinsmitgliedern, entsprechende Klagen gegen das Land Berlin vor dem Berliner Verwaltungsgericht einzuleiten.

--> Wir wollen jedoch: Möglichst keine gerichtliche Auseinandersetzung! Wir sehen eine Klage als

     "Ultima Ratio". Eine Klage kann sich zudem über Jahre hinziehen. Erfolgsaussichten ...?!

     Eine Klage ist teuer; der SVG bittet, dass ihm jetzt jedes Mitglied dazu 100 Euro spendet.

--> Wir empfehlen: Beiderseitig und zeitnah mit dem von uns hier am 13.11.2019 vorgeschlagenen  

      Kompromiss zu einer geordneten "Nachhaltigen Grundwasserregulierung im Rudower Blumenviertel" 

      zu kommen! 

Dazu sollten die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses - insbesondere die hiesigen Wahlkreisabgeordneten - einbezogen werden; zumal der vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 beschlossene Schutzparagraf 37a Berliner Wassergesetz mit Begründung und Einzelbegründung das Blumenviertel einschließt: Schutz vor dem HGW und dem zeHGW. Auch der Bezirksbürgermeister von Neukölln könnte unseren Vorschlag aufgreifen und gegenüber dem Berliner Senat vertreten.

HGW = höchster je gemessener Grundwasserstand; zeHGW = höchster jemals zerwartender Grundwasserstand

 

13.11.2019: Nach dem Scheitern einer privatrechtlichen Vereinsgründung der Betroffenen - Geordneter Umgang mit dieser Tatsache - Von allen Seiten kompromissbereit sein!

Vorhersehbar ist die Gründung eines privatrechtlichen Vereins der Betroffenen zur Übernahme der dem Land Berlin / Berliner Senat obliegenden gesetzlichen Grundwasserregulierung im Buckower-Rudower Blumenviertel gescheitert - siehe unter dem 22.10.2019.
Die Senatsumweltverwaltung sollte ihre Drohung, in diesem Falle die hier seit über 22 Jahren von ihr betriebene Grundwasserregulierung ersatzlos abzuschalten, aufgeben und jetzt kompromissbereit sein.
Die Bürgerinnen und Bürger sind kompromissbereit
Mit den nachfolgenden SOS! erneuern wir unsere Lösungsvorschläge zur nachhaltigen Grundwasserregulierung in Berlin und insbesondere im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal. 
Wir wiederholen darin auch unseren Vorschlag für das Buckower-Rudower Blumenviertel: 
Die Senatsumweltverwaltung übt das ihr gesetzlich obliegende Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserregulierung - hier: Planung, Bau und Betrieb einer neuen Brunnengalerie im Blumenviertel - unter Mithilfe der Berliner Wasserbetriebe aus. 
Alle davon profitierenden Grundeigentümer werden angemessen (in max. zweistelliger Eurohöhe je Eigentümer und Jahr) an den reinen Kosten der Anlage beteiligt.
 
Geordnete Grundwasserregulierung in Berlin
2019-11-13 - Geordnete Grundwasserreguli
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Nach dem Scheitern der privatrechtlichen Vereinsgründung
2019-10-22 - Nach dem Scheitern der priv
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Nachhaltige Grundwasserregulierung in Berlin
2019-09-27 - Nachhaltige Grundwasserregu
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26.10.2019: Der Regierende Bürgemeister lässt das Schreiben des Professors Dr. jur. Müggenborg unbeantwortet
Die schriftlich im Auftrag des SVG vorgetragene Forderung des Professors Dr. jur. Müggenborg an den Regierenden Bürgermeister, M. Müller (SPD), das Blumenviertel vor den Gefahren aufsteigenden Grundwassers zu bewahren und weiterhin (wie schon über 22 Jahre hinweg) siedlungsverträgliche Grundwasserstände sicherzustellen, ließ der Regierende Bürgermeister auch unter Nachfristsetzung (30.09.2019), unbeantwortet. Er zeigt damit gegenüber der hiesigen Bürgerschaft sein Desinteresse an einer vernünftigen, einvernehmlichen und nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im Problemgebiet Rudow —> siehe auch Text unter dem 10.06.2019.
Über das weitere Verfahren will der SVG auf einer Mitgliederversammlung am 13.11.2019 im Lokal Steckenpferd informieren.
 
22.10.2019: Privatrechtliche Vereinsgründung gescheitert
Der von einigen Bürgerinnen und Bürgern unter Federführung des Herrn Lepp unternommene Versuch, einen privatrechtlichen Verein zur Übernahme des dem Land Berlin obliegenden Grundwassermanagements im Blumenviertel zu gründen, ist gescheitert. Der anscheinend geringe Rücklauf der von der Initiative hier verteilten Fragebogen erlaubte ihr keine Legitimation zur Fortführung ihrer Aktion —> siehe auch unser SOS! vom 22.08.2019 (u.a.: Punkt 2.a).

 

17.10.2019: Positionspapier der Berliner CDU zum Grundwasser in Berlin und das Beispiel „Frankenthal Grundwasser“

Die CDU Berlin legte als erste der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien ein Positionspapier in Form eines Konzeptes zur siedlungeverträglichen Grundwasser- und Schichtenwasserregulierung als Daseinsvorsorge des Landes Berlin vor. 
Es wäre interessant, die Konzepte der anderen Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus zu diesem Thema zu erfahren.
Am Beispiel der Stadt Frankenthal zeigen wir außerdem, wie eine siedlungsverträgliche Grundwasserregulierung bereits anderen Orts praktiziert wird.
Das Konzept der CDU und die Maßnahmen in der Stadt Frankental entsprechen im Wesentlichen der von uns erarbeiteten und unter dem Datum 27.09.2019 dargestellten nachhaltigen Grundwasserregulierung in Berlin. 
Positionspapier der CDU zur Grundwasserproblematik Berlins
2019-10-17 Positionspapier der CDU zur G
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Beispiel für grundwasserabsenkende Maßnahmen in der Stadt Frankenthal
2019-10-17 Frankenthal Grundwasser.pdf
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04.10.2019: Stellungnahme zum Entwurf des Berliner Wassertisches zu einer Wassercharta für Berlin

Der Wassertisch Berlin versteht sich "als loses Netzwerk von VertreterInnen unterschiedlicher Gruppen, Initiativen und interessierter BürgerInnen, die sich unter dem gemeinsamen Thema "Wasser gehört uns allen - Wasser ist ein Menschenrecht"  zusammengefunden haben."

Der jetzt vorgelegte Entwurf einer Wassercharta für Berlin berücksichtigt einseitig die Belange der Natur (Ökologie) und "vergisst", dass unser Trinkwasser aus dem Boden unterhalb der bebauten Stadt gewonnen wird. Ein Berlin-weites Grundwassermanagement muss Natur- und Siedlungsverträglichkeit im dicht bebauten Stadtgebiet gleichwertig beachten und koordinieren.

 

Stellungnahme zum Entwurf einer Wassercharta für Berlin
2019-10-04 - Stellungnahme zum Entwurf e
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Entwurf einer Wassercharta für Berlin
2019-10-04 Entwurf Wassercharta Berlin.p
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27.09.2019: Im öffentlichen Interesse: Nachhaltige Grundwasserregulierung des Landes Berlin von Amts wegen gemäß dem Wasserverbandsgesetz

Die Vorgaben des Berliner Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 1999 - Ermächtigung des Landes Berlin zur siedlungsverträglichen Grundwasserregulierung gemäß § 37 a Berliner Wassergesetz in den Stadtgebieten, die in den maximalen Einflussbereichen der im Berliner Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke bebaut und besiedelt wurden und aus dem Jahr 2019 - Abhilfe aus der Notlage für das Pilotgebiet Mäckeritzwiesen in Reinickendorf - ebneten den Weg und schufen den Präzidenzfall für eine zügig umzusetzende nachhaltige(!) Lösung der Grundwasserproblematik in Berlin durch das Land Berlin / den Berliner Senat.

 

Daran und an den vorangegangenen Ausarbeitungen orientiert, zeigen und empfehlen wir nachstehend mit unserem SOS! vom 27.09.2019 die jetzt zügig umsetzbare nachhaltige Grundwasserregulierung durch Gründung eines Dachverbandes gemäß dem Wasserverbandsgesetz als Aufgabe des Landes Berlin / des Berliner Senats.

     

SOS ! Nachhaltige Grundwasserregulierung in Berlin
2019-09-27 - Nachhaltige Grundwasserregu
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Drucksache zum § 37 a BWG
2014-05-29 - Drucksache Gesetz § 37 a BW
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01.09.2019: Fragebogen zur möglichen Vereinsgründung Grundwassermanagement Blumenviertel - Stellungnahme zum Fragebogen des Herrn Lepp

Es ist nicht Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, das dem Land Berlin gesetzlich obliegende komplexe Grundwassermanagement in den ca. 40 von hohen Grundwasserständen betroffenen Stadtgebieten durch privatrechtlich zu gründende Vereine zu übernehmen.

 

Nachstehend zeigen wir mit unserem SOS! vom 01.09.2019 die jederzeit mögliche Lösung der Grundwassernotlage in Berlin und speziell für das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete (BRB).

Die Lösung der Notlage für das Pilotgebiet Mäckeritzwiesen durch das Berliner Abgeordnetenhaus vom Frühjahr d. J. gibt die Richtung vor ...

--> siehe auch unsere SOS! vom 12.06.2019 („Es ist höchste Zeit, zu handeln!“), vom 05.08.2019 und vom 22.08.2019!

 

SOS ! Stellungnahme zum Fragebogen zur möglichen Vereinsgründung
2019-09-01 - Stellungnahme zum Frageboge
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22.08.2019: Was jetzt vom Berliner Abgeordnetenhaus sichergestellt werden muss

Im SOS! vom 22.08.2019 stellen wir kurz-und mittelfristig notwendige Maßnahmen vor, denen sich jetzt auch das Berliner Abgeordnetenhaus annehmen muss:

- Nachhaltiger Schutz der Bebauung im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes

  Johannisthal (Ortsteile Buckow-Ost, Rudow, Johannisthal, Baumschulenweg und Späthsfelde) vor

  hohen Grundwasserständen und

- Nachhaltige Grundwasserregulierung des Landes Berlin / des Berliner Senats, wobei das

  Pilotgebiet Mäckeritzwiesen die Richtung vorgibt —> siehe auch unseren Vorschlag vom 

  05.08.2019!

 

Unsere Vorschläge und SOS! liegen dem Abgeordnetenhaus vor!

SOS ! Was vom Berliner Abgeordnetenhaus nachhaltig sichergestellt werden muss !
2019-08-22 - Was vom Berliner Abgeordnet
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09.08.2019: Schreiben an Siedlungsverträgliches Grundwasser in Berlin e.V.

Wir übermittelten unseren Vorschlag vom 05.08.2019 dem Verein Siedlungsverträgliches Grundwasser in Berlin e.V. unter der Leitung der Frau Schwarzer.

Wir würden es begrüßen, wenn der Verein unsere Vorschläge aufgreifen, tatkräftig unterstützen und gegenüber dem Berliner Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat, speziell der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) vertreten würde.

05.08.2019: Unser Vorschlag: Gründung eines Dachverbandes „Nachhaltige Grundwasserregulierung Berlin“ als Teil der Daseinsvorsorge des Landes Berlin 

Wir zeigen, wie das Land Berlin im Rahmen eines Dachverbandes seine Aufgabe der Grundwasserregulierung in Berlin von Amts wegen gemäß Wasserverbandsgesetz gliedern und wahrnehmen kann. Wir stellen auch dar, dass und wie das Buckower-Rudower Blumenviertel mit angrenzenden Gebieten Teil dieser Aufgabe und zudem gesetzlich geschützt ist.

 
Mit der Finanzierung des Problemgebietes Mäckeritzwiesen aus dem Nachhaltigkeitsprogramm SIWANA des Senats in Höhe von 1,5 Mio. Euro schuf das Berliner Abgeordnetenhaus im Frühjahr 2019 den Präzedenzfall für die dem Land Berlin für die Problemgebiete Berlins obliegende Daseinsvorsorge!
Siehe auch unsere Rubrik „Daseinsvorsorge - Aufnahme in die Berliner Verfassung“ unter dem Datum 15.08.2019 —> Gleichbehandlung aller Problemgebiete in Berlin
Unser Vorschlag: Gründung eines Dachverbandes "Nachhaltig Grundwasserregulierung Berlin"
2019-08-05 - Gründung eines Dachverbande
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Nachstehend veröffentlichen wir unsere drei in der vorstehenden Datei erwähnten Ausarbeitungen, die sich speziell mit den Gebieten im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal befassen:

Es ist höchste Zeit zu handeln !
2019-06-12 - SOS! Es ist höchste Zeit, z
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Nun möglich - nachhaltige Behebung der hiesigen Grundwassernotlage
2018-11-13 - Nun möglich - Nachhaltige B
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Schutzparagraf 37 a mit Begründung und Einzelbegründung
2019-02-01 - Schutzparagraf 37 a BWG mit
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28.06.2019: Unsere Stellungnahmen gegenüber der Senatsverwaltung UVK zu ihrer beabsichtigten Änderung der Wasserschutzzonen um das Wasserwerk Johannisthal

 Wir nehmen hier Stellung zu dem auf dieser Seite am 28.05.2019 veröffentlichten Vorhaben der Senatsverwaltung UVK, die Wasserschutzzonen um das Wasserwerk Johannisthal zu ändern.

Stellungnahme Klaus Langer
2019-06-26 - Stellungnahme zur Umwandlun
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Stellungnahme Wolfgang Widder
2019-06-23 Einwendungen zur Änderung der
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SOS ! Es ist höchste Zeit zu handeln
2019-06-12 - SOS! Es ist höchste Zeit, z
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03.06.2019: Die individuelle Bedrohung durch den zeHGW im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB)

Die Umfrage der Senatsverwaltung UVK vom 10.05.2019 zu "Vernässungsschäden" ist mit dem 31.05.2019 abgeschlossen. Die Verwaltung kündigte / drohte in dieser Umfrage aber gleichzeitig die ersatzlose "definitive Außerbetriebnahme" der Brunnengalerie im Glockenblumenweg spätestens zum 31.12.2021 an, sollten die Bürger im BRB nicht bis Ende September 2019 eine Vereinsgründung zur Übernahme der dem Land Berlin auch für das BRB gesetzlich obliegenden Grundwasserregulierung durchgeführt haben. Wir müssen uns spätestens dann auf den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (zeHGW) gefasst machen - siehe unsere SOS! vom 24.05.2019 und 10.05.2019.

"Vernässungsschäden" sind dann überall im BRB zu erwarten!

  

Jeder Grundstückseigentümer kann anhand der von der Senatsverwaltung UVK veröffentlichen Karten (siehe unten: Anmerkung und Auszug aus dem FIS- Broker) und der hoffentlich bei den Eigentümern vorhandenen Lage- und Baupläne die individuelle Betroffenheit seines Grundstücks  und seines Hauses anhand des nachstehenden SOS! ermitteln.

Individuelle Ermittlung der Grundwassersituation und Bedrohungslage für Ihr Grundstück und Gebäude
2019-06-03 - SOS! - Individuelle Ermittl
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Anmerkung: Den jeweiligen zeHGW (höchsten zu erwartenden Grundwasserstand) für jedes einzelne Grundstück im BRB kann man den Karten der Senatsverwaltung entnehmen:

https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=wmsk02_19zeHGW2015@sen

Auszug: Gebiet des BRB aus dem FIS-Broker der Senatsverwaltung UVK zum zeHGW, handschriftlich ergänzt um die Höhe der Grundwasserganglinien (da sonst schwer erkennbar)
2019-06-03 - Auszug aus dem FIS-Broker d
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28.05.2019:  Quo vadis Wasserwerk Johannisthal (WwJ)?

Seit dem 27.05.19 wurden in einem Auslegungsverfahren https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/schutzgebiete-auslegung/

die vorgesehenen Änderungen der Wasserschutzgebiete rund ums WwJ ausgelegt.

Obwohl in der Begründung (S.8) die Wiederinbetriebnahme des WwJ "... in absehbarer Zeit nach notwendiger technischer Aufrüstung und einer Förderphase, die nicht der Wasserversorgung dient, wieder zur Trinkwasserversorgung genutzt." in Aussicht gestellt wird, ist die Umwandlung der derzeitigen Trinkwasserschutzzonen in Vorbehaltsgebiete eher als weiterer Schritt zur Stilllegung des WwJ zu werten, zumal die Trinkwasserschutzzonen 1 und 2 hierbei entfallen. Nach bisher zugesicherten Wiederinbetriebnahmeterminen von 2009, 2014/15 gibt man hierfür auch keine konkreten Termine mehr vor.

Die Vorbehaltsgebiete orientieren sich an einer Fördermenge von 12,8 Mio m³/a, statt der noch 1999 vorgesehenen Menge von 21,3 Mio m³/a. Damit fallen diese Gebiete deutlich kleiner aus.

Mit Einstellung der Grundwasserförderung (seit 2001 werden im Rahmen der Altlastensanierung unterbrechungsfrei Grundwassermengen wie für das vorgesehene WwJ gefördert und in die Kanäle abgeschlagen) würde sich auch in Johannisthal/ Baumschulenweg der HGW bzw. der zeHGW einstellen, der z.T. einen Anstieg der GW-Pegel um über 3 m bedeuten würde.

Die alternativlose, neue Hebebrunnenanlage im BRB müsste sich an deutlich höheren Grundwassermengen orientieren, deren Ableitung über die derzeitigen Regenwasserkanäle nicht mehr möglich sein dürfte.

Richten Sie Ihre Bedenken zur Umwandlung und Verkleinerung der Wasserschutzgebiete im Rahmen des Auslegungsverfahrens an die Senatsverwaltung UVK.

 

24.05.2019: Abschließende Stellungnahme zur Umfrage der Senatsverwaltung UVK vom 10.05.2019 und zur Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB)

Abschließend nehmen wir Stellung zur Umfrage der Senatsverwaltung UVK und zur Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten. 

Unser Vorschlag bleibt:

     Das Land Berlin reguliert im öffentlichen Interesse im Rahmen des Wasserverbandsgesetzes von Amts wegen die Grundwasserstände im BRB

 

Ausdrucke des "SOS! Abschließende Stellungnahme ..." können der jeweiligen Antwort auf die Umfrage der Senatsverwaltung UVK beigefügt werden.

 

SOS ! Abschließende Stellungnahme
2019-05-24 -1 Abschließende Stellungnahm
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SOS ! vom 10.05.2019
2019-05-10 - SOS! 10.05.2019-1.pdf
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Betroffenheit im Buckower / Rudower Blumenviertel
2019-05-16 - Betroffenheit -1.pdf
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16.05.2019: Anmerkung (2) zur Umfrage der Senatsverwaltung UVK 

Hohe Grundwasserstände - Die Betroffenheit von Gebäuden im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB)

 

Mit unserem SOS! vom 10.05.2019 (siehe Anmerkung (1) vom 10.05.2019) offerierten wir die folgende Lösung zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im BRB:

 

Das Land Berlin reguliert im öffentlichen Interesse im Rahmen des Wasserverbandsgesetzes von Amts wegen die Grundwasserstände im BRB

 

Die Senatsverwaltung UVK sieht ein öffentliches Interesse nach dem Wasserverbandsgesetz nur dann gegeben, wenn eine Mehrheit der Gebäude von hohen Grundwasserständen betroffen ist. 

 

Mit anliegendem SOS! 16.05.2019 zeigen wir, dass es eine Mehrheit von potenziell betroffenen Gebäuden im BRB gibt. Diese Gebäude müssen vor „Vernässungsschäden“ geschützt werden:

- In den Jahren 1956 / 1957 standen hier ca. 60 % der Gebäude unter Grundwasser

  (damals traten die höchsten (gemessenen) Grundwasserstände, die HGW, auf).

- Mit ihrer Umfrage erfasst die Senatsverwaltung UVK nicht die unserem Gebiet 

  drohenden Gefahren und die daraus ggf. folgenden Schäden durch jederzeit

  mögliche, flächendeckend hohe Grundwasserstände (HGW / zeHGW); schon bei 

  der Stilllegung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg droht der HGW.

- Eine Gefährdung der vom Bauaufsichtsamt Neukölln öffentlich-rechtlich geprüften und     bescheinigten Standsicherheiten unserer Gebäude kann eintreten, wenn das 

  Grundwasser in die Fundamente steigt.

 

Eine genauere Gefährdungsanalyse für jedes Gebäude kann im Abgleich der beim Bauamt Neukölln bzw. noch bei den Eigentümern vorhandenen Bauunterlagen mit den der Senatsverwaltung bekannten höchsten gemessenen Grundwasserständen (HGW) bzw. höchsten zu erwartenden Grundwasserständen (zeHGW) erreicht werden.

 

Die Umfrage sollte dennoch von allen Eigentümern im BRB beantwortet werden - unter Vorbehalt, wenn Kenntnisse zur Gefährdung (siehe oben) fehlen.

Das SOS! kann der Antwort an die Senatsverwaltung UVK beigefügt werden.

SOS ! vom 16.05.2019: Betroffenheit von Gebäuden im Buckower Rudower Blumenviertel
2019-05-16 - Betroffenheit .pdf
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15.05.2019: Zum Bürgerforum des SVG am 14.05.2019 am Bat-Yam-Platz

 

Wir begrüßen die Bemühungen des SVG zu einer siedlungsverträglichen Grundwasserregulierung in Berlin und insbesondere im Buckower-Rudower Blumenviertel mit angrenzenden Gebieten (BRB) zu kommen.

 

Hervorzuheben ist die Aussage des BzBm, Herrn Hikel, dass die Vereinsgründung keine Lösung der Grundwasserproblematik darstellt („zum Scheitern verurteilt“) und eine für die Bevölkerung im BRB tragbare Lösung gefunden werden muss. 

Unser Vorschlag zur Lösung der Grundwassernotlage im BRB wurde den Besuchern der Veranstaltung, den Politikern und den Vertretern des Senats ausgehändigt (siehe unser SOS! vom 10.05.2019).

 

Nur am Rande erwähnt wurden auf dem Forum die zu einer Behebung der Grundwassernotlage im BRB nicht auszuschließenden, dem Land Berlin / dem Berliner Senat und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) in den Jahren 1999 und 2001 einstimmig vom Berliner Abgeordnetenhaus vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen für ein bis dahin fehlendes Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserregulierung.

 

In der nachfolgenden Datei gehen wir darauf näher ein. 

In einer weiteren Datei zeigen wir eine Übersicht zu § 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung.

 

Bürgerforum des SVG am 14.05.2019
2019-05-14 - Bürgerforum des SVG.pdf
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Übersicht über den § 37 a BWG mit Einzelbegründung
08.05.2014 Übersicht § 37 a BWG mit Einz
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10.05.2019: Anmerkung (1) zur Umfrage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an alle Haushalte des Buckower und Rudower Blumenviertels  (siehe auch:16.05.2019)

 

Das Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) wird seit dem Jahr 1997 durch den Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg vor extrem hohen Grundwasserständen geschützt. Diese vom Senat seitdem finanzierte und heute von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) betriebene Anlage wurde notwendig, weil das unser Gebiet über Jahrzehnte mit einer ausreichenden Förderleistung schützende Wasserwerk Johannisthal wegen kontaminierten Grundwassers seine Förderung zu Trinkwasserzwecken einstellen musste.

 

Anscheinend aus Altersgründen soll die im Glockenblumenweg bestehende Anlage durch eine neue Anlage ersetzt werden.

 

Das will der Senat nutzen, um sein ihm gesetzlich auch für das BRB obliegendes Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserregulierung auf die betroffene Bevölkerung zu übertragen:

Die Bürgerinnen und Bürger sollen einen zivilrechtlichen Verein gründen. Dieser solle anstelle des Senats die BWB mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb der neuen Brunnengalerie beauftragen. Alle unkalkulierbaren Risiken, Kosten, Altlasten, Qualitätsprobleme mit dem Grundwasser usw. hätte dieser Verein zu tragen.

 

Sollten die Bürgerinnen und Bürger dieses Ansinnen der Senatsverwaltung ablehnen, so droht diese mit der ersatzlosen "definitiven" Außerbetriebnahme der Altanlage zum 31.12.2021!

Damit kündigt die Senatsverwaltung heute öffentlich die mögliche Flutung unseres Stadtteiles an. Sie nimmt billigend die Gefährdung der öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheiten Tausender Gebäude, des Lebens und der Gesundheit der mit den Gebäuden in Beziehung stehenden / tretenden Menschen in Kauf. 

Juristen mögen diesen Tatbestand beurteilen.

 

Die komplexe siedlungs- und umweltverträgliche Grundwasserregulierung im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) ist gesetzliche Aufgabe der öffentlichen Hand, also des Berliner Senats. Sie liegt im öffentlichen Interesse! Deshalb hätte die Senatsverwaltung UVK bereits selbst die für das BRB anscheinend notwendige neue Brunnengalerie bei den BWB in Auftrag geben können.

 

Wir zeigen - mit unserem SOS! April 2019 und unseren beiden SOS! Mai 2019, Ausgaben 1 und 2 sowie nachstehend mit unserem SOS! vom 10.05.2019 - wie wir zu einer alle Seiten befriedigenden Behebung der Grundwassernotlage im BRB kommen.

 

SOS ! vom 10.05.2019 - Lösung zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im BRB
2019-05-10 - SOS! 10.05.2019.pdf
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08.05.2019: Mäckeritzwiesen - Einladung des Abgeordneten Jörg Stroedter (SPD) vom 06.05.2019 

 

Einladung des Abgeordneten Jörg Stroedter (SPD):

 

Informationsveranstaltung am Montag, 20. Mai 2019 um 19 Uhr in der Dreieinigkeitskirche, An der Mäckeritzbrücke 4, 13629 Berlin

Sehr geehrte Siedlerinnen und Siedler in den Mäckeritzwiesen,

nachdem auf meinen Vorschlag hin 1,5 Mio Euro aus SIWANA-Mitteln als Überschwemmungsschutz für die Mäckeritzwiesen auf Landesebene beschlossen worden, geht es darum, ohne Verzögerungen das weitere Verfahren mit Ihnen zu planen bzw. zu besprechen.

Ich freue mich, Sie am 20. Mai in den Mäckeritzwiesen zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Stroedter, MdA

 

Wir begrüßen die Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen für die knapp 100 Siedlerinnen und Siedler in den Mäckeritzwiesen im Rahmen des mit ca. 3 Milliarden Euro bestückten Nachhaltigkeitsprogrammes SIWANA des Senats.

Wir baten bereits im Januar 2018 im Rahmen einer Petition um Hilfe für das Sumpf- und Überschwemmungsgebiet Buckower-Rudower Blumenviertel und angrenzende Gebiete (BRB) mit Mitteln aus dem Programm SIWANA --> siehe: Rubrik "Aktuelles" / Unterrubrik "Bürgerbeteiligung aktuell", dort Dateien vom 07.01.2018 und 08.01.2018. 

Zu dieser Zeit waren die Abgeordneten der Rot-Rot-Grünen Koalition nicht zur Hilfeleistung für die seit einem Vierteljahrhundert von der Grundwassernotlage betroffene Bevölkerung im BRB bereit!

 

Wir erwarten jetzt von den heutigen Abgeordneten, dem Senat und den BWB analog zur „Lösung Mäckeritzwiesen“ - ohne weitere Verzögerungen - eine zügige Behebung der Grundwassernotlage für die ca. 4.000 Siedlerinnen und Siedler im potenziellen Sumpf- und Überschwemmungsgebiet BRB; siehe unter dem 04.05.2019: unser SOS! Mai 2019 Ausgabe 2!

 

 

04.05.2019: Lösung zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB)

 

Mit unserem SOS! Mai 2019 Ausgabe 2 empfehlen und zeigen wir in komprimierter Form die Lösung zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im BRB:

 

Das Land Berlin reguliert im öffentlichen Interesse im Rahmen des Wasserverbandsgesetzes von Amts wegen die Grundwasserstände im BRB!

 

Die für die Mäckeritzwiesen anscheinend mit Zustimmung der Abgeordneten der Rot-Rot-Grünen Koalition bereits gefundene Lösung gibt die finanzielle Richtung auch für das BRB vor! 

 

Maiausgabe 2 des SOS ! Lösung zur Behebung der Grundwassernotlage im BRB
2019-05-02 - SOS! Mai 2109 Ausgabe 2 - .
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Anmerkung: Unsere hier vorgestellte Lösung ergibt sich aus dem (unten) mit Datum 14.04.2019 - auch als SOS! Mai 2019 Ausgabe 1 - veröffentlichten Text „Die drei Varianten ...“. Sie entspricht der dort gezeigten Variante 3.

 

 

14.04.2019: Die drei Varianten zur Lösung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten 

 

Variante 1: Sie ist der Versuch der Senatsverwaltung UVK, das dem Land Berlin und den BWB im Jahr 1999 gesetzlich auch für das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete (BRB) übertragene komplexe Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserregulierung (siehe Variante 2) - u. a. mit unkalkulierbaren Risiken, Altlasten und Qualitätsproblemen des Grundwassers - auf die betroffene Bevölkerung abzuwälzen (siehe unten: SOS! April 2019).

 

Variante 2: Sie entspricht dem vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 dem Land Berlin und den BWB gesetzlich mit § 37a BWG eröffneten und übertragenen Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserregulierung. Sie gilt nur für Gebiete, die in den maximalen Einflussbereichen der im Berliner Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke bebaut wurden; so auch für das BRB im maximalen Einflussbereich des im Urstromtal fördernden Wasserwerkes Johannisthal (WwJ) (siehe unten: SOS! April 2019 und Flyer).

Anmerkung: Der Berliner Senat blockiert die Anwendung des Schutzparagrafen 37 a BWG und setzte im Jahr 2017 die aus § 37 a BWG resultierende GruWaSteuV aus dem Jahr 2001 außer Kraft. Beides wird von den Mitgliedern der Rot-Rot-Grünen Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus toleriert.

 

Variante 3: Sie ist ein KompromissAlle Grundeigentümer im BRB beteiligen sich an der Finanzierung der neuen Brunnengalerie im BRB. Das Land Berlin bekundet das "Öffentliche Interesse" gemäß Wasserverbandsgesetz und reguliert „von Amts wegen“ die Grundwasserstände im BRB. Die sog. "Trittbrettfahrerproblematik" wird vermieden. Die unkalkulierbaren Risiken, Altlasten usw. verbleiben beim Land Berlin und den BWB (siehe unten: SOS! April 2019 und Teile 1 und 2 des SOS! März 2019).

 

Fazit: Die rechtlich und mit unkalkulierbaren Risiken, Kosten usw. belastete Variante 1 lehnen wir ab. Variante 2 ist nachhaltig blockiert (siehe Anmerkung unter Variante 2).

 

Wegen verbliebener Altlasten und wegen der Qualitätsprobleme mit dem Grundwasser sind im WwJ anscheinend auf lange Sicht keine Fördermengen mehr erreichbar, die nachhaltig siedlungsverträgliche Grundwasserstände im BRB sicherstellen könnten. 

Daher ist im BRB selbst weiterhin die seit 1997 praktizierte Grundwasserregulierung - nun mit einer neu zu errichtenden Anlage - erforderlich.

 

Aufgrund dieser, nicht von der Bevölkerung zu vertretenden Fakten und analog zur Finanzspritze (1,5 Mio. €) zur Trockenlegung der Mäckeritzwiesen, bewirkt durch ein SPD-Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses für seinen Wahlkreis, erwarten wir eine angemessene finanzielle Unterstützung und eine zügige reale Umsetzung der siedlungsverträglichen Grundwasserregulierung im BRB gemäß Variante 3 durch das Land Berlin und die BWB, unterstützt vom Berliner Abgeordnetenhaus.

 

Maiausgabe 1 des SOS !
2019-04-25 - SOS! Mai 2019 Ausgabe 1 - W
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SOS ! April 2019: 3 Varianten zur Lösung der Grundwassernotlage im Blumenviertel
2019-04-16 - SOS! April 2019 Vereinsgrün
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Flyer zur Bürgerbeteiligung aus dem November 2018
2018-11-03 - Flyer.pdf
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Empfehlung zur Lösung der Grundwassernotlage
2019-03-22 - SOS! Teil 1 - Empfehlung.p
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SOS ! März 2019 mit Resümee der Veranstaltungen der Senatsverwaltung UVK
2019-03-11 - SOS! März 2019- Teil 2 Resü
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10.04.2019: In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 04.04.2019 wurde der Antrag der CDU zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes von allen Fraktionen diskutiert. Die einzelnen Redebeiträge aller Fraktionen griffen auch die Situation im Rudower Blumenviertel auf. Die Fraktion der Grünen (Herr Kössler) ist offensichtlich wieder einer Falschinformation des zuständigen Staatssekretärs gefolgt und vertritt die Meinung, dass ein privater Verein der Betroffenen, der das Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserregulierung für das BRB übernimmt, bereits gebildet wurde. Jeder, der persönlich bei der letzten Senatsveranstaltung am 28.03.2019 zu diesem Thema anwesend war, weiß, dass hier lediglich eine Liste für Interessenten an einer Arbeitsgruppe zur Bildung eines Vereinsvorstandes und eine zweite Liste für Interessenten an einem Vereinsbeitritt in Umlauf gegeben wurden. Eine Vereinsgründung sieht anders aus! Aber schauen Sie sich die Diskussion unserer gewählten Volksvertreter selbst an:

Bitte hierbei den Punkt: "Grundwassermanagement an Berliner Wasserbetriebe - zweite Lesung" aufrufen!

https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2019/4--april-2019/4-april-2019---40--Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses.html

 

 

05.04.2019: Die Antwort des Senats auf die jüngste Anfrage des CDU-Abgeordneten Christian Gräff, u.a. zum "öffentlichen Interesse" an einer Lösung des Grundwasserproblems im Buckower-Rudower Blumenviertel, verweist neuerlich auf die Bauordnung des Landes Berlin und deren Einhaltung durch die jeweiligen Bauherren. Dass es hierbei schwerwiegende Versäumnisse des zuständigen Bauamtes Neukölln gab, wird verschwiegen.

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17957.pdf

 

 

28.03.2019: Veranstaltung der Senatsverwaltung UVK zur "Konstituierung des Vorstandes des zu gründenden Vereines für eine Grundwasserhaltung zur Kellertrockenhaltung im Pilotprojekt Neuköllner Blumenviertel" 

 
Diese Konstituierung fand an diesem Tag nicht statt!
Die Senatsvertreter warben dafür, den privatrechtlichen Verein der Betroffenen zu gründen. Dazu konnten sich Betroffene in zwei vorbereitete Listen für den Vorstand und als Mitglied eintragen. Es trugen sich geschätzt ca. ein halbes Dutzend Personen in die Vorstandsliste und ca. 25 Personen in die Mitgliederliste ein.
 
Diese Personen haben nun bis September 2019 die Aufgabe, genügend Mitglieder für den zu gründenden Verein zu werben, um wesentliche Aufgaben des dem Land Berlin in Berlin obliegenden Grundwassermanagements mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserregulierung (inkl. aller Risiken) zu übernehmen. Erst wenn die Personen bereit wären, einen solchen Verein zu gründen, fände eine Konstituierung des Vorstandes statt.
 
Die von den BWB errechneten jährlichen Kosten für den Bau und den Betrieb einer neuen Grundwasserregulierungsanlage im Blumenviertel mit max. Grundwasserförderleistung (lt. Herrn Limberg) von 10 Mio. m³/a(Wasserwerksgröße!) betragen (lt. Tabelle der BWB) 303.450,- € (im Jahr 2022) und 360.529,- € (2041). Daraus ergeben sich jährliche Beiträge für jedes einzelne Mitglied bei insgesamt 100 Vereinsmitgliedern von 3.035 € bis 3.605 €; bei 300 Vereinsmitgliedern trägt jedes Mitglied jährlich 1.012 € bis 1.202 €.
 
* Wassermengen in dieser Größenordnung können aufgrund fehlender Rohrleitungsprofile nicht in den Teltowkanal  "abgeschlagen" werden. 
 
 

22.03.2019: Aufruf des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und unsere Empfehlung daraus

 

Der VDGN warnt in seinem in unserem Gebiet 4000- fach verteilten Flyer:

"Lassen Sie sich nicht durch eine Vereinsmitgliedschaft abzocken."

Er ruft dazu auf, dauerhafte Strukturen für eine technisch, juristisch und finanziell abgesicherte siedlungsverträgliche Grundwasserregulierung für ganz Berlin zu schaffen.   Wir begrüßen das und danken für diese Unterstützung!

 

Wir können und wollen jedoch im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) nicht noch einmal Jahre oder Jahrzehnte darauf hoffen und warten, bis eine politische Lösung für die ganze Stadt zustande kommt.

 

Deshalb empfehlen wir für das BRB in unseren beiden Teilen SOS! März 2019 eine Lösung, bei der der Senat jetzt im öffentlichen Interesse handeln muss. Dabei beteiligt sich jeder Grundeigentümer in maximal zweistelliger Eurohöhe / Jahr an den Planungs-, Bau- und Betriebskosten der BWB für die neue Grundwasserregulierungsanlage im BRB.

 

Sollte eines Tages eine für ganz Berlin geltende Lösung der Grundwasserregulierung gefunden worden sein, so kann die von uns empfohlene Behebung der Grundwassernotlage im BRB in diese Gesamtlösung überführt werden. 

Aber: Vorher muss hier gehandelt werden!!

 

Die beiden Teile 1 und 2 des SOS! März 2019 finden Sie unter dem Datum 14.04.2019.

Flyer des VDGN für das Rudower Blumenviertel
2019_0321_Flyer_Rudow_Präsidium VDGN.pdf
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19.03.2019: 3. Mitgliederversammlung des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser (SVG):

 
Professor Dr. Müggenborg stellte seine "Rechtliche Beurteilung möglicher Ansprüche von Grundstückseigentümern im Rudower Blumenviertel wegen (drohender) Grundstücksvernässungen" vor. 
Professor Dr. Müggenborg erklärte sich bereit, den SVG bzw. seine Mitglieder rechtlich zu vertreten. 
 
Die Erfolgsaussichten der "Rechtlichen Beurteilung .." sollten nicht dadurch vorab geschmälert werden, dass grob falsche Zahlen unkommentiert übernommen werden und eine im anderen Zusammenhang gemachte Gesamtschau im folgenden wesentlichen Falle leider unterlassen wird:  
Ansinnen und Absichten der Berliner Abgeordneten darlegen, warum, wozu und für welche begrenzten Stadtgebiete (auch für das Buckower-Rudower Blumenviertel im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal) sie im Jahr 1999 einstimmig dem Land Berlin und den BWB Rechtsgrundlagen für ein Grundwassermanagement zur siedlungs- und umweltverträglichen Grundwasserregulierung vorgaben und wie der Senat diese Vorgaben umsetzt.
 
Empfehlung: Zumindest ebenso wichtig wie eine u. U. lange währende juristische Auseinandersetzung sollte für den SVG jetzt auch die politische Arbeit sein: 
Zeitnah öffentliches Interesse artikulieren zur Gründung eines Zweckverbandes nach dem Wasserverbandsgesetz von Amts wegen mit Umlage-Regelung für das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete.
Siehe dazu unsere zwei SOS! März 2019 unter dem Datum 14.04.2019.
 
 

01. März 2019 - nach dem Ende der Veranstaltungen der SenUVK: 

Zeichnet sich eine Lösung der Grundwasserproblematik ab?

Den Veranstaltungen der Senatsverwaltung UVK konnten wir keine für viele Betroffene praktikable Lösungen der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten entnehmen. 

Eine umsetzbare Lösung kann die von uns vorgeschlagene Gründung eines Zweckverbandes nach dem Wasserverbandsgesetz von Amts wegen sein. Der Schutz aller Gebäude im Blumenviertel, ob mit oder ohne Keller, vor ansteigendem Grundwasser, sollte im "öffentlichen Interesse" liegen. 

Der Vorteil einer derartigen Verbandsmitgliedschaft liegt allein schon in der Wertsicherung aller Grundstücke und Gebäude gegenüber dem derzeit in der Grundwasserproblematik gesetzlich und rechtlich völlig ungesicherten Zustand* des gesamten Buckower-Rudower Blumenviertels und seiner angrenzenden Gebiete (z. B.: die jederzeit mögliche, bereits angedrohte, ersatzlose Stilllegung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg). 

*Vom Abgeordnetenhaus toleriert: Blockierung des Schutzparagrafen 37 a BWG und ersatzlose Außerkraftsetzung der Grundwassersteuerungsverordnung durch SenUVK.

 

SOS ! März 2019: Resümee der Veranstaltungen der Senatsverwaltung UVK
2019-03-11 - SOS! März 2019 Resümee zu d
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20.02.2019: Lex Siemens

- ein Muster für das Buckower-Rudower Blumenviertel?

Lesen Sie unsere nachstehende Veröffentlichung vom 20.02.2019 bei nebenan.de:
Veröffentlichung bei nebenan.de
2019-02-20 - Veröffentlichung bei nebena
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Februar 2019: Unsere SOS! mit wichtigen Informationen zu den Veranstaltungen der Senatsverwaltung UVK am 21.02.2019 und 28.02.2019 sowie zur dritten Mitgliederversammlung des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser (SVG) am 19.03.2019

 

Mit seiner Behauptung, die Grundwasserregulierung in Berlin liege nicht im "öffentlichen Interesse", versucht der Berliner Senat, diese Aufgabe den dazu von Bürgern zu gründenden Vereinen zu übertragen. Wir wehren uns dagegen.

Die Veranstaltungen der Senatsverwaltung UVK dazu vermitteln den Charakter von Alibi-Veranstaltungen, um im Falle des Nichtzustandekommens einer Vereinslösung sagen zu können: "Wir haben den Bürgern so viel Unterstützung gegeben - aber wenn sie nicht wollen ..." ... um dann, wie bereits angedroht, das Buckower-Rudower Blumenviertel zu fluten ...?!

Vor der letzten Abgeordnetenhauswahl sahen die damaligen Wahlkreiskandidaten, Frau Caglar (SPD; heute  gewählte Abgeordnete - u.a. für das Blumenviertel Nord) und Herr Hikel (SPD; heute Bezirksbürgermeister von Neukölln) für das Pilotprojekt des Senats im Blumenviertel "ein Scheitern auf Raten" voraus und nannten "die individuellen baulichen Hilfen ein Feigenblatt"

Frau Caglar schloss in ihrer Rede am 14.09.2017 vor dem Abgeordnetenhaus die Gründung eines Vereins der Betroffenen aus, hielt jedoch eine finanzielle Beteiligung der Bevölkerung für erforderlich.

Sie sollten heute - Parteien übergreifend - zusammen mit Herrn Dr. Hausmann (CDU; gewählter Abgeordneter - u.a. für das Blumenviertel Süd) im öffentlichen Interesse

- die Grundwasserregulierung gem. Schutzparagraf 37 a Berliner Wassergesetz oder          - die Grundwasserregulierung mit Gründung eines Zweckverbandes von Amts wegen (mit Umlage-Reglung) nach dem Wasserverbandsgesetz einfordern. 

Warum schweigen unsere Volksvertreter? 

 

Unsere beiden SOS! verteilen wir auf der Veranstaltung der SenUVK am 21.02. und auf der Mitgliederversammlung des Vereins SVG am 19.03.

 

SOS ! Februar 2019 - Teil I
2019-02-16 - SOS! 21.02.2019 und 19.03.2
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SOS ! Februar 2019 Teil II
2019-02-08 - SOS -Februar 2019.pdf
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Zum Nachdenken!

 

Die Veranstaltung der SenUVK zum Thema "Vereinsgründung" fand am 29.01.2019 statt 

 

Dazu merken wir an:

- Solange der "unbestimmte Rechtsbegriff" - "Öffentliches Interesse" - von einer

  befangenen Rechtsanwältin (Sen UVK) als das entscheidende (Ausschluss-) Kriterium

  staatlichen Handelns bei der Lösung der Grundwasserproblematik dargestellt wird,

- solange eine selbstgerechte Referentin (Sen UVK) wegen eines vermeintlich 

  fehlenden "öffentlichen Interesses" die rechtlichen Vorgaben des Berliner

  Abgeordnetenhauses von 1999 - § 37 a BWG mit Begründung und

  Einzelbegründung - negieren / ignorieren / blockieren kann und

- solange damit andere Lösungen als die Vereinsbildung und gesetzlich vorgegebenes

  Handeln des Berliner Senats ausgeschlossen / verhindert werden,

- solange wird es für das Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden

  Gebieten und für andere ähnlich betroffene Gebiete in Berlin wohl keine dauerhafte

  Lösung der Grundwasserproblematik geben.

 

An eine "Vereinslösung" glauben wir bei all den aufgezeigten und möglichen Hürden (dauerhafte, fast unkündbare Mitgliedschaft, nicht einschätzbare Mitgliedsbeiträge, Kosten für die statische Überprüfung und ggf. Sicherung hunderter Gebäude, an denen eine neue Brunnengalerie vorbeiführen soll, Haftungen, einströmendes, mit Schadstoffen belastetes Wasser aus dem Klärwerk Waßmannsdorf, verbliebene Altlasten ...) kaum. 

 

Vielleicht stellen tausende Mitbürger, die bei dieser Veranstaltung nicht anwesend waren, erst nach ersatzloser Abschaltung der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg am 31.12.2021 fest, dass sie ja doch betroffen sind.

Dann sind die Schäden aber bereits da - als Folge der Gefährdung der öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheit tausender Gebäude und des Lebens und der Gesundheitheit der mit diesen Gebäuden in Beziehung stehenden / kommenden Menschen.

 

Vielleicht entsteht bei dem einen oder anderen der politischen Akteure, insbesondere unseren Interessenvertretern, den Abgeordneten, doch noch ein "Interesse" an einer Lösung des Grundwasserproblems. Für den teuren Rückkauf von Wohnungen besteht ja derzeit auch "öffentliches Interesse". Im Herbst 2021 wird das Abgeordnetenhaus von Berlin wieder neu gewählt.

 

Unsere vor Ort verteilten SOS! und Flyer sind weiter aktuell, weil sie den gesetzlich gangbaren, sofort umsetzbaren, wirtschaftlichsten und nachhaltigen Weg aus der Grundwassernotlage weisen - nachstehend nachzulesen unter dem Datum 18.01.2019!  

 

zum Nachdenken
2019-01-31 - Zum Nachdenken.pdf
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Anmerkungen zur am 29.01.2019 geplanten Veranstaltung der SenUVK 

 

18.01.2019: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz lud jetzt zum 29.01.2019, 17:00 Uhr, zur Informationsveranstaltung zum Rudower Blumenviertel zum Thema "Vereinsgründung" am Bat-Yam-Platz ein.

 

Dazu veröffentlichte die Senatsverwaltung einen Satzungsentwurf.

Satzungsentwurf

Eine Zustimmung am 29.01.2019 zu dem Satzungsentwurf, womit ggf. eine Zustimmung zur Übernahme wesentlicher Teile des dem Land Berlin gesetzlich vorbehaltenen Grundwassermanagements (Gründung eines privatrechtlichen Vereins (e. V.) der Betroffenen) verbunden wäre, sollte aufgrund der komplexen Sachverhalte ohne fachlich versierten, neutralen Rechtsbeistand für die Betroffenen ausgeschlossen sein.

 

Die Vertreter des Senats meinten auf der Informationsveranstaltung am 20.11.2018, dass kein öffentliches Interesse an der gesetzlich für den Senat und die Berliner Wasserbetriebe (BWB) vorgegebenen siedlungs- und umweltverträglichen Grundwasserstandsteuerung bestehe. Damit wollte der Senat die Übertragung wesentlicher Teile seines Grundwassermanagements auf die betroffene Bevölkerung im Buckower- Rudower Blumenviertel rechtfertigen. Wir zeigen, dass das eine nicht zutreffende Behauptung ist.

 

Wir zeigen, mit welch geringem finanziellen Aufwand das Land Berlin und die BWB die alteingesessene Bevölkerung in unserem Viertel vor dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (zeHGW) schützen könnten.

 

Auf den Punkt gebracht - Was Sie wissen sollten
2019-01-24 - Auf den Punkt gebracht.pdf
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Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel
2019-01-20 - Flyer - Behebung der Grundw
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