- Unsere Stellungnahmen 2019 -
22.12.2019: Nein zur Privatisierung des Grundwassermanagements des Berliner Senats / der Berliner Wasserbetriebe
Wir hatten es bereits beschrieben: Im Frühjahr 2019 bewilligte das Berliner Abgeordnetenhaus 1,5 Mio. Euro zur Trockenlegung der von Überschwemmungen bedrohten Mäckeritzwiesen in Reinickendorf aus dem Nachhaltigkeitsfonds SIWANA des Senats. In Anlehnung an dieses Vorhaben erreichten die Abgeordneten der SPD, Frau Caglar (Blumenviertel Nord) und Herr Düsterhöft (Johannisthal), auf unseren Anstoß hin auch für das Blumenviertel eine Mittelzuweisung von 2,3 Mio. Euro für den Haushalt 2020/2021. Damit sollte im Buckower-Rudower Blumenviertel die dringend notwendige neue Brunnengalerie vom Land Berlin gebaut und betrieben werden. Dabei wäre eine Beteiligung aller von der Anlage profitierenden Grundeigentümer an den Betriebskosten eine wesentliche Option.
Nun jedoch unternimmt die Senatsumweltverwaltung erneut - mit Unterstützung der Grünen - den Versuch, das dem Land Berlin gesetzlich obliegende Grundwassermanagement auf die Betroffenen abzuwälzen - zu privatisieren: Die Grundeigentümer sollen die Grundwasserabsenkung auf ihren Grundstücken selbst vornehmen und finanzieren - obwohl die Senatsverwaltung durch das von ihr initiierte und am 28.04.2017 öffentlich vorgestellte Gutachten weiß, dass dieses Ansinnen weder technisch noch zeitlich noch finanziell (für die Betroffenen) umsetzbar ist!!!
Anhaltendes Fehlverhalten der Verwaltung: Dummheit oder Absicht?!
Das Opfer ist die Bevölkerung im Blumenviertel!
Wir appellieren an die Abgeordneten aller Parteien:
Unterbinden Sie zügig das gefährliche „Spiel“ dieser Senatsverwaltung mit dem Leben und der Gesundheit der Bevölkerung und der öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheit tausender Gebäude im Blumenviertel!
Lesen Sie dazu unser nachstehendes SOS!
07.12.2019: Den Kompromiss jetzt schließen ... und zügig umsetzen!
Nachdem eine Finanzierung der Behebung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel durch den Tagesspiegel publiziert wurde, übermittelten wir einem maßgeblichen Abgeordneten der „Grünen“ im Umweltausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses unser SOS! vom 28.11.2019. Mit diesem SOS! (siehe Datei unter dem 28.11.2019) zeigen wir, wie eine Mehrheit der von einer Grundwasserregulierung im Blumenviertel profitierenden Grundeigentümer an den Kosten dieser Regulierungsmaßnahmen beteiligt werden kann - Schutz vor den höchsten gemessenen bzw. höchsten zu erwartenden Grundwasserständen.
Der Abgeordnete meinte dazu u. a.: Eine komplette Staatsfinanzierung ist rechtlich nicht machbar.
Er bemühe sich um einen "Kompromiss". Die nun vereinbarten Mittel sind ein erster Schritt ... um weitere zu gehen, brauchen wir alle mehr Informationen.
Wir sagen: „Mit unserem SOS! vom 28.11.2019 liegt der gewünschte Kompromiss vor.
Der Kompromiss sieht eine Beteiligung der Betroffenen an der Finanzierung vor!
--> Siehe auch unsere Ausführungen unter dem 20.11.2019!
Die Abgeordneten sollten nun den Berliner Senat auffordern, im Benehmen mit den Berliner Wasserbetrieben umgehend die für das Blumenviertel bereit stehenden Finanzmittel zur Planung, zum Bau und zum Betrieb der neuen Grundwasserregulierungsanlage einzusetzen und, wie von uns im SOS! vorgeschlagen, eine finanzielle Beteiligung der Betroffenen einzuleiten!
Diese Lösung ist zukunftsfähig und nachhaltig und kann auch in anderen Problemgebieten angewandt werden; man braucht nicht nach 20 Jahren nach neuen Lösungen oder Gesetzen zu suchen.“
28.11.2019: Etappenerfolg
Durch intensive Kontakte zu Mitgliedern des Abgeordnetenhauses von Berlin konnten wir dazu beitragen, dass Mittel in Höhe von 2,3 Mio. Euro aus dem Haushalt für die Jahre 2020/2021 anscheinend zum Beheben der Grundwasserproblematik - Schutz vor hohen Grundwasserständen, dem HGW bzw. dem zeHGW - im Buckower-Rudower Blumenviertel bereitgestellt werden - siehe auch den Bericht im Newsletter des Tagesspiegels vom 27.11.2019.
Diese Mittel sollten nun tatsächlich ohne weitere Verzögerung im Jahr 2020 zum Bau einer neuen Grundwasserregulierungsanlage im Blumenviertel eingesetzt werden.
Wir schlugen in unseren SOS! eine Beteiligung aller von der neuen Anlage profitierenden Grundeigentümer in max. zweistelliger Eurohöhe je Eigentümer und Jahr vor: Im Rahmen des Wasserverbandsgesetzes gründet die Senatsverwaltung UVK von Amts wegen den Zweckverband "Nachhaltige Grundwasserregulierung im Buckower-Rudower Blumenviertel". Sie kann auf diese Weise die überwiegende Mehrheit der Grundeigentümer an den Betriebskosten der neuen Anlage beteiligen.
Die hier vorgeschlagene rechtliche Lösung lässt sich in allen Problemgebieten in Berlin umsetzen.
Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sind gefordert.
20.11.2019: Der Verein Siedlungsverträgliches Grundwasser e. V. (SVG) bereitet Klage gegen das Land Berlin vor - Wir empfehlen: Kompromiss anstreben!
Nachdem der Regierende Bürgermeister, Herr Müller, nicht auf das von Professor Dr. Müggenborg im Auftrag des SVG verfasste Schreiben - Fortsetzung der Grundwasserregulierung im Rudower Blumenviertel - geantwortet hat, empfahl der Vereinsvorstand am 13.11.2019 den im Rudower Lokal Steckenpferd zusammengekommenen ca. 70 Vereinsmitgliedern, entsprechende Klagen gegen das Land Berlin vor dem Berliner Verwaltungsgericht einzuleiten.
--> Wir wollen jedoch: Möglichst keine gerichtliche Auseinandersetzung! Wir sehen eine Klage als
"Ultima Ratio". Eine Klage kann sich zudem über Jahre hinziehen. Erfolgsaussichten ...?!
Eine Klage ist teuer; der SVG bittet, dass ihm jetzt jedes Mitglied dazu 100 Euro spendet.
--> Wir empfehlen: Beiderseitig und zeitnah mit dem von uns hier am 13.11.2019 vorgeschlagenen
Kompromiss zu einer geordneten "Nachhaltigen Grundwasserregulierung im Rudower Blumenviertel"
zu kommen!
Dazu sollten die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses - insbesondere die hiesigen Wahlkreisabgeordneten - einbezogen werden; zumal der vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 beschlossene Schutzparagraf 37a Berliner Wassergesetz mit Begründung und Einzelbegründung das Blumenviertel einschließt: Schutz vor dem HGW und dem zeHGW. Auch der Bezirksbürgermeister von Neukölln könnte unseren Vorschlag aufgreifen und gegenüber dem Berliner Senat vertreten.
HGW = höchster je gemessener Grundwasserstand; zeHGW = höchster jemals zu erwartender Grundwasserstand
13.11.2019: Nach dem Scheitern einer privatrechtlichen Vereinsgründung der Betroffenen - Geordneter Umgang mit dieser Tatsache - Von allen Seiten kompromissbereit sein!
17.10.2019: Positionspapier der Berliner CDU zum Grundwasser in Berlin und das Beispiel „Frankenthal Grundwasser“
04.10.2019: Stellungnahme zum Entwurf des Berliner Wassertisches zu einer Wassercharta für Berlin
Der Wassertisch Berlin versteht sich "als loses Netzwerk von VertreterInnen unterschiedlicher Gruppen, Initiativen und interessierter BürgerInnen, die sich unter dem gemeinsamen Thema "Wasser gehört uns allen - Wasser ist ein Menschenrecht" zusammengefunden haben."
Der jetzt vorgelegte Entwurf einer Wassercharta für Berlin berücksichtigt einseitig die Belange der Natur (Ökologie) und "vergisst", dass unser Trinkwasser aus dem Boden unterhalb der bebauten Stadt gewonnen wird. Ein Berlin-weites Grundwassermanagement muss Natur- und Siedlungsverträglichkeit im dicht bebauten Stadtgebiet gleichwertig beachten und koordinieren.
27.09.2019: Im öffentlichen Interesse: Nachhaltige Grundwasserregulierung des Landes Berlin von Amts wegen gemäß dem Wasserverbandsgesetz
Die Vorgaben des Berliner Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 1999 - Ermächtigung des Landes Berlin zur siedlungsverträglichen Grundwasserregulierung gemäß § 37 a Berliner Wassergesetz in den Stadtgebieten, die in den maximalen Einflussbereichen der im Berliner Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke bebaut und besiedelt wurden - und aus dem Jahr 2019 - Abhilfe aus der Notlage für das Pilotgebiet Mäckeritzwiesen in Reinickendorf - ebneten den Weg und schufen den Präzidenzfall für eine zügig umzusetzende nachhaltige(!) Lösung der Grundwasserproblematik in Berlin durch das Land Berlin / den Berliner Senat.
Daran und an den vorangegangenen Ausarbeitungen orientiert, zeigen und empfehlen wir nachstehend mit unserem SOS! vom 27.09.2019 die jetzt zügig umsetzbare nachhaltige Grundwasserregulierung durch Gründung eines Dachverbandes gemäß dem Wasserverbandsgesetz als Aufgabe des Landes Berlin / des Berliner Senats.
01.09.2019: Fragebogen zur möglichen Vereinsgründung Grundwassermanagement Blumenviertel - Stellungnahme zum Fragebogen des Herrn Lepp
Es ist nicht Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, das dem Land Berlin gesetzlich obliegende komplexe Grundwassermanagement in den ca. 40 von hohen Grundwasserständen betroffenen Stadtgebieten durch privatrechtlich zu gründende Vereine zu übernehmen.
Nachstehend zeigen wir mit unserem SOS! vom 01.09.2019 die jederzeit mögliche Lösung der Grundwassernotlage in Berlin und speziell für das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete (BRB).
Die Lösung der Notlage für das Pilotgebiet Mäckeritzwiesen durch das Berliner Abgeordnetenhaus vom Frühjahr d. J. gibt die Richtung vor ...
--> siehe auch unsere SOS! vom 12.06.2019 („Es ist höchste Zeit, zu handeln!“), vom 05.08.2019 und vom 22.08.2019!
22.08.2019: Was jetzt vom Berliner Abgeordnetenhaus sichergestellt werden muss
Im SOS! vom 22.08.2019 stellen wir kurz-und mittelfristig notwendige Maßnahmen vor, denen sich jetzt auch das Berliner Abgeordnetenhaus annehmen muss:
- Nachhaltiger Schutz der Bebauung im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes
Johannisthal (Ortsteile Buckow-Ost, Rudow, Johannisthal, Baumschulenweg und Späthsfelde) vor
hohen Grundwasserständen und
- Nachhaltige Grundwasserregulierung des Landes Berlin / des Berliner Senats, wobei das
Pilotgebiet Mäckeritzwiesen die Richtung vorgibt —> siehe auch unseren Vorschlag vom
05.08.2019!
Unsere Vorschläge und SOS! liegen dem Abgeordnetenhaus vor!
09.08.2019: Schreiben an Siedlungsverträgliches Grundwasser in Berlin e.V.
Wir übermittelten unseren Vorschlag vom 05.08.2019 dem Verein Siedlungsverträgliches Grundwasser in Berlin e.V. unter der Leitung der Frau Schwarzer.
Wir würden es begrüßen, wenn der Verein unsere Vorschläge aufgreifen, tatkräftig unterstützen und gegenüber dem Berliner Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat, speziell der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) vertreten würde.
05.08.2019: Unser Vorschlag: Gründung eines Dachverbandes „Nachhaltige Grundwasserregulierung Berlin“ als Teil der Daseinsvorsorge des Landes Berlin
Wir zeigen, wie das Land Berlin im Rahmen eines Dachverbandes seine Aufgabe der Grundwasserregulierung in Berlin von Amts wegen gemäß Wasserverbandsgesetz gliedern und wahrnehmen kann. Wir stellen auch dar, dass und wie das Buckower-Rudower Blumenviertel mit angrenzenden Gebieten Teil dieser Aufgabe und zudem gesetzlich geschützt ist.
Nachstehend veröffentlichen wir unsere drei in der vorstehenden Datei erwähnten Ausarbeitungen, die sich speziell mit den Gebieten im maximalen Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal befassen:
28.06.2019: Unsere Stellungnahmen gegenüber der Senatsverwaltung UVK zu ihrer beabsichtigten Änderung der Wasserschutzzonen um das Wasserwerk Johannisthal
Wir nehmen hier Stellung zu dem auf dieser Seite am 28.05.2019 veröffentlichten Vorhaben der Senatsverwaltung UVK, die Wasserschutzzonen um das Wasserwerk Johannisthal zu ändern.
03.06.2019: Die individuelle Bedrohung durch den zeHGW im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB)
Die Umfrage der Senatsverwaltung UVK vom 10.05.2019 zu "Vernässungsschäden" ist mit dem 31.05.2019 abgeschlossen. Die Verwaltung kündigte / drohte in dieser Umfrage aber gleichzeitig die ersatzlose "definitive Außerbetriebnahme" der Brunnengalerie im Glockenblumenweg spätestens zum 31.12.2021 an, sollten die Bürger im BRB nicht bis Ende September 2019 eine Vereinsgründung zur Übernahme der dem Land Berlin auch für das BRB gesetzlich obliegenden Grundwasserregulierung durchgeführt haben. Wir müssen uns spätestens dann auf den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (zeHGW) gefasst machen - siehe unsere SOS! vom 24.05.2019 und 10.05.2019.
"Vernässungsschäden" sind dann überall im BRB zu erwarten!
Jeder Grundstückseigentümer kann anhand der von der Senatsverwaltung UVK veröffentlichen Karten (siehe unten: Anmerkung und Auszug aus dem FIS- Broker) und der hoffentlich bei den Eigentümern vorhandenen Lage- und Baupläne die individuelle Betroffenheit seines Grundstücks und seines Hauses anhand des nachstehenden SOS! ermitteln.
Anmerkung: Den jeweiligen zeHGW (höchsten zu erwartenden Grundwasserstand) für jedes einzelne Grundstück im BRB kann man den Karten der Senatsverwaltung entnehmen:
https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=wmsk02_19zeHGW2015@sen
28.05.2019: Quo vadis Wasserwerk Johannisthal (WwJ)?
Seit dem 27.05.19 wurden in einem Auslegungsverfahren https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/schutzgebiete-auslegung/
die vorgesehenen Änderungen der Wasserschutzgebiete rund ums WwJ ausgelegt.
Obwohl in der Begründung (S.8) die Wiederinbetriebnahme des WwJ "... in absehbarer Zeit nach notwendiger technischer Aufrüstung und einer Förderphase, die nicht der Wasserversorgung dient, wieder zur Trinkwasserversorgung genutzt." in Aussicht gestellt wird, ist die Umwandlung der derzeitigen Trinkwasserschutzzonen in Vorbehaltsgebiete eher als weiterer Schritt zur Stilllegung des WwJ zu werten, zumal die Trinkwasserschutzzonen 1 und 2 hierbei entfallen. Nach bisher zugesicherten Wiederinbetriebnahmeterminen von 2009, 2014/15 gibt man hierfür auch keine konkreten Termine mehr vor.
Die Vorbehaltsgebiete orientieren sich an einer Fördermenge von 12,8 Mio m³/a, statt der noch 1999 vorgesehenen Menge von 21,3 Mio m³/a. Damit fallen diese Gebiete deutlich kleiner aus.
Mit Einstellung der Grundwasserförderung (seit 2001 werden im Rahmen der Altlastensanierung unterbrechungsfrei Grundwassermengen wie für das vorgesehene WwJ gefördert und in die Kanäle abgeschlagen) würde sich auch in Johannisthal/ Baumschulenweg der HGW bzw. der zeHGW einstellen, der z.T. einen Anstieg der GW-Pegel um über 3 m bedeuten würde.
Die alternativlose, neue Hebebrunnenanlage im BRB müsste sich an deutlich höheren Grundwassermengen orientieren, deren Ableitung über die derzeitigen Regenwasserkanäle nicht mehr möglich sein dürfte.
Richten Sie Ihre Bedenken zur Umwandlung und Verkleinerung der Wasserschutzgebiete im Rahmen des Auslegungsverfahrens an die Senatsverwaltung UVK.
24.05.2019: Abschließende Stellungnahme zur Umfrage der Senatsverwaltung UVK vom 10.05.2019 und zur Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB)
Abschließend nehmen wir Stellung zur Umfrage der Senatsverwaltung UVK und zur Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten.
Unser Vorschlag bleibt:
Das Land Berlin reguliert im öffentlichen Interesse im Rahmen des Wasserverbandsgesetzes von Amts wegen die Grundwasserstände im BRB
Ausdrucke des "SOS! Abschließende Stellungnahme ..." können der jeweiligen Antwort auf die Umfrage der Senatsverwaltung UVK beigefügt werden.
16.05.2019: Anmerkung (2) zur Umfrage der Senatsverwaltung UVK
Hohe Grundwasserstände - Die Betroffenheit von Gebäuden im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB)
Mit unserem SOS! vom 10.05.2019 (siehe Anmerkung (1) vom 10.05.2019) offerierten wir die folgende Lösung zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im BRB:
Das Land Berlin reguliert im öffentlichen Interesse im Rahmen des Wasserverbandsgesetzes von Amts wegen die Grundwasserstände im BRB
Die Senatsverwaltung UVK sieht ein öffentliches Interesse nach dem Wasserverbandsgesetz nur dann gegeben, wenn eine Mehrheit der Gebäude von hohen Grundwasserständen betroffen ist.
Mit anliegendem SOS! 16.05.2019 zeigen wir, dass es eine Mehrheit von potenziell betroffenen Gebäuden im BRB gibt. Diese Gebäude müssen vor „Vernässungsschäden“ geschützt werden:
- In den Jahren 1956 / 1957 standen hier ca. 60 % der Gebäude unter Grundwasser
(damals traten die höchsten (gemessenen) Grundwasserstände, die HGW, auf).
- Mit ihrer Umfrage erfasst die Senatsverwaltung UVK nicht die unserem Gebiet
drohenden Gefahren und die daraus ggf. folgenden Schäden durch jederzeit
mögliche, flächendeckend hohe Grundwasserstände (HGW / zeHGW); schon bei
der Stilllegung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg droht der HGW.
- Eine Gefährdung der vom Bauaufsichtsamt Neukölln öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheiten unserer Gebäude kann eintreten, wenn das
Grundwasser in die Fundamente steigt.
Eine genauere Gefährdungsanalyse für jedes Gebäude kann im Abgleich der beim Bauamt Neukölln bzw. noch bei den Eigentümern vorhandenen Bauunterlagen mit den der Senatsverwaltung bekannten höchsten gemessenen Grundwasserständen (HGW) bzw. höchsten zu erwartenden Grundwasserständen (zeHGW) erreicht werden.
Die Umfrage sollte dennoch von allen Eigentümern im BRB beantwortet werden - unter Vorbehalt, wenn Kenntnisse zur Gefährdung (siehe oben) fehlen.
Das SOS! kann der Antwort an die Senatsverwaltung UVK beigefügt werden.
15.05.2019: Zum Bürgerforum des SVG am 14.05.2019 am Bat-Yam-Platz
Wir begrüßen die Bemühungen des SVG zu einer siedlungsverträglichen Grundwasserregulierung in Berlin und insbesondere im Buckower-Rudower Blumenviertel mit angrenzenden Gebieten (BRB) zu kommen.
Hervorzuheben ist die Aussage des BzBm, Herrn Hikel, dass die Vereinsgründung keine Lösung der Grundwasserproblematik darstellt („zum Scheitern verurteilt“) und eine für die Bevölkerung im BRB tragbare Lösung gefunden werden muss.
Unser Vorschlag zur Lösung der Grundwassernotlage im BRB wurde den Besuchern der Veranstaltung, den Politikern und den Vertretern des Senats ausgehändigt (siehe unser SOS! vom 10.05.2019).
Nur am Rande erwähnt wurden auf dem Forum die zu einer Behebung der Grundwassernotlage im BRB nicht auszuschließenden, dem Land Berlin / dem Berliner Senat und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) in den Jahren 1999 und 2001 einstimmig vom Berliner Abgeordnetenhaus vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen für ein bis dahin fehlendes Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserregulierung.
In der nachfolgenden Datei gehen wir darauf näher ein.
In einer weiteren Datei zeigen wir eine Übersicht zu § 37 a BWG mit Begründung und Einzelbegründung.
10.05.2019: Anmerkung (1) zur Umfrage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an alle Haushalte des Buckower und Rudower Blumenviertels (siehe auch:16.05.2019)
Das Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) wird seit dem Jahr 1997 durch den Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg vor extrem hohen Grundwasserständen geschützt. Diese vom Senat seitdem finanzierte und heute von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) betriebene Anlage wurde notwendig, weil das unser Gebiet über Jahrzehnte mit einer ausreichenden Förderleistung schützende Wasserwerk Johannisthal wegen kontaminierten Grundwassers seine Förderung zu Trinkwasserzwecken einstellen musste.
Anscheinend aus Altersgründen soll die im Glockenblumenweg bestehende Anlage durch eine neue Anlage ersetzt werden.
Das will der Senat nutzen, um sein ihm gesetzlich auch für das BRB obliegendes Grundwassermanagement mit siedlungs- und umweltverträglicher Grundwasserregulierung auf die betroffene Bevölkerung zu übertragen:
Die Bürgerinnen und Bürger sollen einen zivilrechtlichen Verein gründen. Dieser solle anstelle des Senats die BWB mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb der neuen Brunnengalerie beauftragen. Alle unkalkulierbaren Risiken, Kosten, Altlasten, Qualitätsprobleme mit dem Grundwasser usw. hätte dieser Verein zu tragen.
Sollten die Bürgerinnen und Bürger dieses Ansinnen der Senatsverwaltung ablehnen, so droht diese mit der ersatzlosen "definitiven" Außerbetriebnahme der Altanlage zum 31.12.2021!
Damit kündigt die Senatsverwaltung heute öffentlich die mögliche Flutung unseres Stadtteiles an. Sie nimmt billigend die Gefährdung der öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheiten Tausender Gebäude, des Lebens und der Gesundheit der mit den Gebäuden in Beziehung stehenden / tretenden Menschen in Kauf.
Juristen mögen diesen Tatbestand beurteilen.
Die komplexe siedlungs- und umweltverträgliche Grundwasserregulierung im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) ist gesetzliche Aufgabe der öffentlichen Hand, also des Berliner Senats. Sie liegt im öffentlichen Interesse! Deshalb hätte die Senatsverwaltung UVK bereits selbst die für das BRB anscheinend notwendige neue Brunnengalerie bei den BWB in Auftrag geben können.
Wir zeigen - mit unserem SOS! April 2019 und unseren beiden SOS! Mai 2019, Ausgaben 1 und 2 sowie nachstehend mit unserem SOS! vom 10.05.2019 - wie wir zu einer alle Seiten befriedigenden Behebung der Grundwassernotlage im BRB kommen.
08.05.2019: Mäckeritzwiesen - Einladung des Abgeordneten Jörg Stroedter (SPD) vom 06.05.2019
Einladung des Abgeordneten Jörg Stroedter (SPD):
Informationsveranstaltung am Montag, 20. Mai 2019 um 19 Uhr in der Dreieinigkeitskirche, An der Mäckeritzbrücke 4, 13629 Berlin
Sehr geehrte Siedlerinnen und Siedler in den Mäckeritzwiesen,
nachdem auf meinen Vorschlag hin 1,5 Mio Euro aus SIWANA-Mitteln als Überschwemmungsschutz für die Mäckeritzwiesen auf Landesebene beschlossen worden, geht es darum, ohne Verzögerungen das weitere Verfahren mit Ihnen zu planen bzw. zu besprechen.
Ich freue mich, Sie am 20. Mai in den Mäckeritzwiesen zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Stroedter, MdA
Wir begrüßen die Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen für die knapp 100 Siedlerinnen und Siedler in den Mäckeritzwiesen im Rahmen des mit ca. 3 Milliarden Euro bestückten Nachhaltigkeitsprogrammes SIWANA des Senats.
Wir baten bereits im Januar 2018 im Rahmen einer Petition um Hilfe für das Sumpf- und Überschwemmungsgebiet Buckower-Rudower Blumenviertel und angrenzende Gebiete (BRB) mit Mitteln aus dem Programm SIWANA --> siehe: Rubrik "Aktuelles" / Unterrubrik "Bürgerbeteiligung aktuell", dort Dateien vom 07.01.2018 und 08.01.2018.
Zu dieser Zeit waren die Abgeordneten der Rot-Rot-Grünen Koalition nicht zur Hilfeleistung für die seit einem Vierteljahrhundert von der Grundwassernotlage betroffene Bevölkerung im BRB bereit!
Wir erwarten jetzt von den heutigen Abgeordneten, dem Senat und den BWB analog zur „Lösung Mäckeritzwiesen“ - ohne weitere Verzögerungen - eine zügige Behebung der Grundwassernotlage für die ca. 4.000 Siedlerinnen und Siedler im potenziellen Sumpf- und Überschwemmungsgebiet BRB; siehe unter dem 04.05.2019: unser SOS! Mai 2019 Ausgabe 2!
04.05.2019: Lösung zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB)
Mit unserem SOS! Mai 2019 Ausgabe 2 empfehlen und zeigen wir in komprimierter Form die Lösung zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im BRB:
Das Land Berlin reguliert im öffentlichen Interesse im Rahmen des Wasserverbandsgesetzes von Amts wegen die Grundwasserstände im BRB!
Die für die Mäckeritzwiesen anscheinend mit Zustimmung der Abgeordneten der Rot-Rot-Grünen Koalition bereits gefundene Lösung gibt die finanzielle Richtung auch für das BRB vor!
Anmerkung: Unsere hier vorgestellte Lösung ergibt sich aus dem (unten) mit Datum 14.04.2019 - auch als SOS! Mai 2019 Ausgabe 1 - veröffentlichten Text „Die drei Varianten ...“. Sie entspricht der dort gezeigten Variante 3.
14.04.2019: Die drei Varianten zur Lösung der Grundwassernotlage im Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten
Variante 1: Sie ist der Versuch der Senatsverwaltung UVK, das dem Land Berlin und den BWB im Jahr 1999 gesetzlich auch für das Buckower-Rudower Blumenviertel und seine angrenzenden Gebiete (BRB) übertragene komplexe Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserregulierung (siehe Variante 2) - u. a. mit unkalkulierbaren Risiken, Altlasten und Qualitätsproblemen des Grundwassers - auf die betroffene Bevölkerung abzuwälzen (siehe unten: SOS! April 2019).
Variante 2: Sie entspricht dem vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 dem Land Berlin und den BWB gesetzlich mit § 37a BWG eröffneten und übertragenen Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserregulierung. Sie gilt nur für Gebiete, die in den maximalen Einflussbereichen der im Berliner Urstromtal das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke bebaut wurden; so auch für das BRB im maximalen Einflussbereich des im Urstromtal fördernden Wasserwerkes Johannisthal (WwJ) (siehe unten: SOS! April 2019 und Flyer).
Anmerkung: Der Berliner Senat blockiert die Anwendung des Schutzparagrafen 37 a BWG und setzte im Jahr 2017 die aus § 37 a BWG resultierende GruWaSteuV aus dem Jahr 2001 außer Kraft. Beides wird von den Mitgliedern der Rot-Rot-Grünen Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus toleriert.
Variante 3: Sie ist ein Kompromiss! Alle Grundeigentümer im BRB beteiligen sich an der Finanzierung der neuen Brunnengalerie im BRB. Das Land Berlin bekundet das "Öffentliche Interesse" gemäß Wasserverbandsgesetz und reguliert „von Amts wegen“ die Grundwasserstände im BRB. Die sog. "Trittbrettfahrerproblematik" wird vermieden. Die unkalkulierbaren Risiken, Altlasten usw. verbleiben beim Land Berlin und den BWB (siehe unten: SOS! April 2019 und Teile 1 und 2 des SOS! März 2019).
Fazit: Die rechtlich und mit unkalkulierbaren Risiken, Kosten usw. belastete Variante 1 lehnen wir ab. Variante 2 ist nachhaltig blockiert (siehe Anmerkung unter Variante 2).
Wegen verbliebener Altlasten und wegen der Qualitätsprobleme mit dem Grundwasser sind im WwJ anscheinend auf lange Sicht keine Fördermengen mehr erreichbar, die nachhaltig siedlungsverträgliche Grundwasserstände im BRB sicherstellen könnten.
Daher ist im BRB selbst weiterhin die seit 1997 praktizierte Grundwasserregulierung - nun mit einer neu zu errichtenden Anlage - erforderlich.
Aufgrund dieser, nicht von der Bevölkerung zu vertretenden Fakten und analog zur Finanzspritze (1,5 Mio. €) zur Trockenlegung der Mäckeritzwiesen, bewirkt durch ein SPD-Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses für seinen Wahlkreis, erwarten wir eine angemessene finanzielle Unterstützung und eine zügige reale Umsetzung der siedlungsverträglichen Grundwasserregulierung im BRB gemäß Variante 3 durch das Land Berlin und die BWB, unterstützt vom Berliner Abgeordnetenhaus.
10.04.2019: In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 04.04.2019 wurde der Antrag der CDU zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes von allen Fraktionen diskutiert. Die einzelnen Redebeiträge aller Fraktionen griffen auch die Situation im Rudower Blumenviertel auf. Die Fraktion der Grünen (Herr Kössler) ist offensichtlich wieder einer Falschinformation des zuständigen Staatssekretärs gefolgt und vertritt die Meinung, dass ein privater Verein der Betroffenen, der das Grundwassermanagement mit siedlungsverträglicher Grundwasserregulierung für das BRB übernimmt, bereits gebildet wurde. Jeder, der persönlich bei der letzten Senatsveranstaltung am 28.03.2019 zu diesem Thema anwesend war, weiß, dass hier lediglich eine Liste für Interessenten an einer Arbeitsgruppe zur Bildung eines Vereinsvorstandes und eine zweite Liste für Interessenten an einem Vereinsbeitritt in Umlauf gegeben wurden. Eine Vereinsgründung sieht anders aus! Aber schauen Sie sich die Diskussion unserer gewählten Volksvertreter selbst an:
Bitte hierbei den Punkt: "Grundwassermanagement an Berliner Wasserbetriebe - zweite Lesung" aufrufen!
05.04.2019: Die Antwort des Senats auf die jüngste Anfrage des CDU-Abgeordneten Christian Gräff, u.a. zum "öffentlichen Interesse" an einer Lösung des Grundwasserproblems im Buckower-Rudower Blumenviertel, verweist neuerlich auf die Bauordnung des Landes Berlin und deren Einhaltung durch die jeweiligen Bauherren. Dass es hierbei schwerwiegende Versäumnisse des zuständigen Bauamtes Neukölln gab, wird verschwiegen.
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17957.pdf
28.03.2019: Veranstaltung der Senatsverwaltung UVK zur "Konstituierung des Vorstandes des zu gründenden Vereines für eine Grundwasserhaltung zur Kellertrockenhaltung im Pilotprojekt Neuköllner Blumenviertel"
22.03.2019: Aufruf des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und unsere Empfehlung daraus
Der VDGN warnt in seinem in unserem Gebiet 4000- fach verteilten Flyer:
"Lassen Sie sich nicht durch eine Vereinsmitgliedschaft abzocken."
Er ruft dazu auf, dauerhafte Strukturen für eine technisch, juristisch und finanziell abgesicherte siedlungsverträgliche Grundwasserregulierung für ganz Berlin zu schaffen. Wir begrüßen das und danken für diese Unterstützung!
Wir können und wollen jedoch im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) nicht noch einmal Jahre oder Jahrzehnte darauf hoffen und warten, bis eine politische Lösung für die ganze Stadt zustande kommt.
Deshalb empfehlen wir für das BRB in unseren beiden Teilen SOS! März 2019 eine Lösung, bei der der Senat jetzt im öffentlichen Interesse handeln muss. Dabei beteiligt sich jeder Grundeigentümer in maximal zweistelliger Eurohöhe / Jahr an den Planungs-, Bau- und Betriebskosten der BWB für die neue Grundwasserregulierungsanlage im BRB.
Sollte eines Tages eine für ganz Berlin geltende Lösung der Grundwasserregulierung gefunden worden sein, so kann die von uns empfohlene Behebung der Grundwassernotlage im BRB in diese Gesamtlösung überführt werden.
Aber: Vorher muss hier gehandelt werden!!
Die beiden Teile 1 und 2 des SOS! März 2019 finden Sie unter dem Datum 14.04.2019.
19.03.2019: 3. Mitgliederversammlung des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser (SVG):
01. März 2019 - nach dem Ende der Veranstaltungen der SenUVK:
Zeichnet sich eine Lösung der Grundwasserproblematik ab?
Den Veranstaltungen der Senatsverwaltung UVK konnten wir keine für viele Betroffene praktikable Lösungen der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten entnehmen.
Eine umsetzbare Lösung kann die von uns vorgeschlagene Gründung eines Zweckverbandes nach dem Wasserverbandsgesetz von Amts wegen sein. Der Schutz aller Gebäude im Blumenviertel, ob mit oder ohne Keller, vor ansteigendem Grundwasser, sollte im "öffentlichen Interesse" liegen.
Der Vorteil einer derartigen Verbandsmitgliedschaft liegt allein schon in der Wertsicherung aller Grundstücke und Gebäude gegenüber dem derzeit in der Grundwasserproblematik gesetzlich und rechtlich völlig ungesicherten Zustand* des gesamten Buckower-Rudower Blumenviertels und seiner angrenzenden Gebiete (z. B.: die jederzeit mögliche, bereits angedrohte, ersatzlose Stilllegung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg).
*Vom Abgeordnetenhaus toleriert: Blockierung des Schutzparagrafen 37 a BWG und ersatzlose Außerkraftsetzung der Grundwassersteuerungsverordnung durch SenUVK.
20.02.2019: Lex Siemens
- ein Muster für das Buckower-Rudower Blumenviertel?
Februar 2019: Unsere SOS! mit wichtigen Informationen zu den Veranstaltungen der Senatsverwaltung UVK am 21.02.2019 und 28.02.2019 sowie zur dritten Mitgliederversammlung des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser (SVG) am 19.03.2019
Mit seiner Behauptung, die Grundwasserregulierung in Berlin liege nicht im "öffentlichen Interesse", versucht der Berliner Senat, diese Aufgabe den dazu von Bürgern zu gründenden Vereinen zu übertragen. Wir wehren uns dagegen.
Die Veranstaltungen der Senatsverwaltung UVK dazu vermitteln den Charakter von Alibi-Veranstaltungen, um im Falle des Nichtzustandekommens einer Vereinslösung sagen zu können: "Wir haben den Bürgern so viel Unterstützung gegeben - aber wenn sie nicht wollen ..." ... um dann, wie bereits angedroht, das Buckower-Rudower Blumenviertel zu fluten ...?!
Vor der letzten Abgeordnetenhauswahl sahen die damaligen Wahlkreiskandidaten, Frau Caglar (SPD; heute gewählte Abgeordnete - u.a. für das Blumenviertel Nord) und Herr Hikel (SPD; heute Bezirksbürgermeister von Neukölln) für das Pilotprojekt des Senats im Blumenviertel "ein Scheitern auf Raten" voraus und nannten "die individuellen baulichen Hilfen ein Feigenblatt".
Frau Caglar schloss in ihrer Rede am 14.09.2017 vor dem Abgeordnetenhaus die Gründung eines Vereins der Betroffenen aus, hielt jedoch eine finanzielle Beteiligung der Bevölkerung für erforderlich.
Sie sollten heute - Parteien übergreifend - zusammen mit Herrn Dr. Hausmann (CDU; gewählter Abgeordneter - u.a. für das Blumenviertel Süd) im öffentlichen Interesse
- die Grundwasserregulierung gem. Schutzparagraf 37 a Berliner Wassergesetz oder - die Grundwasserregulierung mit Gründung eines Zweckverbandes von Amts wegen (mit Umlage-Reglung) nach dem Wasserverbandsgesetz einfordern.
Warum schweigen unsere Volksvertreter?
Unsere beiden SOS! verteilen wir auf der Veranstaltung der SenUVK am 21.02. und auf der Mitgliederversammlung des Vereins SVG am 19.03.
Zum Nachdenken!
Die Veranstaltung der SenUVK zum Thema "Vereinsgründung" fand am 29.01.2019 statt
Dazu merken wir an:
- Solange der "unbestimmte Rechtsbegriff" - "Öffentliches Interesse" - von einer
befangenen Rechtsanwältin (Sen UVK) als das entscheidende (Ausschluss-) Kriterium
staatlichen Handelns bei der Lösung der Grundwasserproblematik dargestellt wird,
- solange eine selbstgerechte Referentin (Sen UVK) wegen eines vermeintlich
fehlenden "öffentlichen Interesses" die rechtlichen Vorgaben des Berliner
Abgeordnetenhauses von 1999 - § 37 a BWG mit Begründung und
Einzelbegründung - negieren / ignorieren / blockieren kann und
- solange damit andere Lösungen als die Vereinsbildung und gesetzlich vorgegebenes
Handeln des Berliner Senats ausgeschlossen /
verhindert werden,
- solange wird es für das Buckower-Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden
Gebieten und für andere ähnlich betroffene Gebiete in Berlin wohl keine dauerhafte
Lösung der Grundwasserproblematik geben.
An eine "Vereinslösung" glauben wir bei all den aufgezeigten und möglichen Hürden (dauerhafte, fast unkündbare Mitgliedschaft, nicht einschätzbare Mitgliedsbeiträge, Kosten für die statische Überprüfung und ggf. Sicherung hunderter Gebäude, an denen eine neue Brunnengalerie vorbeiführen soll, Haftungen, einströmendes, mit Schadstoffen belastetes Wasser aus dem Klärwerk Waßmannsdorf, verbliebene Altlasten ...) kaum.
Vielleicht stellen tausende Mitbürger, die bei dieser Veranstaltung nicht anwesend waren, erst nach ersatzloser Abschaltung der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg am 31.12.2021 fest, dass sie ja doch betroffen sind.
Dann sind die Schäden aber bereits da - als Folge der Gefährdung der öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheit tausender Gebäude und des Lebens und der Gesundheitheit der mit diesen Gebäuden in Beziehung stehenden / kommenden Menschen.
Vielleicht entsteht bei dem einen oder anderen der politischen Akteure, insbesondere unseren Interessenvertretern, den Abgeordneten, doch noch ein "Interesse" an einer Lösung des Grundwasserproblems. Für den teuren Rückkauf von Wohnungen besteht ja derzeit auch "öffentliches Interesse". Im Herbst 2021 wird das Abgeordnetenhaus von Berlin wieder neu gewählt.
Unsere vor Ort verteilten SOS! und Flyer sind weiter aktuell, weil sie den gesetzlich gangbaren, sofort umsetzbaren, wirtschaftlichsten und nachhaltigen Weg aus der Grundwassernotlage weisen - nachstehend nachzulesen unter dem Datum 18.01.2019!
Anmerkungen zur am 29.01.2019 geplanten Veranstaltung der SenUVK
18.01.2019: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz lud jetzt zum 29.01.2019, 17:00 Uhr, zur Informationsveranstaltung zum Rudower Blumenviertel zum Thema "Vereinsgründung" am Bat-Yam-Platz ein.
Dazu veröffentlichte die Senatsverwaltung einen Satzungsentwurf.
Eine Zustimmung am 29.01.2019 zu dem Satzungsentwurf, womit ggf. eine Zustimmung zur Übernahme wesentlicher Teile des dem Land Berlin gesetzlich vorbehaltenen Grundwassermanagements (Gründung eines privatrechtlichen Vereins (e. V.) der Betroffenen) verbunden wäre, sollte aufgrund der komplexen Sachverhalte ohne fachlich versierten, neutralen Rechtsbeistand für die Betroffenen ausgeschlossen sein.
Die Vertreter des Senats meinten auf der Informationsveranstaltung am 20.11.2018, dass kein öffentliches Interesse an der gesetzlich für den Senat und die Berliner Wasserbetriebe (BWB) vorgegebenen siedlungs- und umweltverträglichen Grundwasserstandsteuerung bestehe. Damit wollte der Senat die Übertragung wesentlicher Teile seines Grundwassermanagements auf die betroffene Bevölkerung im Buckower- Rudower Blumenviertel rechtfertigen. Wir zeigen, dass das eine nicht zutreffende Behauptung ist.
Wir zeigen, mit welch geringem finanziellen Aufwand das Land Berlin und die BWB die alteingesessene Bevölkerung in unserem Viertel vor dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (zeHGW) schützen könnten.