- Fakten und Stellungnahmen 2023 -
27.12.2023: Stabilisieren der Grundwasserstände im Blumenviertel im Zeichen des Klimawandels
Eineinhalb Jahre ließ die politische Leitung der Senatsumweltverwaltung die Brunnengalerie im Glockenblumenweg außer Betrieb. Ohne Not entzog sie
dem Blumenviertel den notwendigen Schutz vor siedlungsunverträglich hohen Grundwasserständen. In dieser Zeit konnten die Grundwasserstände im mit ca. 2.250 Häusern bebauten
Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (insgesamt gut 5.000 Häuser), von vielen Haus- und Grundbesitzern meist unbemerkt, bereits über die Fundamentsohlen bis in die Bodenplatten
steigen. Manche Keller wurden bereits im Frühjahr 2023 vom Grundwasser geflutet. Im Zeichen des Klimawandels führten Starkregenereignisse jetzt in ganz Deutschland zu
flächendeckend verheerenden Überschwemmungen. Diese Ereignisse treffen im Blumenviertel auf ein bereits von hohen Grundwasserständen gesättigtes, seit eineinhalb Jahren schutzlos gemachtes
Stadtgebiet: Grundwassernotlage! Mit Schreiben vom 14.12.2023 baten wir die Staatssekretärin der Senatsumweltverwaltung, die Brunnengalerie kurzfristig wieder in Betrieb nehmen zu
lassen. Das geschah anscheinend - allerdings wegen der einsetzenden starken Regenfälle mit bescheidenem Erfolg.
In den jetzt von den Starkregenereignissen an angeschwollenen Flüssen und Bächen stark betroffenen Gebieten werden von den Kommunen im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge im Zeichen des Klimawandels die beschädigten Deiche gesichert und erneuert.
Auch der Betrieb der Brunnengalerie im Glockenblumenweg muss wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge der Kommune Berlin sein. Hier ist auf Dauer der Schutz vor extremen Grundwasserständen notwendig; Grundwasserstände, die jederzeit im Zeichen des Klimawandels durch vermehrte Starkregenereignisse eintreten können. Die Brunnengalerie darf kein zweites Mal ersatzlos abgeschaltet werden!
Mit unserem Schreiben vom 27.12.2023 an die Staatssekretärin der Sen MVKU zeigen wir die zur Behebung der Grundwassernotlage im Blumenviertel
notwendigen kurz-, mittel- und langfristigen Schritte. Dazu braucht es keine langwierigen Umfragen und auch keine Überlegungen, ob die Brunnengalerie im Glockenblumenweg erneut außer Betrieb
gesetzt werden kann. Es hapert insgesamt an der Daseinsvorsorge, die jetzt mit dem kleinen Schritt "Notbetrieb" für die Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 18.12.2023 erst begonnen
hat.
Die Anlage darf nicht ein zweites Mal ersatzlos abgeschaltet werden!
23.12.2023: Mitteilungen der Abgeordneten
Mittels Flyer und bei nebenan.de berichteten die beiden Abgeordneten Christopher Förster und Olaf Schenk über ihre Aktivitäten zur kurz- und mittelfristigen Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel:
Die Senatsverwaltung Sen MVKU ließ die Brunnengalerie im Glockenblumenweg für einen "Notbetrieb für die kommende Zeit" bzw. "bis Mitte Januar" einschalten. Dadurch soll die Auswirkung der Anlage auf die derzeit hohen Grundwasserstände eruiert werden.
Wir wissen, dass das Grundwasser mit der Abschaltung der Anlage am 30.06.2022 in die Fundamente, Bodenplatten und Keller unserer Häuser stieg; die Menschen und Gebäude wurden schutzlos dem Grundwasser ausgesetzt. Am 18.12.2023 wurde die Anlage im Glockenblumenweg anscheinend kurzfristig eingeschaltet. Das Grundwasser sank etwas; zu wenig und zu kurzzeitig, um den folgenden Regenfällen Paroli bieten zu können. Das Grundwasser erreichte wieder alte Höhen. Es dürfte klar sein, dass eine erneute Abschaltung der Anlage diesen dramatischen und zerstörenden Zustand zur Regel machen würde. Der Klimawandel macht auch vor dem Blumenviertel nicht halt!
Die Anlage darf nicht ein zweites Mal ersatzlos abgeschaltet werden!
Des weiteren planen die Abgeordneten auf der Suche nach einer langfristigen Lösung zum Ende Januar eine weitere Umfrage im Blumenviertel.
Das halbe Dutzend der bisherigen Umfragen hat uns bis heute nur eine Erkenntnis gebracht:
"Wir brauchen noch eine Umfrage." Wir legten unsere Vorschläge für eine mittel- bis langfristige Lösung der Grundwasserproblematik vor; wir werden in den nächsten Tagen dazu ein weiteres Schreiben an die Staatssekretärin der SenMVKU senden.
19.12.2023: Die Brunnengalerie im Glockenblumenweg ist vorläufig wieder in Betrieb!
Unsere Dokumentationen (Schreiben, SOS!, Videos, Grafiken und Tabellen) der dramatischen und unhaltbaren Zustände im Blumenviertel brachten einen ersten Erfolg. Die Staatssekretärin der Senatsumweltverwaltung, Frau Behrendt, veranlasste, die Brunnengalerie im Glockenblumenweg am 18.12.2023 in einen vorübergehenden „Notbetrieb“ zu versetzen. Ein Absinken der derzeit hohen Grundwasserstände in den Gebäuden wird sich erst allmählich zeigen, zumal die Regenfälle vorerst anscheinend nicht nachlassen werden.
Wir müssen nun darauf achten, dass diese Anlage nicht erneut zum Spielball der Umweltverwaltung wird.
Neben unserem Schreiben vom 14.12.2023 (siehe unter dem Datum 14.12.2023) an die Staatssekretärin der Sen MVKU, Frau Behrendt, sandten wir …
... am 17.12.2023 eine E-Mail mit Anlagen an den Petitionsausschuss:
… und am 19.12.2023 eine E-Mail mit Anlagen an Herrn MdA Olaf Schenk:
14.12.2023: Beenden der Zerstörungen und Gefährdungen durch hoch anstehendes Grundwasser - akute Grundwassernotlage - wer schaltet die Brunnenanlage aus dem Notbetrieb aktiv?
Mit nachstehendem Schreiben, dem Video, der Tabelle und dem Gangliniendiagramm bitten wir die Staatssekretärin der Senatsumweltverwaltung, Frau Behrendt, erneut und dringlich, sofort das Zerstörungswerk der Grundwasserstände im Blumenviertel zu beenden. Im nachstehenden, kurzen Video werden die untragbaren Zustände im Blumenviertel dokumentiert!
Das Video wurde auch den Herren Abgeordneten C. Förster und O. Schenk übersandt.
03.12.2023: Eine Antwort des Petitionsausschusses
Uns liegt die Antwort des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 23.11.2023 auf unsere Fragen zur Abwehr eines erhöhten Grundwasserstandes im Bereich des Neuköllner Blumenviertels vor.
Derweil das Grundwasser (für viele nicht sichtbar) oberhalb der Fundamentsohle ansteht, in die Bodenplatten steigt und (sichtbar) die Keller unserer Häuser flutet, begrüßt der Petitionsausschuss das "besondere Engagement" der Senatsverwaltung bei den Planungsleistungen für kleine dezentrale Anlagen. Seit dem Jahr 2019 ist eine (!) derartige Anlage in Betrieb genommen worden. Diese eine Anlage schützt mit enormen Energiekosten am Petunienweg vier von ca. 2.250 bebauten Grundstücken im Buckower-Rudower Blumenviertel vor hohen Grundwasserständen.
Der Petitionsausschuss führt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin an, wonach das Land Berlin keine Brunnenanlage im Blumenviertel betreiben muss. Eine eigene Meinung zur andauernden Zerstörung der Bausubstanzen und der Gesundheitsgefährdung der Bürgerschaft nach ersatzloser Abschaltung der Brunnengalerie im Blumenviertel am 30.06.2022 durch die Senatsumweltverwaltung äußerte er nicht.
Wir müssen erkennen: Der Petitionsausschuss sieht keine Notwendigkeit, uns aus der andauernden, insbesondere aus der akuten Notlage zu helfen; ungehindert kann die Senatsumweltverwaltung ihr Zerstörungswerk fortsetzen!
Der Petitionsausschuss: Ein Sprachrohr des Senats?
25.11.2025: Eine neue Brunnengalerie für das Blumenviertel?
Am 21.11.2023 fand die Jahreshauptversammlung des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser e.V. (SVG) statt. Herr Schenk, stellvertretender Vorsitzender des SVG, und Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, schilderte seine Bemühungen, eine Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel im Benehmen mit der Senatsverwaltung UMVK zu erreichen. Finanzmittel zum Bau einer neuen zentralen Anlagen sollen zur Verfügung stehen.
Was geschieht jedoch bis zur Inbetriebnahme einer neuen zentralen Anlage im Blumenviertel? Darauf erhielten die Mitglieder des SVG leider keine Antwort!
Bis heute setzt die Senatsumweltverwaltung UMVK - auch unter neuer Leitung (CDU) - die Zerstörung unseres Zuhauses fort. Das Grundwasser flutet flächendeckend unsere Häuser!
Die Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg erfolgte bis heute nicht. Der vermeintliche „Notbetrieb“ eine Täuschung?
Die Abgeordneten, insbesondere die Herren Abgeordneten Förster und Schenk (beide CDU) sind gefordert, eine umgehende Aufklärung / Abhilfe einzufordern.
Schauen Sie dazu in unser SOS! Nov. 2023 / 2 und in die Anlage dazu.
21.11.2023: Sicherheit vor den Gefahren hoher Grundwasserstände für das Buckower-Rudower Blumenviertel
Die derzeitigen starken Regenfälle lassen die Grundwasserstände im Blumenviertel massiv ansteigen. Das Grundwasser flutet flächendeckend unser Viertel. Es durchfließt unsere Keller.
In vielen Gebäuden steht das Grundwasser (für viele Betroffene nicht sichtbar - aber genauso gefährdend) oberhalb der Fundamentsohlen bzw. in den Bodenplatten.
Die am 30.06.2022 ersatzlos abgeschaltete Brunnengalerie im Glockenblumenweg schützt unser Blumenviertel nicht mehr.
Die Brunnengalerie soll jedoch angeblich von den BWB im Auftrag des Senats noch in einem "Notbetrieb" betrieben
werden. Für die endgültige Abschaltung der Brunnenanlage (kein "Notbetrieb" mehr) wurden von der Senatsverwaltung der 30.06.2023, der 30.06.2024 bzw.
der 31.12.2023 genannt.
Wir fragen: Läuft der "Notbetrieb" noch? Wenn ja: Welche Kriterien gelten für den "Notbetrieb"? Was geschieht im "Notbetrieb", wenn die Starkregenereignisse, wie wir sie z. Z. schon erleben, im Zuge des Klimawandels weiter zunehmen?
Wir fordern: Zur Abwehr der Gefahren für unser Leben, unsere Gesundheit und die öffentlich-rechtlich geprüfte und bestätigte Standsicherheit unserer Häuser brauchen wir Sicherheit für das Blumenviertel:
Umgehende Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg
und ggf. ihre abschnittsweise Regenerierung bzw. Sanierung!
16.11.2023:
Was wir brauchen: Eine rechtssichere Zukunft für das Blumenviertel!
Im Jahr 2019 scheiterte der Versuch des Senats, das ihm und den BWB gesetzlich obliegende Grundwassermanagement auf einen von der Bürgerschaft im Blumenviertel privatrechtlich zu gründenden Verein zu übertragen.
Heute versuchen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses das Wasserverbandsgesetz (WVG) zu nutzen, um einen Verband von Amts wegen (§ 7 WVG) zur Lösung der hiesigen Grundwasserproblematik einzusetzen. Wir hoffen, das ihnen das möglichst bald gelingt.
Mit unserem SOS! Nov. 2023 zeigen wir noch einmal, dass es seit den Jahren 1999 / 2001 gesetzliche Vorgaben des Abgeordnetenhauses gibt, die von den Abgeordneten herangezogenen werden können, um die Grundwasserproblematik im Blumenviertel rechtssicher zu lösen:
1. Im Jahr 2017 setzte der Berliner Senat die gem. Heilungs- und Schutzparagraf 37 a Berliner Wassergesetz erforderliche Rechtsverordnung (Grundwassersteuerungsverordnung) ersatzlos und ohne stichhaltige Begründung (u.a.: "Abbau von Bürokratie") außer Kraft. Wir plädieren für die Wiedereinsetzung der Rechtsverordnung.
2. Neben dem Bau einer neuen zentralen Brunnengalerie im Blumenviertel besteht die Möglichkeit, die seit dem 30.06.2022 anscheinend in einem sog. "Notbetrieb" betriebene Brunnengalerie im Glockenblumenweg dahingehend überprüfen zu lassen, ob ihre Regenerierung bzw. Sanierung (ggf. auch abschnittsweise!) möglich ist.
Beide Anliegen sind Inhalt unseres SOS!
28.09.2023: Nachhaltige und rechtssichere Grundwasserregulierung in Berlin als Teil der Daseinsvorsorge des Landes
Berlin - Satzung erarbeiten
Der Schutz- und Heilungsparagraf 37 a BWG aus dem Jahr 1999 bildet die wesentliche Rechtsgrundlage zum Schutz definierter Stadtgebiete vor
hohen Grundwasserständen im Rahmen der Daseinsvorsorge des Landes Berlin. Zu seiner praktischen und rechtssicheren Umsetzung ist eine Rechtsverordnung erforderlich.
Die seit dem Jahr 2001 bestehende Rechtsverordnung (Grundwassersteuerungsverordnung) wurde im Jahr 2017 von der Senatsumweltverwaltung ersatzlos und ohne stichhaltige Begründung außer Kraft gesetzt.
Wir beschreiben mit unserem SOS! Oktober 2023 und in Anlage 2 die Möglichkeit für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, diese Rechtsverordnung vom Berliner Senat erneut einzufordern und damit eine Satzung für eine rechtssichere und nachhaltige neue zentrale Brunnengalerie zu erstellen.
Wir sandten mit nachstehendem Schreiben unser SOS! Oktober 2023 mit zwei Anlagen an die Staatssekretärin, Frau Behrendt, von der Senatsumweltverwaltung.
30.08.2023: Unsere SOS! August und September 2023 (mit Beilage)
Wir beschreiben die fehlenden Aktivitäten sowohl der politischen Leitung der Senatsverwaltung UMVK (SOS! August) als auch der gewählten Abgeordneten (SOS! September) zur Behebung der Grundwasserproblematik, insbesondere im Buckower-Rudower Blumenviertel.
Wir zeigen, für welche Stadtgebiete (Rückseite SOS! August 2023) das dem Land Berlin und den BWB mit dem Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a Berliner Wassergesetz (BWG) eröffnete und übertragene Grundwassermanagement im öffentlichen Interesse liegt und wesentlicher Bereich der Daseinsvorsorge des Landes Berlin sein sollte. Die zunehmende Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung, insbesondere nun auch im Zeichen des Klimawandels, gebietet es! Dazu gehört die gem. § 37 a BWG erforderliche Rechtsverordnung.
Als rechtliche Grundlage fügen wir mit unserer Beilage zum SOS! September 2023 unseren Vorschlag für die gem. § 37 a BWG geforderte Rechtverordnung (als Ersatz für die im Jahr 2017 vom Berliner Senat außer Kraft gesetzte Grundwassersteuerungsverordnung) bei.
Wir machen auf der Rückseite der Beilage unseren Vorschlag zur Finanzierung der neuen zentralen Brunnengalerie Sei / Fen / Pet / Flur / Sei.
Daraus resultieren notwendige Aktivitäten sowohl der politischen Leitung der Senatsverwaltung UMVK als auch der Abgeordneten:
--> Sofort zur Gefahrenabwendung die Brunnengalerie im Glockenblumenweg wieder in Betrieb
setzen lassen,
--> umgehende Finanzierung und Planung der neuen zentralen Brunnengalerie und
--> zügig die gem. § 37 a BWG verlangte Rechtsverordnung dem Berliner Abgeordnetenhaus vorlegen.
--> Siehe auch "Daseinsvorsorge als Aufgabe des Landes Berlin" unter dem Datum 08.09.2023.
16.08.2023: Fehlende Aktivitäten der gewählten Abgeordneten
Die Vorgänger unserer heutigen Abgeordneten waren bedeutend agiler. Sie eröffneten im Jahr 1999 mit dem Schutz- und Heilungsparagrafen 37a im Berliner Wassergesetz (BWG) dem Land Berlin und den BWB das ihnen fehlende „Instrument des Grundwassermanagements“. Sie schufen die gesetzliche Grundlage für eine siedlungsverträgliche Grundwasserregulierung für die im Berliner Urstromtal im Einflussbereich der dort das Grundwasser zu Trinkwasserzwecken fördernden Wasserwerke vorhandene städtische Besiedlung; somit auch für das Buckower-Rudower Blumenviertel im Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal.
Sie forderten vom Berliner Senat erfolgreich im Jahr 2001 die gemäß § 37a BWG erforderliche Verordnung (Grundwassersteuerungsverordnung) ein. Sie sicherten die Finanzierung der Planung, des Baus und des 25-jährigen Betriebs der Brunnengalerie im Glockenblumenweg. Stichwort: Altlasten!
> Der Schutz- und Heilungsparagraf 37a BWG wird von der Senatsumweltverwaltung jedoch spätestens seit dem "Runden Tisch Grundwassermanagement 2012" vehement geleugnet (ignoriert, negiert, blockiert). Damit einhergehend versucht diese Verwaltung, das dem Land Berlin obliegende Grundwassermanagement auf die Berliner Bevölkerung abzuwälzen.
Opfer dieser Versuche ist die Bevölkerung im Blumenviertel.
> Die Grundwassersteuerungsverordnung wurde von der Senatsumweltverwaltung unter fadenscheiniger Begründung (Abbau von Bürokratie - sic!) im Jahr 2017 ersatzlos (!) außer Kraft gesetzt.
> Am 30.06.2022 ließ die Senatsumweltverwaltung ohne Notwendigkeit die Brunnengalerie im Glockenblumenweg ersatzlos abzuschalten. Der Berliner Senat nahm damit vorsätzlich die Gefährdung unserer Gesundheit und die Zerstörung unserer Häuser in Kauf.
Der Schutz- und Heilungsparagraf ist jedoch heute genau so wichtig wie bei seiner Beschlussfassung im Jahr 1999! Es liegt im öffentlichen Interesse, der unbestimmten Vielzahl Betroffener im Blumenviertel im Rahmen der Daseinsvorsorge des Landes Berlin gem. § 37a BWG aus der andauernden flächendeckenden Notlage zu helfen.
--> Siehe dazu die nachstehende Datei "Heilen und schützen ...." vom 16.08.2023.
--> Wir zeigen nachstehend unsere Übersicht über den Schutz- und Heilungsparagrafen 37a BWG vom 05.10.2020.
Unsere gewählten Abgeordneten sollten angesichts der ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie und des Klimawandels die Senatsumweltverwaltung auffordern, > sofort die Brunnengalerie im Glockenblumenweg zur Gefahrenabwendung wieder in Betrieb zu setzen und
> zügig die gem. § 37a BWG verlangte Rechtsverordnung dem Berliner Abgeordnetenhaus vorzulegen.
--> Siehe unseren nachstehenden Vorschlag vom 10.03.2023 für eine Rechtsverordnung gem. § 37a BWG.
04.08.2023: Unser SOS! August 2023
Auch die neue politische Leitung der Senatsumweltverwaltung versucht anscheinend, entgegen den gesetzlichen und politischen Vorgaben, das dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben obliegende Grundwassermanagement auf die Bürgerinnen und Bürger im Blumenviertel abzuwälzen. Mit unserem SOS! August 2023 nehmen wir dazu Stellung.
Der Flyer SOS! August 2023 wurde auch im Blumenviertel zur Mitnahme ausgelegt.
28.07.2023: Stellungnahme zum Schreiben der Staatssekretärin vom 25.07.2023
Mit nachstehendem Schreiben und mit der Anlage dazu nehmen wir Stellung zu dem Schreiben vom 25.07.2023 der Staatssekretärin UMVK, Frau Behrendt.
Das erneute "Angebot" (lt. Berliner Presse) an 200 Betroffene, eine eigene Anlage selbst zu bauen, zu betreiben und zu organisieren war nicht Gegenstand des Schreibens der Staatssekretärin vom 25.07.2023.
27.07.2023: Berliner Presse berichtet über eine weitere Variante
Mit Ihrem Schreiben vom 25.07.2023 offerierte uns die Staatssekretärin unverändert das Ansinnen ihrer Mitarbeiter, das dem Land Berlin und den BWB gesetzlich obliegende Grundwassermanagement auf die Bürgerschaft im Blumenviertel abzuwälzen.
Nun eine weitere Variante dieses Versuchs:
Die Berliner Presse veröffentlichte eine weitere Aktion der Senats für das Blumenviertel. Danach sollen 200 Anwohner den Bau und den Betrieb einer neuen Anlage im Blumenviertel finanzieren. Die Anwohner müssten sich selbst privatrechtlich organisieren, was bekanntlich schon einmal scheiterte.
Das hoch anstehende Grundwasser im Blumenviertel ist ein flächendeckendes Problem. Deshalb stellen wir die Frage: Warum sollen jetzt 200 Anwohner die private Organisation eines Grundwassermanagements für das Blumenviertel mit ca. 2.250 Anwohnern übernehmen, was zudem seit ca. einem Vierteljahrhundert gesetzlich in den Händen der öffentlichen Hand liegt und somit auch weiterhin dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben obliegt?
27.07.2023: Schreiben der Staatssekretärin der Senatsverwaltung
UMVK
Wir erhielten am 25.07.2023 ein Schreiben der für die Umweltverwaltung zuständigen Staatssekretärin. Sie ließ es uns durch einen ihrer Mitarbeiter
per E-Mail übermitteln.
24.07.2023: Schreiben des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses
Uns liegt das nachstehende Schreiben mit Anlage des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 02.07.2023 vor.
Der Petitionsausschuss trägt darin die bekannten Argumente der Mitarbeiter der Senatsumweltverwaltung vor. Die Mitarbeiter streben immer noch an, das dem Land Berlin gesetzlich obliegende Grundwassermanagement auf die Berliner Bevölkerung abzuwälzen. Gleichzeitig bittet jedoch der Ausschuss die Verwaltung (die politische Leitung?) um Stellungnahme zu der im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vorgesehenen Prüfung von zusätzlichen wasserregulierenden Maßnahmen im Blumenviertel.
Diese Schutzmaßnahmen muss die politische Leitung vorgeben und gegenüber ihren Mitarbeitern durchsetzen.
Siehe dazu: "Sofortige Gefahrenabwehr und Gefahrenabwendung erforderlich" in unserem Flyer SOS! Juni 2023, den wir am 25.06.2023 an die politisch Verantwortlichen (Senatorin und Staatssekretärin) sandten.
25.06.2023: E-Mail an die Senatorin UMVK, Frau Dr. Schreiner mit Flyer „SOS! Juni 2023“
mit unserer E-Mail vom 01.05.2023 und den damals beigefügten Anlagen beschrieben wir Ihnen die
prekäre Grundwassersituation im Neuköllner Blumenviertel. Von Ihrer Verwaltung erfolgte bis heute keine Reaktion. Das Grundwasser flutet weiterhin die Keller in unserem
Stadtviertel.
Mit unserem beigefügten Flyer "SOS! Juni 2023", den wir vor Ort auslegen, gehen wir darauf
ein: Vertrauensverlust! Die Menschen hier sprechen
von Vertrauensmissbrauch!
Dem anliegenden Gangliniendiagramm und der Tabelle zu den Grundwasserständen können Sie die aktuelle
Grundwassersituation für ein Gebäude am Arnikaweg / E. Petunienweg entnehmen.
Wir fordern jetzt, die andauernde Gefährdung von Leben und Gesundheit der
Menschen und die Zerstörung unserer Häuser im Buckower-Rudower Blumenviertels durch Ihre staatliche Verwaltung sofort zu beenden:
Sofortige Wiederinbetriebnahme der am
30.06.2022 ersatzlos abgeschalteten Brunnengalerie im Glockenblumenweg.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Langer Wolfgang Widder
25.06.2023: Auch die CDU lässt das Buckower-Rudower Blumenviertel fluten - Flyer „SOS! Juni 2023“
Die Regenfälle im März, April und Mai sowie jetzt gegen Ende Juni 2023 ließen die Grundwasserstände im Blumenviertel bis in die Keller der Gebäude steigen (siehe Foto auf der Startseite). Das Grundwassermanagement der für die Grundwasserregulierung in Berlin verantwortlichen Senatsumweltverwaltung unter der Leitung der Senatorin, Frau Schreiner (CDU), versagte. Lesen Sie dazu unseren Flyer „SOS! Juni 2023“.
Die „taz“ schrieb in ihrer Ausgabe vom 31.03.2023 zum Thema „Niederschlag und Grundwasser in Berlin“ u. a.:
„Tatsächlich kommt es beim Grundwasser sehr auf die Lage im Stadtgebiet an: Im tiefer liegenden Urstromtal, das entlang der Spree die Innenstadt durchzieht, sind die Stände über längere Zeiträume sehr stabil und befinden sich auch jetzt auf normalem Niveau - rund um die stillgelegten Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide sind sie sogar weiterhin „extrem hoch“.
12.06.2023: E-Mail an den umweltpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
Mit E-Mail vom 12.05.2023 übermittelten wir den derzeitigen Sachstand der Grundwasserproblematik an den Sprecher für Umweltfragen der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, Herrn Danny Freymark. Die Grundwasserstände sind hier um gut 20 cm gesunken; dazu stellen wir Fragen.
01.06.2023: Weiterhin nur hoffen und bangen …?
Infolge der ersatzlosen Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg sorgten im April 2023 ergiebige Regenfälle für den starken
Anstieg des Grundwassers im Blumenviertel.
Das Grundwasser floss flächendeckend durch unser Viertel und setzte Keller unter Wasser.
Der von der Senatsumweltverwaltung lt. eigener Aussage für ein oder zwei Jahre (30.06.2023/30.06.2024) vorzuhaltende Notbetrieb der
Brunnengalerie war und ist anscheinend nicht aktiv.
Um weitere Zerstörungen der Bausubstanzen unserer Häuser sowie die Gefährdung unserer Gesundheit und unseres Lebens zu verhindern, muss die
ersatzlos abgeschaltete Brunnengalerie im Glockenblumenweg sofort wieder in Betrieb gesetzt werden und mit der Planung der neuen zentralen Anlage begonnen werden.
Die Fraktionen von CDU und SPD hatten im Vorfeld der Wahlen vom Februar 2023 erklärt, dass Grundwasserregulierung in Berlin Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sei. Jetzt heißt es für die von beiden Parteien gebildete Koalition: Umsetzen!
Herr Olaf Schenk (CDU) ist neu gewählter Abgeordneter für das Berliner Abgeordnetenhaus im Wahlkreis Neukölln 6, zu dem auch das südliche
Blumenviertel gehört. Er ist Mitglied im Umweltausschuss (!) und im Hauptausschuss (Finanzen!) des Berliner Abgeordnetenhauses.
Am 30.05.2023 sagte Herr Schenk auf der Sitzung beim Eigenheim- und Grundbesitzerverein Rudow (EGR) zur Grundwasserproblematik, dass er sich zu
einem Gespräch mit der Senatorin UMVK getroffen habe. Die Senatorin empfahl ihm, sich auch an die noch nicht ausgelastete Staatssekretärin (siehe unten: 09.05.2023) zu wenden. Das Gespräch muss
noch geführt werden. —> Ergebnisse? Wir hoffen auf baldige und gute Ergebnisse zur Behebung der Grundwasserproblematik im Neuköllner Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten
und bangen derweil weiter um die Standsicherheit unserer Häuser und um unsere Gesundheit.
Von seinen Gesprächen wird Herr Schenk auf der nächsten Sitzung des EGR am 29.08.2023 berichten.
30.05.2023: Keine weitere Klageerhebung von Mitgliedern des SVG gegen das Land Berlin in Sachen Grundwasserregulierung
Nach der im November 2022 verlorengegangenen Klage von fünf Mitgliedern des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser in Berlin e. V. (SVG) gegen das Land Berlin soll keine weitere Klageerhebung erfolgen. Frau Schwarzer, Vorstand des SVG, sagte am 30.05.2023 während der Sitzung zur Grundwasserproblematik im Blumenviertel beim beim Eigenheim- und Grundbesitzerverein Rudow (EGR), dass hauptsächlich aus finanziellen Gründen eine erneute Beauftragung des Professors Müggenborg zur Klageerhebung gegen das Land Berlin nicht mehr erfolgen wird.
09.05.2023: Berliner Verwaltung soll politischer werden
In der Veröffentlichung unserer beiden SOS! März und April 2023 (siehe Startseite unter 27.04.2023) im Rudower Magazin 05/2023 beschrieben wir die "Kaltstellung" / "Entmündigung" der politischen Leitung der Senatsverwaltung UMVK (hier Umweltverwaltung) durch die Mitarbeiter dieser Verwaltung.
Diesen anscheinend nicht nur in dieser Verwaltung bestehenden Mangel erkannten nun auch die beiden Koalitionspartner CDU und SPD.
Der Tagesspiegel beschreibt in seinem Artikel "Beamte in Sorge - Verwaltung soll politischer werden" vom 09.05.2023 die Pläne der Koalition, der politischen Ebene mehr Durchgriffs- und Durchsetzungsmöglichkeiten auf die Mitarbeiterebene zu geben. Dazu soll eine zusätzliche Leitungsebene (mit Leitern der Leitungsstäbe) in die Senatsverwaltungen integriert werden.
Offen bleibt dabei die Frage, welche Befugnisse / Aufgaben die neuen Leitungsstäbe und die schon ernannten Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre in dieser zusätzlichen politischen Struktur haben sollen.
Wir hoffen, dass jetzt auch die politisch Verantwortlichen in der Senatsverwaltung UMVK zügig die Weichen für eine an den Belangen der Bürgerinnen und Bürgern orientierte Politik (Grundwasserpolitik) stellen:
Heilen und schützen statt zerstören!
Sofortige Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg!
06.04.2023: Neuer Koalitionsvertrag für Berlin vorgestellt
Für die Lösung der Grundwasserproblematik enthält der Koalitionsvertrag auf der Seite 64 folgende Aussagen:
Wir werden prüfen, wie in von hohen Grund- und Schichtenwasserständen besonders betroffenen Gebieten (beispielsweise im Blumenviertel oder in
Karow) zusätzliche wasserregulierende Maßnahmen realisiert werden können.
Angesichts der von der Senatsumweltverwaltung vorsätzlich durch die Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg herbeigeführten Vernichtung unserer Lebensgrundlagen ist die im Koalitionsvertrag zunächst vorgesehene "Prüfung" eine Flucht vor der Verantwortung für die Bevölkerung im Neuköllner Blumenviertel.
Wir erwarteten im Koalitionsvertrag:
„Wasserregulierende Maßnahmen in den besonders von hohen Grundwasserständen betroffenen Gebieten (beispielsweise im Blumenviertel) werden umgehend / sofort realisiert.“
Der Tagesspiegel vom 06.04.2023 bringt es auf den Punkt: „Bei vielen Vorhaben scheinen sich die Verhandler nicht sicher gewesen zu sein, was sie überhaupt wollen oder dürfen. Jedenfalls steht das Wort „prüfen“ rekordverdächtige 208-mal im Koalitionsvertrag.“
Unser wiederholter Vorschlag zur Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel liegt vor: Siehe „Fakten und Stellungnahmen 2023“ unter den Daten 31.03.2023 und 07.03.2023 (SOS! März 2023).
Wir erwarten, dass unsere ins Abgeordnetenhaus gewählten Vertreter* sofort die Brunnengalerie im Glockenblumenweg wieder in Betrieb gehen lassen und einen dauerhaften Ersatz für diese Anlage auf den Weg bringen.
Gewählt wurden mit Vertrauensvorschuss ins Berliner Abgeordnetenhaus:
* Wahlkreis Spandau 5: Herr Kai Wegner (CDU); designierter Regierender Bürgermeister
* Wahlkreis Neukölln 4 (mit nördl. Blumenviertel): Herr Christopher Förster (CDU)
* Wahlkreis Neukölln 6 (mit südl. Blumenviertel): Herr Olaf Schenk (CDU)
* Wahlkreis Neukölln 6 verloren, aber über Landesliste der SPD gewählt:
Frau Franziska Giffey, noch Reg. Bürgermeisterin von Berlin
Werden diese Abgeordneten unseren Belangen - Sofortige Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg und nachhaltige Lösung der Grundwasserproblematik (Grundwasserabsenkung) im Blumenviertel - jetzt nach der Wahl zum Erfolg verhelfen?
31.03.2023: Stoppt den Wahn der Mitarbeiter der Senatsumweltverwaltung!
Nachstehend veröffentlichen wir das Diagramm und die Tabelle der Grundwasserstände für ein Gebäude Arnikaweg / Petunienweg. Es zeigt, dass das Grundwasser bereits 5 cm hoch durch den Keller des Hauses fließt; es zerstört die Bausubstanz des Hauses!
Einige Leute meinen, wenn sie das Grundwasser nicht in ihren Kellern sehen, seien sie nicht Betroffene. Hier handelt es sich jedoch um eine gefährliche flächendeckende Zerstörung der Bausubstanzen unserer Gebäude im Blumenviertel; egal, ob das Grundwasser schon sichtbar durch den Keller fließt, oder noch unmerklich, aber sehr gefährlich innerhalb der Fundamente und der Bodenplatte stetig nach oben steigt.
Wir sind alle Betroffene von der Zerstörung
unserer Lebensgrundlagen durch staatliche Organe!
Unsere Forderung: Sofortige Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg und Planung der neuen Anlage "Sei, Fen, Pet, Flur, Sei“!
Mit unserem SOS! März 2023 (siehe unter dem Datum 07.03.2023) machten wir den Vorschlag zur nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel. Es wird nun Aufgabe der neuen politischen Führung der Senatsverwaltung UMVK sein, die ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösung gegenüber ihren Mitarbeitern zu vertreten und durchzusetzen.
18.03.2023: Erneutes Schreiben an die Senatorin UMVK, Frau Jarasch
Die Grundwasserstände sind allein im Bereich Arnikaweg Ecke Petunienweg mit der am 30.06.2023 erfolgten Abschaltung der Brunnengalerie im Glockenblumenweg um gut 60 cm gestiegen. Mit nachstehendem Schreiben vom 18.03.2023 fordern wir erneut die sofortige Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie. Es ist unsere Antwort auf das Schreiben der Senatsumweltverwaltung vom 10.03.2023 (siehe Datei unten).
Die kleinen dezentralen Anlagen, von denen im Schreiben der Senatsumweltverwaltung vom 10.03.2023 auch die Rede ist, sind kein adäquater Ersatz für die Brunnengalerie. Sie sind ökologischer und ökonomischer Unfug. Hinzukommt: Bisher wurde nur eine(!) dezentrale Kleinanlage (am Petunienweg) für vier Grundstücke in Betrieb genommen - und: Sehr, sehr viele müssten folgen, um das Blumenviertel flächendeckend zu schützen!
Die Brunnengalerie im Glockenblumenweg schützte im öffentlichen Interesse ca. 2.250 bebaute Grundstücke im Blumenviertel vor hohen Grundwasserständen. Sie hätte niemals ersatzlos abgeschaltet werden dürfen. Durch dieses bürgerfeindliche Verhalten der Umweltverwaltung ist eine bedrohliche Lage für die Gesundheit der Menschen und die Standsicherheit der Gebäude im Blumenviertel entstanden; eine Linderung durch eine längere Trockenperiode ist nicht in Sicht!
Heilen und schützen statt täuschen und zerstören!
Sofortige Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg
und Betrieb bis zur Inbetriebnahme eines gleichwertigen Ersatzes!
14.03.2023: Schreiben an die Senatorin UMVK, Frau Jarasch
Wir sandten am 13.03.2023 folgende E-Mail an die für die siedlungs- und umweltverträgliche Grundwasserregulierung (Grundwassermanagement) zuständige Senatorin UMVK, Frau Jarasch:
"Sehr geehrte Frau Senatorin Jarasch,
die Brunnengalerie im Glockenblumenweg im Neuköllner Blumenviertel schützte seit dem Jahr 1997 das Blumenviertel vor hohen Grundwasserständen; sie muss diese Funktion auch weiterhin erfüllen, da sich an den Gründen für ihre Inbetriebnahme und ihren dauerhaften Betrieb nichts geändert hat.
Dennoch setzten die Mitarbeiter Ihrer Verwaltung am 30.06.2022 ohne Not die über 25 Jahre ohne wesentliche Probleme vom Land Berlin und den BWB betriebene Brunnengalerie im Glockenblumenweg ersatzlos außer Betrieb.
Inzwischen fließt das Grundwasser wieder durch die Keller der Häuser - wie in den Jahren vor ihrer Installation --> siehe beigefügte Anlage "Messwerte ..." für ein Gebäude Arnikaweg / Petunienweg.
Sie gefährden willentlich und wissentlich das Leben und die Gesundheit der Menschen sowie die Standsicherheit der Gebäude im Neuköllner Blumenviertel. Mit unserem SOS! Februar 2023 wiesen wir Sie bereits darauf hin.
Wir erwarten jetzt, dass Sie die Brunnengalerie im Glockenblumenweg sofort mit der Begründung „Sofortmaßnahme als Schutzmaßnahme zur Gefahren- und Schadenabwendung" wieder in Betrieb setzen und betreiben lassen, bis ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Langer Wolfgang Widder
Vertreter der Betroffenen am Runden Tisch Grundwassermanagement 2012
www.grundwassernotlage-berlin.de"
11.03.2023: Unser Antwortschreiben an den Abgeordneten Herrn Kai Wegner
"Die Botschaft hören wir wohl, allein uns fehlt der Glaube"
Wir würden uns freuen, wenn die Verhandler der CDU in den Koalitionsverhandlungen ihre Vorstellungen durchsetzen und dann auch in der Regierung umsetzen könnten.
Die Politik müsste dann aber wieder das Sagen haben!
09.03.2023: Antwort der CDU-Fraktion auf unser Schreiben vom 07.03.2023
Wir begrüßen die schnelle Antwort der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:
07.03.2023: Einbeziehung der ungelösten Grundwasserproblematik im Blumenviertel in die
anstehenden Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD
Mit unserem Schreiben vom 07.03.2023 bitten wir die Regierende Bürgermeisterin, Frau Giffey (SPD), und den
Fraktionsvorsitzenden der CDU und Abgeordneten, Herrn Wegner, die ungelöste Grundwasserproblematik im Blumenviertel in die anstehenden Koalitionsverhandlungen
einzubeziehen. Wir fordern eine sofortige Wiederinbetriebnahme der am 30.06.2022 ersatzlos außer
Betrieb gesetzten Brunnengalerie im Glockenblumenweg.
Unser SOS! März 2023, in dem wir Vorschläge zur Behebung der Grundwasserproblematik in Berlin und insbesondere im Blumenviertel machen, legten wir dem Schreiben vom 07.03.2023 bei. Wir baten, unser SOS! den Mitgliedern der zuständigen Arbeitsgruppe zuzuleiten und es auch dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister, Herrn Diepgen, zukommen zu lassen.
15.02.2023: Nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus: Konsequenzen - oder „Weiter so“?
Die gegen die Bevölkerung im Neuköllner Blumenviertel gerichtete Grundwasserpolitik des derzeitigen Berliner Senats dürfte wesentlich dazu beigetragen haben, dass dieser Senat, insbesondere die SPD, hier das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verspielte.
Mit unserem nachstehenden SOS! Februar 2023, das wir auch an Frau Giffey, Regierende Bürgermeisterin von Berlin, und Frau Jarasch, Senatorin UMVK, sandten, gehen wir auch auf die Konsequenzen ein, die aus dem Wahlergebnis gezogen werden sollten.
Die nachstehende Karte von Berlin zeigt die Veränderungen im Wahlverhalten der Berlinerinnen und Berliner - auch in den Neuköllner Wahlkreisen 8.4 und 8.6.
08.02.2023: „Wer zerstören will, sollte sich vielleicht eine andere Aufgabe suchen.“
Ab dem 01.07.2022 ließ die Senatorin UMVK, Frau Bettina Jarasch (Die Grünen), entgegen den gesetzlichen Vorgaben des Berliner Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 1999 die Brunnengalerie im Glockenblumenweg ersatzlos außer Betrieb setzen. Seitdem stiegen die Grundwasserstände
z. B. im Bereich Arnikaweg / Petunienweg um gut 50 cm an.
Die nachstehende Tabelle zeigt diesen für ein Gebäude am Arnikaweg / Petunienweg gefährlichen Grundwasseranstieg und die Gefährdung seiner im öffentlich-rechtlichen Verfahren geprüften und bescheinigten Standsicherheit:
Seit der Abschaltung der Brunnengalerie sollte ein "Notbetrieb" die ca. 2.250 Gebäude im Neuköllner Blumenviertel vor extremen Grundwasserständen schützen.
Jedoch: Für viele Menschen im Blumenviertel nicht sichtbar - und trotz vermeintlichem "Notbetrieb!" - stieg das Grundwasser in die Fundamente, in die Bodenplatten und in das Mauerwerk ihrer Häuser.
Staatliche Organe gefährden massiv mittels hoher Grundwasserstände die öffentlich-rechtlich geprüften und bescheinigten Standsicherheiten zahlreicher Gebäude im Blumenviertel, greifen ihre Bausubstanzen an und zerstören sie.
Wann setzt der "Notbetrieb" ein? Erst zerstören und dann überlegen?
Zwei Anfragen des Abgeordneten Christopher Förster (CDU) und ihre Beantwortung zeigen, wie es um den "Notbetrieb" der Senatsumweltverwaltung bestellt ist:
Wir fordern: Sofortige Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg und ihren nachhaltigen Betrieb bis zur Inbetriebnahme eines gleichwertigen Ersatzes.
Heilen und schützen statt zerstören!
Der Präsident des Handelskammerverbandes Berlin-Brandenburg wird im Tagesspiegel vom 31.01.2023 zum Konzept der Senatorin Frau Jarasch für die Friedrichstraße wie folgt zitiert:
"Wer die historische Mitte Berlins derart zerstören will, sollte sich vielleicht eine andere Aufgabe suchen."
26.01.2023: Schreiben an die Regierende Bürgermeisterin ...
Mit unserer E-mail an die Regierende Bürgermeisterin Frau Giffey und den Abgeordneten Herrn Hopp fordern wir angesichts der enorm gestiegenen Grundwasserstände die sofortige Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie im Glockenblumenweg. Den Text der E-Mail setzten wir auch auf unseren Flyer "Schreiben an die Regierende Bürgermeisterin ...", den wir in unserem Schaukasten veröffentlichen:
Folgende Anlagen wurden der E-Mail beigefügt:
10.01.2023: Das Grundwassermanagement im Blumenviertel im Jahr 2023
Spätestens seit dem Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 blockiert der Berliner Senat den Paragrafen 37a mit Begründung und Einzelbegründung im
Berliner Wassergesetz (BWG). Mit der Einfügung dieses Paragrafen in das BWG eröffnete und übertrug das Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 dem Land Berlin und den BWB das bis
dahin fehlende „Instrument des Grundwassermanagements“ in Berlin und somit auch im Neuköllner Blumenviertel —> siehe Anlage Übersicht § 37 a BWG.
Auf dieser gesetzlichen Grundlage haben das Land Berlin / der Berliner Senat und die BWB im Neuköllner Blumenviertel eine zweifache Aufgabe zu
erfüllen.
Auf dieser gesetzlichen Grundlage zeigen wir die Möglichkeiten zur Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel und eine sozialverträgliche
Kostenbeteiligung der hiesigen Bürgerschaft an den Maßnahmen —> siehe Anlage SOS! Januar 2023 mit seinen beiden
Anlagen.
Das Scheitern der Klage von fünf Mitgliedern des SVG darf jetzt nicht zu einer „Vogel-Strauß-Verhaltensweise“ führen. Mit dem Urteil des
Verwaltungsgerichts und der Handhabung des Senats mit der Grundwasserproblematik im Blumenviertel wird die Notwendigkeit und die Existenz des Schutz- und Heilungsparagrafen
verleugnet und damit seine wesentlichen Aufgaben. Dennoch bleibt der Paragraf rechtsgültig und für das Land Berlin und die BWB bindend.
Es gilt, das Potenzial der Grundeigentümervereine in Rudow und Buckow-Ost, des VDGN, sowie des SVG und der BI SOS! zu bündeln und zu
nutzen, um die dem Land Berlin und den BWB vorgegebene siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung im Blumenviertel um- und durchzusetzen.
Angesichts der aktuell stark gestiegenen Grundwasserstände und der damit einhergehenden Zerstörung der Bausubstanzen hunderter
Gebäude im Blumenviertel fordern wir:
Sofortige Wiederinbetriebnahme der Brunnengalerie bis zu ihrem gleichwertigen Ersatz!
Heilen und schützen statt zerstören!