- Fakten und Stellungnahmen 2025 -

22.04.2025: "Grundwassernotlage im Blumenviertel noch nicht dauerhaft gelöst - Neuer Ansatz bei hohem Grundwasser"

Mit unserem SOS! April 2025 beschrieben wir die vorgesehenen beiden Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Behebung der Grundwassernotlage im Blumenviertel: 

- Überführung des im Blumenviertel geförderten Grundwassers zum Gelände des  Wasserwerkes Johannisthal --> siehe dazu auch unser SOS! Januar 2025 unter dem Datum 02.01.2025! 

- Nutzung des im Blumenviertel geförderten Grundwassers im Blockheizkraftwerk Rudow.

 

Im Journal des VDGN "Das Grundstück" 03/04 wird unter der oben genannten Überschrift der Vorschlag des Energieversorgers BTB beschrieben, das Grundwasser im Blumenviertel abzupumpen und die Wärme aus dem Grundwasser ins Fernwärmenetz einzuspeisen. Dazu soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Das wäre ein zukunftsweisender Beitrag zur Dekarbonisierung. Das ist auch zu begrüßen!

Weiter wird in dem Artikel beschrieben: "In der regenreichen Jahreszeit, kalten Jahreszeit könnte das Wasser problemlos entnommen werden; in der der heißen Zeit dagegen ist ja keine Wasserentnahme notwendig".

Starkregenereignisse, wie im Sommer 2023, würden dann wieder zur Flutung unserer Keller führen!

 

Im Vereinsheft April 2025 des Eigenheim- und Grundbesitzer Rudow e.V. äußert der Vorstand des Vereins, dass die Grundwasserentnahme für das Fernwärmenetz eine teure Angelegenheit werden könnte, wenn eine Gebühr für die Grundwasserentnahme in großen Mengen dem Vorhaben entgegensteht.

Dieses Vorhaben ist daher insgesamt mit Fragezeichen behaftet. 

 

Wir hoffen, dass eine der beiden Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel führen kann.

 

Nachhaltige Lösung: Siehe unser SOS! April 2025 unter dem Datum 27.03.2025.

03.04.2025: Mögliche Gründe für das Abschalten / Reduzieren der Förderleistung der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg; jetzt erforderlich: …
Ursächlich für das Abschalten oder starke Reduzieren der Förderleistung der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg mit rapidem Grundwasseranstieg im Blumenviertel könnte ein von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) um den 17.03.2025 festgestellter Bruch an einem Schmutzwasserrohr Kanalstraße Ecke Stubenrauchstraße sein. Das beschädigte Rohr liegt in ca. 6 m Tiefe im Grundwasser; der darüber liegende Schacht ist eingebrochen. Um eine Ausdehnung des dabei ausgelaufenen Schmutzwassers in das Grundwasser im Blumenviertel zu verhindern, könnte die Abschaltung oder Reduzierung der Förderleistung der Hebebrunnenanlage notwendig geworden sein.
Für die Reparatur des tief im Grundwasser liegenden Schmutzwasserrohres müsste für die Baugrube eine Grundwasserhaltung geplant und hergestellt werden. Erst dann könnte das Rohr ersetzt werden. Nach der Reparatur des Rohres muss der Schacht über dem Kanalrohr wiederhergestellt werden. Die Reparaturarbeiten können monatelang andauern. Derweil würden die Grundwasserstände erneut in Bereiche steigen, in denen die Gesundheit der Bevölkerung und die Bausubstanzen unserer Gebäude gefährdet wären.

 

Heute heißt es: Die BWB haben eine defekte Automatik an der Hebebrunnenanlage festgestellt. 

„Die Anlage wurde auf Hand umgestellt, die Pumpen sollten jetzt wieder vernünftig arbeiten und siedlungsverträgliche Grundwasserstände herstellen“.

 

Jetzt erforderlich: Siehe unser SOS! April 2025 unter dem Datum 27.03.2025.

27.03.2025: Notwendig: Nachhaltige Regulierung der Grundwasserstände im Buckower Rudower Blumenviertel

Mit unserem SOS! April legen wir nochmals dar, welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen, um eine sichere und nachhaltige Regulierung der Grundwasserstände im Buckower-Rudower Blumenviertel zu erhalten. 

Anstieg des Grundwassers vom 18.03.2025 bis einschließlich 27.03.2025: 19,1 cm.

SOS! April 2025
2025-03-27 - SOS! April 2025.pdf
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24.03.2025: Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg außer Betrieb!

Seit dem 18.03.25 ist die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg anscheinend von der Senatsumweltverwaltung im Benehmen mit den BWB außer Betrieb gesetzt worden. Infolge dieser Maßnahme stiegen die Grundwasserstände im Bereich Arnikaweg / Petunienweg bereits um 16 cm, zum Teil bis in die Bodenplatten der anliegenden Gebäude, an. Bleibt die Anlage außer Betrieb, dann werden in den nächsten Tagen erneut Keller im Blumenviertel und angrenzenden Gebieten geflutet.

Damit wären auch alle von den Betroffenen zwischenzeitlich mit hohem und sehr teuren Energieaufwand zur Trocknung ihrer Keller durchführten Maßnahmen vergeblich gewesen - hinfällig!

Konsequenz: Die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg darf nicht weiter nach Gutdünken und Gutsherrenart betrieben werden.

Sie muss sofort wieder in Betrieb genommen werden!

 

Dazu brauchen wir dringend, wie von uns mehrfach vorgeschlagen:

  1. Nachhaltige, abschnittsweise mögliche Ertüchtigung (Regenerierung / Sanierung) der Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg für ihren dauerhaften Betrieb.

  2. Nachhaltigen gesetzlichen Schutz der Besiedlungen in den Grundwassernotstandsgebieten Berlins, auch für das Buckower-Rudower Blumenviertel.

25.02.2025 / 05.03.2025: Nach der Wahl - jetzt Nägel mit Köpfen machen!

Von der Koalition Rot-Rot-Grün wurde die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg am 30.06.2022 ersatzlos außer Betrieb genommen. Erst mit der Koalition Schwarz-Rot konnte erreicht werden, dass die Hebebrunnenanlage im Juni 2024 wieder ihren Betrieb aufnehmen konnte - und seitdem unterbrechungsfrei läuft. 

Das Ergebnis der Bundestagswahl in Berlin lässt Befürchtungen hinsichtlich einer dauerhaften Grundwasserregulierung im Buckower-Rudower Blumenviertel aufkommen. Denn CDU und SPD kommen in Berlin anscheinend nur noch auf gut 30 %, während SPD, Linke und Grüne (Rot-Rot Grün) bei über 50 % liegen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich bei der Abgeordnetenhauswahl in 2026 ein ähnliches Ergebnis einstellt; sodass dann unter einer anderen Koalition erneut die Außerbetriebnahme der Hebebrunnenanlage möglich erscheint.

Deshalb ist es notwendig und sinnvoll, jetzt nachhaltige Maßnahmen einzuleiten und die vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 geschaffene gesetzliche Grundlage (Schutz- und Heilungsparagraf 37 a BWG) zügig im Berliner Abgeordnetenhaus zu erneuern, den heutigen Gegebenheiten anzupassen und zu beschließen --> siehe unser SOS! März 2025.

SOS! März 2025
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02.01.2025: 31 Jahre Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel - Eine Lösung in Sicht?

Unsere Wahlkreisabgeordneten und die politisch Verantwortlichen sind seit eineinhalb Jahren wieder bemüht, die Grundlagen für eine grundsätzliche Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel zu schaffen. Dazu soll Anfang dieses Jahres eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Darin soll geklärt werden, wie Grundwasser aus dem Blumenviertel zum Wasserwerk Johannisthal, das 2030/2031 wieder seinen Betrieb aufnehmen soll, geleitet werden kann. Wann und mit welchem Wortlaut wird die Studie in Auftrag gegeben? Wissen es unsere Wahlkreisabgeordneten? Wir wissen es nicht!

Bis 2030/2031 soll die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg in Betrieb bleiben. Es muss deshalb gesetzlich geregelt sein, dass der Betrieb der Anlage auch über die derzeitige Legislaturperiode (bis 2026) hinaus bei dann ggf. anderer Senatszusammensetzung unumkehrbar gewährleistet bleibt.

Eine Ertüchtigung des vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 geschaffenen Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a BWG durch das heutige Parlament ist die dazu geeignete Grundlage --> siehe nachstehende Gegenüberstellung.

Gegenüberstellung von Schutzparagraph 37a BWG und Vorschlag zu seiner Neufassung
2024-03-15 - Gegenüberstellung von Schut
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Wir erwarten, dass sich die politisch Verantwortlichen mit ihrem Vorhaben durchsetzen und eine rechtlich nachhaltige Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Wasserwerkes Johannisthal in die Wege leiten.

Dazu verfassten wir unser nachstehendes SOS! Januar 2025.  

SOS! Januar 2025
2025-01-02 - 2025 - 31 Jahre Grundwasser
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