- Fakten und Stellungnahmen 2025 -

25.02.2025 / 05.03.2025: Nach der Wahl - jetzt Nägel mit Köpfen machen!

Von der Koalition Rot-Rot-Grün wurde die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg am 30.06.2022 ersatzlos außer Betrieb genommen. Erst mit der Koalition Schwarz-Rot konnte erreicht werden, dass die Hebebrunnenanlage im Juni 2024 wieder ihren Betrieb aufnehmen konnte - und seitdem unterbrechungsfrei läuft. 

Das Ergebnis der Bundestagswahl in Berlin lässt Befürchtungen hinsichtlich einer dauerhaften Grundwasserregulierung im Buckower-Rudower Blumenviertel aufkommen. Denn CDU und SPD kommen in Berlin anscheinend nur noch auf gut 30 %, während SPD, Linke und Grüne (Rot-Rot Grün) bei über 50 % liegen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich bei der Abgeordnetenhauswahl in 2026 ein ähnliches Ergebnis einstellt; sodass dann unter einer anderen Koalition erneut die Außerbetriebnahme der Hebebrunnenanlage möglich erscheint.

Deshalb ist es notwendig und sinnvoll, jetzt nachhaltige Maßnahmen einzuleiten und die vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 geschaffene gesetzliche Grundlage (Schutz- und Heilungsparagraf 37 a BWG) zügig im Berliner Abgeordnetenhaus zu erneuern, den heutigen Gegebenheiten anzupassen und zu beschließen --> siehe unser SOS! März 2025.

SOS! März 2025
2025-03-05 - SOS! März 2025.pdf
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02.01.2025: 31 Jahre Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel - Eine Lösung in Sicht?

Unsere Wahlkreisabgeordneten und die politisch Verantwortlichen sind seit eineinhalb Jahren wieder bemüht, die Grundlagen für eine grundsätzliche Lösung der Grundwasserproblematik im Buckower-Rudower Blumenviertel zu schaffen. Dazu soll Anfang dieses Jahres eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Darin soll geklärt werden, wie Grundwasser aus dem Blumenviertel zum Wasserwerk Johannisthal, das 2030/2031 wieder seinen Betrieb aufnehmen soll, geleitet werden kann. Wann und mit welchem Wortlaut wird die Studie in Auftrag gegeben? Wissen es unsere Wahlkreisabgeordneten? Wir wissen es nicht!

Bis 2030/2031 soll die Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg in Betrieb bleiben. Es muss deshalb gesetzlich geregelt sein, dass der Betrieb der Anlage auch über die derzeitige Legislaturperiode (bis 2026) hinaus bei dann ggf. anderer Senatszusammensetzung unumkehrbar gewährleistet bleibt.

Eine Ertüchtigung des vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1999 geschaffenen Schutz- und Heilungsparagrafen 37 a BWG durch das heutige Parlament ist die dazu geeignete Grundlage --> siehe nachstehende Gegenüberstellung.

Gegenüberstellung von Schutzparagraph 37a BWG und Vorschlag zu seiner Neufassung
2024-03-15 - Gegenüberstellung von Schut
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Wir erwarten, dass sich die politisch Verantwortlichen mit ihrem Vorhaben durchsetzen und eine rechtlich nachhaltige Lösung der Grundwasserproblematik im Blumenviertel im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Wasserwerkes Johannisthal in die Wege leiten.

Dazu verfassten wir unser nachstehendes SOS! Januar 2025.  

SOS! Januar 2025
2025-01-02 - 2025 - 31 Jahre Grundwasser
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