Die Fakten und Ursachen zur anhaltenden Grundwassernotlage in Berlin - insbesondere im Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) und im Ortsteil Johannisthal
Wir recherchierten die Fakten und fanden die Ursachen:
Das BRB ist ein potentielles Sumpf- und Überschwemmungsgebiet im Berliner Urstromtal mit natürlichen Grundwasserständen um die Geländeoberflächen.
Nur durch eine ausreichende Förderleistung des im Jahre 1901 in Betrieb genommenen Wasserwerkes Johannisthal (WJ) konnte das Grundwasser im BRB, das im Einzugs- und Einflussbereich des WJ liegt,
auf ein siedlungsverträgliches Niveau gesenkt werden, so dass nutzbarer Grund und Boden (Bauland!) entstand.
Das BRB wurde in den Jahren zwischen 1959 und 1989, während der Teilung der Stadt Berlin, mit ca. 4.000 Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern bebaut. Heute
leben hier ca. 12.000 Bürger/innen.
Wir fanden unglaubliche und haarsträubende Mängel bei den Verwaltungsakten der staatlichen Verwaltungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Grundwassergeschehen des BRB bei
- der Festsetzung der Bebauungspläne durch den Berliner Senat im Jahr 1959, siehe Anlage zur
Dokumentation, Teil I.: Schreiben des Senats an das Bez.-Amt Neukölln von 1958,
- der Erteilung der Baugenehmigungen über 30 (!) Jahre hinweg zwischen den Jahren 1959 und 1989
durch das Bauaufsichtsamt Neukölln von Berlin; siehe Anlage zur Dokumentation, Teil 1: Auszug aus
der Baugenehmigung und
- der mangelhaften Handhabung der Grundwasserstandssteuerung nach 1989 / 1990 durch die für die
Wasserbewirtschaftung in Berlin verantwortliche Verwaltung des Berliner Senats, als das Grundwasser
flächendeckend im BRB in unsere Keller drang.
Das führte im BRB flächendeckend zu tausenden gegen hohe Grundwasserstände statisch ungeschützten Gebäuden und zur nachhaltigen Gefährdung ihrer Standsicherheit (bis hin zur Zerstörung der
Bausubstanzen) und unserer Gesundheit durch siedlungsunverträglich hoch anstehendes Grundwasser.
Und zu der Tatsache:
Das Land Berlin mit seinen jeweils massiv und mangelhaft im Grundwassergeschehen des BRB tätigen Organen ist der Verursacher der Grundwassernotlage im BRB / in Berlin.
Tausende Bürger/innen im BRB und in vielen Stadtteilen sind die Opfer der sich auch heute noch ausweitenden Grundwassernotlage.
Das erkannten auch die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses.
In eingehenden Gesprächen mit ihnen und Eingaben an das Berliner Abgeordnetenhaus erreichten wir, dass das Berliner Abgeordnetenhaus im Jahre 1999 mit der Einfügung des Paragrafen 37 a mit
Einzelbegründung in das Berliner Wassergesetz (BWG) einstimmig die gesetzlichen Grundlagen zur Sicherstellung siedlungsverträglicher Grundwasserstände (> 2,50 Meter Flurabstand des
Grundwassers zu den Geländeoberflächen) mit Finanzierung durch das Land Berlin beschloss - siehe auch: "Gesetzliche Grundlagen".
Unverständlich ist die anhaltende Blockierung / Negierung / Ignorierung der vorstehend genannten, zum Schutz der Bevölkerung beschlossenen gesetzlichen Grundlage durch maßgebliche Politiker der
SPD im Jahr 2013: Der Staatssekretär der Umweltverwaltung des Berliner Senats und der Vorsitzende des Umweltausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses.
Siehe: SOS! - siedlungsverträgliche Grundwassersteuerung (siehe untenstehende PDF-Datei).
Wir zeigen anhand von Fakten,
- wie es durch die mangelhaften Verwaltungsakte der im Grundwassergeschehen des BRB tätigen
staatlichen Verwaltungen zur hiesigen Grundwassernotlage kam,
- warum die Berliner Abgeordneten im Jahr 1999 Schutzgesetze vor siedlungsunverträglichen
Grundwasserständen beschlossen,
- warum und wie die Abhilfe aus der Grundwassernotlage bis heute durch den Berliner Senat weitgehend
blockiert und unterlassen wird,
- wie das BRB und Johannisthal zusätzlich den Kollateralschaden im federführend von der
Senatsumweltverwaltung zu bearbeitenden Ökologischen Großprojekt Berlin (ÖGP), der
Altlastensanierung im Südosten Berlins, erleidet und
- dass die heutigen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses anscheinend nicht in der Lage sind,
unwillig sind oder es nicht ernst nehmen, die von ihren Vorgängern im Jahr 1999 beschlossenen
Schutzgesetze gegenüber dem Senat von Berlin durchzusetzen.
Hervorzuhebende Ausnahmen
bilden die Berliner CDU, die sich seit Jahren für die siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung
in Berlin und besonders im BRB einsetzt(e) und neuerdings die Linke, die sich im Jahr 2013 zu einem
"Umdenken" bekannte und vom Senat mehr Geld für siedlungsverträgliche Grundwasserstände in Berlin
verlangte. Anm. 2021: Daran will die Linke wohl 2021 nicht mehr erinnert werden.
Dazu im krassen Widerspruch:
- Die den Regierenden Bürgermeister von Berlin stellende SPD blockiert die siedlungsverträgliche
Grundwasserstandssteuerung durch das Land Berlin / den Berliner Senat
- Auch von den Grünen kamen bisher keine Signale.
Informieren Sie sich detailliert über die Fakten und die Ursachen der Grundwassernotlage (PDF-Dateien untenstehend) und informieren Sie sich unter der Rubrik Runder Tisch Grundwassermanagement
2012.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/rtgw.shtml
Heilen statt Zerstören!
Chronik der bis heute anhaltenden Grundwassernotlage im BRB (Einzugsgebiet WJ)
SOS! Gesetzliche Grundlagen zur siedlungsverträglichen GW-Steuerung
Dokumentation zur GW-Notlage und siedlungsverträglicher GW-Stände; GW-Management
Anlagen zur Dokumentation zur GW-Notlage -Teil 1
Anlagen zur Dokumentation zur GW-Notlage -Teil 2
Die Grundwassernotlage im Südosten Berlins - Fakten und Untersuchungen