Am 19.11. erreichte uns eine vorläufige Antwort des Petitionsausschusses, deren 4 Teile wir nachstehend veröffentlichen:
Die Antworten beinhalten bekannte Aussagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die ausschließlich den Bauherrn in der Pflicht sehen. Lediglich "Hilfe zur Selbsthilfe" wird von Seiten der Senatsverwaltung in Aussicht gestellt !
Am 30.November 2015 haben wir auf den Zwischenbericht geantwortet, wobei wir den Schwerpunkt auf die nochmalige Erläuterung des § 37 a des BWG und die von der Senatsverwaltung weggelassene Begründung und Einzelbegründung sowie die grundsätzlichen Fehlannahmen der Kostenermittlungen gelegt haben.
Stellungnahme zum Zwischenbericht des Petitionsausschusses vom 19.11.2015
Vorschlag zur Präzisierung des § 37 a BWG