Unser Vorschlag 2016 zur Abhilfe aus der Grundwassernotlage für den Einzugs- und Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal Stadtteile Buckow-Ost, Rudow, Johannisthal, Baumschulenweg und Späthsfelde
Statt eines Scheiterns auf Raten mit seiner "Hilfe zur Selbsthilfe" im Rahmen seines Pilotprojektes Buckower-Rudower Blumenviertel und dem damit verbundenen Abwälzen des ihm im Jahr 1999 gesetzlich übertragenen
Grundwassermanagements mit siedlungsverträglicher Grundwasserstandssteuerung inkl. seiner Finanzierung auf die Betroffenen, schlugen wir dem Senat die bereits am Runden Tisch Grundwassermanagement 2012 von uns erarbeitete Abhilfe aus der Grundwassernotlage für unser Gebiet vor -
heute sogar zum "Nulltarif".
Abhilfe aus der Grundwassernotlage für das Buckow-Rudower Blumenviertel
Unter dem Slogan "Hilfe zur Selbsthilfe" stellt sich der Senat - soweit heute (Sept. 2016) erkennbar - folgendes vor - siehe "grün" in unten stehender Tabelle:
1. Die Betroffenen sanieren ihre Gebäude mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von bis zu
150.000 € selbst.
2. Die Betroffenen pumpen individuell das Grundwasser im Umkreis ihres Gebäudes ab.
3. Eine von den Betroffenen zu betreibende und zu finanzierende Brunnenanlage wird im Buckower-Rudower Blumenviertel errichtet. Ein
Zweckverband muss dazu von den Bürgern gegründet werden.
Dabei können folgende Szenarien zum Zuge kommen - siehe "grün" in unten stehender Tabelle:
1. Die Heberbrunnenanlage im Glockenblumenweg (HeGl) wird am 31.12.2017 abgeschaltet.
2. Das Wasserwerk Johannisthal (WJ) wird nicht wieder zur Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in Betrieb genommen und wird stillgelegt.
Die HeGl fördert nicht mehr.
3. Das WJ wird mit einer Förderleistung in Betrieb genommen, die zwar die unmittelbare Umgebung schützt, jedoch auf das
Buckower-Rudower Blumenviertel keinen Einfluss mehr ausübt. Die HeGl fördert nicht mehr.
Die dramatischen Folgen der "Hilfe zur Selbsthilfe " auf die Besiedlung im Buckower-Rudower Blumenviertel, bis hin zu dessen Unbewohnbarkeit, stellen wir anhand der
vorstehend genannten Szenarien im "gelben Teil" der nachstehenden Tabelle dar.
Tabelle der Szenarien im Buckow-Rudower Blumenviertel im Rahmen der "Hilfe zur Selbsthilfe"
Die Bürger Berlins haben die Grundwassernotlage in unserer Stadt weder verursacht noch zu verantworten, geschweige denn ihre Behebung zu finanzieren.
Verantwortlich für das Berlin-weite Grundwassermanagement und seine Finanzierung ist der Senat im Rahmen seiner Daseinsvorsorge - siehe dazu Rubrik "Daseinsvorsorge - Aufnahme in die Berliner
Verfassung".
Alleiniger Ansprechpartner für den Senat sind die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als ausführendes und zu beauftragendes Organ und nicht die Bürger Berlins
(§ 37 a Berliner Wassergesetz mit Begründung und Einzelbegründung).